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In jedem Gemeindebezirk wird eine besondere
Sammelstelle errichtet werden, die von dem zustän—
digen Bürgermeisteramt noch näher bekannt gegeben
wird
Für ausgelassenes Schmalz werden 2,80 Mark,
für unausgelassenes Schmalz 2,40 Mark, sür Speck
ungesalzen 2,20 Mark und gesalzen 2,60 Mark für
das Pfund vergütet.
Saarbrücken, den 27. November 1916.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
50.) Bekanus
betreffend die Entrichcung des Warenumsatz—
Stempels für das Kalenderjahr 1916.
Auf Grund des 8 161 der Ausführungsbestimmun—
gen zum Reichsstempelgesetze werden die zur Entrich—
tung der Abgabe vom Warenumsatze verpflichteten ge—
werbetreibenden Personen und Gesellschaften im
Landkreise Saarbrücken, ausschließlich derje—
nigen der Gemeinden Dudweiler, Friedrichsthal, Quier—
schied, Sulzbach, Püttlingen, Völklingen und Wehrden,
aufgefordert, den gesamten Betrag ihres Wa—
renumsatzes im Kalenderjahr 1916, sowie
densteuerpflichtigen Betrag ihres Waren—
umsatzes im vierten Viertel des Kalender—
jahres 1916 bis spütestens zum Ende des Monats
Januar 1917 der unterzeichneten Steuerstelle schrift⸗
lich oder mündlich anzumelden und die Abgabe gleich—
zeitig mit der Anmeldung einzuzahlen. Es empfiehlt
sich auch zunächst mit den Anmeldungen und zwar in
der Zeit vom 1. bis 15. Januar 1917 bei dem zu—
ständigen Bürgermeisteramt vorzusprechen und erst
nachdem dies geschehen solche hierher zu besorgen bezw.
die Einzahlung des Abgabebetrages hier zu bewirken.
Die Bürgermeisterämter sind zu allen Auskunftertei—
lungen gern bereit. Für die Gemeinden Dudweiler,
Friedrichsthal, Quierschied, Sulzbach, Püttlingen, Völk—
lingen und Wehrden sind bei den Bürgermeisterämtern
dieser Orte besondere Melde- und Hebestellen einge—
richtet. Die Anmeldung und Abgabeentrichtung für
diese Orte hat daher dort ohnehin zu erfolgen.
Als steuerpflichtiger Gewerbebetrieb gilt auch der
Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Viehzucht,
der Fischerei und des Gartenhaues sowie der Bera—
werkbetrieb.
Beläuft sich der Jahres umsatz auf nicht mehr
als 3000 Mark, so besteht eine Verpflichtung zur An—
meldung und eine Abgabepflicht nicht, doch empfiehlt
es sich auch in diesen Fällen sofern Zweifel bestehen
beim zuständigen Bürgermeisteramt oder bei der dies—
seitigen Amtsstelle vorzusprechen bezw. entsprechende
Anmeldung zu machen.
Wer der ihm obliegenden Anmeldungsverpflich—
tung zuwiderhandelt oder über die empfangenen Zah—
lungen oder Lieferungen wissentlich unrichtige An—
gaben macht, hat eine Geldstrafe verwirkt, welche dem
zwanzigfachen Betrage der hinterzogenen Abgabe
gleichkommt. Kann der Betrag der hinterzogenen Ab—
gabe nicht festgestellt werden, so tritt Geldstrafe von
150 bis 30 000 Mark ein.
Zur Erstattung der schriftlichen Anmeldung sind
Vordrucke zu verwenden. Sie können bei der unter—
zeichneten Steuerstelle oder bei den zuständigen Bür—
germeisterämtern kostenlos entnommen werden.
Steuerpflichtige sind zur Anmeldung ihres Um—
satzes verpflichtet, auch wenn ihnen Anmeldungsvor⸗
drucke nicht zugegangen sind.
Saarbrücken, den 8. Dezember 1916.
Der Kreisausschuß des Landkreises Saarbrücken.
von Halfern, Landrat.
51.)
Bekanntmachung.
Die Ablieferungsfrist zur freiwilligen Ablieferung der
beschlagnahmten Fahrradbereifung ist durch Verfügung des
stellb. Generalkommandos des 21. A.-K. vom 15. Januar
1917 bie 5. Februar 1917 verlängert worden.
Saarbrücken, den 15. Januar 19017.
Der Königl. Landrat
von Halfern.
532.) Verzeichnis
der Brieftanben-Wereine „Nilitär⸗-Briestauben-ßlub Saar⸗
brücken, Heimlehr, Columbia, Wiederkehr und Lujtpost“.
Ud. Rr. Des Mitgliedes Zahl der
Aan⸗- und Vornam⸗ Ztand und Gewerbe Wohnung u. Loge Militär⸗
d. Taubenschlages brieftauben
J. Militäar-Brieftauben-Klub Saarbrücken.
. Mosig, C. Herm., Architekt, Nauwieserstr. 38 10
2. Walter, Wilh, Schlosser, Fichtent 8 4
3. Lutz, Jakoh, Kaufmann, dudwigstr. 20 10
4. Muͤller Ferd., Handelsgärtner, Nauwieserstr. 65 24
5. Schneider, Jos, Vackofendauer, Großh Friedrichstr. 43 4
z. Schmidt Peter, Arbeiter, Hauptstr. 54 4
7. Etscheid, Emil daufmanu, Hellwigstr. 25147 6
J. Knioper, Karl Fram Rentnerin, Am Homburg 7 4
9. Klein, Jakob, Pletzger, Eisenvahnstr.3 4
10. Erkel. Karl. Steindrucker, Sittersweg 71
I. Heimkehr.
Telegr-Beamt, Heudukstr 7 15
Gastwirt, Netzerstr 11 8
Brauereibesitzer, Deuͤtschherrustr. 2 4
Fabritdireltor, Torhaus 7 8
Monteur, Deutsaherrnstr 15 26
Gastwirt, Saargemünderstr. 185 6
uul Columbi
Echt, Karl, Schlosser,
J Echt Hans,
. Weißenbach Konrad, Schmied,
Steffen, Radolf, Saͤttter,
Ali, Matthias, Former
3. Roih, Kari, Schmiedemstr.
Cuürette, Fritz, Maler,
Bräuer, Franz, Schreinermstr.
J. Weirkenbach. Fritz. Schlosser,
J. Wiederkehr
Dreher, Köllnerstr. 5. 14
Bäckermstr., Breiteitr. 70 47
Schlosser, Obere Hohlgasse 6
Kaufsmann, Friedrichttr17 8
zurz. Leutnant, Kanalitr. 04 12
V. Luftpost.
l. Maringer, Peter, Maler, Rrüderstr. 8 8
2. Scheriber, Ernst,. Dreher, Langfuhrftr. 12 2
3 Raven. Auaust, Metzger. Wilhelmstr. 18 25
Vorstehendes Verzeichnis wird auf Grund der Ziffer 9
der unter dem 30. H. 1894 ergangenen Ausführungsbe—
timmungen zum Reichsgesetz vom 28. 5. 1894, betr. den
Schutz der Brieftauben und den Brieftaubenverkehr im
Kriege, mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis ge—
hracht. daß die vorbeszeichneten Personen ihre Tauben
der Militärverwaltung zur Verfügung gestellt haben und
daß die Tauben demzufolge den Schutz des Gefetzes vow
28. 5. 1894 genießen.
Saarbrücken, den 15. Januar 1917.
Der Königliche Volizei-Direktor.
JI.. M: MCesinder
Saarbrücken, den 19. Januar 1917.
Der Königliche Landrat
pon Halfern
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Interessenten. denen
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nicht zugegangen ist, erhalten es auf Wunsch kostenfrei durch
H. Cossmann & Sonn, Berlin C. 25.
Wollen des Kleinbesi esd, welche sich wegen der geringen Menge
nicht zur gesonderten Wäsche eianen. werden in aenuoñenichaftlicher
Art verwertet
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