Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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4. Anträge für die Ausstellung von Bezugskarten
sind von Brunnenbauern an die Riemen-Freigabe—
Stelle zu richten. Antragsformulare für Sattler sind
vom Verbandsbüro J. Bögner, Berlin, Brüderstr. 9,
zu beziehen, solche für Brunnenbauer sind von der
Riemen-Freigabe-Stelle anzufordern.
Die Anträge der Sattler, gleichgültig, ob sie der
Innung angehören oder nicht, sind von dem Ober—
meister der betreffenden Sattlerinnung, bezw. wo eine
Innung nicht vorhanden, von der Ortsbehörde zu be—
glaubigen und sind von diesem an das Büro des
Innungsverbandes, Bund deutscher Sattler-, Riemen—
und Täschner-Innung, Berlin O 17, Rüdersdorfer—
straße 19, zur Weitergabe an die Riemen-Frei—
gabe-Stelle einzureichen. Anträge der Brunnenbauer
sind von der betreffenden Ortsbehörde zu beglaubigen
und durch den betrefsenden Brunnenbauer direkt an
die Riemen-Freigabe-Stelle einzureichen. Sowohl
Sattlermeister als Brunnenbauer haben in ihrem Ge—
such anzugeben, was sie außer der Ausbesserung von
Treibriemen oder Pumpen sonst noch betreiben, mit
wieviel Leuten sie arbeiten, und ob sie schon vor An—
—
5. Für den Bezug von Ausbesserungsstücken aus
den Ausbesserungslagern ist zu bemerken, daß da—
selbst üiür Riemenausbesserung größere Stücke, als je
eine Länge einer Riemenbahn, nicht bezogen werden
können. Für Stücke, welche länger sind als eine
Riemenbahn, muß vom Verbraucher ein beglaubigter
Antrag an die Riemen-Freigabe-Stelle eingereicht
werden.
6. Um eine Verzögerung in der Neusausgabe von
abgelausfsenen Bezugskarten zu vermeiden, sollen die
Anträge auf neue Bezugskarten mindestens 10 Tagé
vor Ablauf der alten Bezugskarte gestellt werden
Berlin W. 35, den 30. April 1917.
Potsdamer Straße 122 -6b.
Riemen-Freigabe-Stelle.

VBesinndmeldung von Gummibereffung. Amtlich wi
mitgeteilt, daß die Bekanntmachung betreffend Bestand?
meldung und Beschlagnahme von Gummibes
reifung B. J. 622,4. 15 K. R. A., welche am 16. Mai
1915 „exöfsentlicht worden ist, trotz wiederholter Hinweisg
der Mititärbefehlshaber in letzter Zeit nicht mit der ge⸗
nügenden Sorgfalt beobachtet wird. Es wird deshalb noch—
mals darauf hingewiesen, daß nach 81 iener Bekannt⸗
machung meldepflichtig und beschlagnahmt nicht nur sämt—
liche Vorräte an Gummibereifungen (Decken, Schläuchen,
Vollreifen, sowohl für Kraftfahrzeuge wie für Motorräder)
sind, sondern quch an sämtlichen Reservebereifungen (3. B.
auf Stepney-Rädern) und. Bereifungen, die sich auf Rädern
von nicht mehr zugelassenen Wagen befinden. Ausgenom—
men von der Meldepflicht sind Bereifungen nur insoweit,
aAls sie sich auf den Rädern eines polizeilich zugelassenen
Kraftfahrzesiges oder Motorrades befinden, uünd Bereifun—
gen, die von der Inspektion des Kraftfahrwesens ausdrück—
lich mittels Freigabescheines oder Ausweises freigegeben find.
Zur Meldung verpflichtet sind alle Personen, Firmen usw.,
die eine Bereifung im Gewahrsam haben, insbesonderé
zuch alle Hofhaltungen nicht regierender Fürstlichkeiten,
Regierungsbehörden, Kommunalbehörden, Kriegsgesellschaf⸗—
ten, Spediteure, Lagerhäuser, Reparatuüranftalten für Ve—
reifungen, Bereifungen, die von den Rädermn zugelassener
Wagen demontiert, und durch andere Reifen ersetzt werden,
unterliegen nach der Demontage ebenfalls der Meldepflicht.
Rach der Bekanntmachung ist über die vorhandenen Be—
stände eine Lagerbuchführung einzurichten, die jederzeit
zine VBrüfung gestattet. Alle, die den Bestimmungen der Be—
anntmachung nicht, genügt haben, werden aufgefordert,
unverzüglich schriftliche Meldung an die Inspektion des
Krafttaährwesens, Berlin W. 8, Krausenstraße 67/68, eiu⸗
zusenden. Die zur Anmeldung erforderlichen Vordrucke
sind ang den Vostanstalten zu daben; sofern die amtlichen
Vordrucke nicht erreichbar sind, is briefliche Meldung ex⸗
sordertirh und genügend, Es wird erwartet, daß nunmehr
die Bestimmungen der Bekanntmachung genau innegehalten
verden und, darauf hingewiesen, daß in Zurunfe eing
aachsichtige Beurteilung etwaiger Verstöße nicht mehr gerech⸗
net werden kann, vielmehr jede Zuwiderhandlung auß
nahmslos der Bestrafung zugeführt werden wird

22 s6* * x
Kreisspartasse Saarbrücken
— * ie v 880
aussonsgtigt: ßnstrhrüteen 1. ßeruhtöstrußt 3
Der laut Mißiserialerlaß zwecks Praͤnm id nug
minderbemittelter Sparer zur Verfügung gewesene
Teil des Reingewinnes 1916 aus dem Scheckvorkeh
ist am 14. Mai zur Auslosung gekommen.
Sparprämien in festgesetzter Höhe erhielten di—
Inhaber der angemeldeten nachstehenden Sparkonten
8401. 33167, 37186, 33156, 38999, 89825, 41417, 411,
15496, 46136. 48495, 55383, 55748, 56083, 56158, 3740
27526. 58070. 59708. 61969, 64339, 64793, 61897, 6495
35929. 65952, 66269, 66303, 67057, 67416. 67794, 6786
38107, 68964) 69234) 39519, 69558, 69658, 69942, 7046
711451 715811 72008 72429 73282 74701, 75606, 7504
7314. 77656. 77760 78280 vα, 9648, 80000, 806
30408, 81498. 32572. 576 2657, 82984, 830
34716, 87833, 88221, 3981. 90180, 90665 9118
313575 92279, 93008. 94096.
Die Gutschrift in den
Vorzeigung derselben.
Saarbrücken, den 15. Mai 1917.
Der Sparkassen-Vorstand.

relsc.Adt.: Deutzihbank. elbpp. Ir. I7 u. 367.
Postscheckkonto Koln 2240.
— Hauptsitz: Berlin W. —
Jütienkapital u. Zesgryen 170000 000 NB.
n len letzten I1 danpen sIObB4 — 1914) vopteilte bdividenen
12. 12, 12, 12, 12, 122, 122, I2
1212, 122, 4000.
Fili alen:
dachen, Barmen, Bremeéen, Creételd, Dresden,
Dusseldort, Elberfeld, Frankfurt a. M.
Jamburg. Köln, Leipzig, Munchen, Nurnbers,
Saarbrucken.
Bruũssel. Konstantinopel. London.

— —

ZWeigstellen:
Augsburg, Bagdad, Berncastel-Cues, Bieleteld,
Bocholt, Bonn, Chemnitz, Coblenz, Cronenberg,
 Darmstadt, M. Gladbach, Hagen, Hamm-Hanau,
 Köln-Mülheim, Méissen, Neheim
Neuss, Offenbach a. M. Paderhorn, Remsche
Rheydt, Solingen, Trier, Wiesbaden.
In der Errichtung begriffen: Metz.

Depositenkassen:
Bergedort, Deuben, Dusseldorf-Wehrhahn,
Goch, Hilden, ldar, Langerfeld, Lippstadt,
Moers, Opladen, Potsdam, Radéberg, Rons—
dorf, Schsebusch, Schwelm, Soest, Spandan.
Vegesacek, Velbert, Wald. Warburs,

promptezte krleliung aller hankmssihen
ßthäfte zu angemegßenen bedingungen.
            
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