e) Abstreifen der Blätter. Sind die Blätter
trocken, so werden dieselben mit der Hand (nach der
Spitze zu) abgestreift.
d) Bündeln der Stengel. Nachdem die Stengel
noch einen oder einige Tage nachgetrocknet sind, bindet
man sie geordnet in kleine Bündel zu je 15—20 Pid.
und verwährt sie bis zur Ablieferung in einem trockenen
Raume. Knicken und Brechen der Stengel muß nach Mög—
lichkeit vermieden werden: doch sind geknickte und ge—
brochene Stengel immerhin noch verwendbar.
Die Verwendung der jungen Breunesseln und der
getrockneten Blätter zu Futterzwecken.
Die jungen Brennesseln, mit Stroh oder Heu gehäckselt,
sind ein vorzügliches Futter für Pferde, Rindvieh und
Ziegen. Klein veschnitten, abgebrüht und mit Kleie ꝛc.
bermischt, sind sie ein ausgezeichnetes Futter für Ziegen,
Schweine und Federvieh (Gbesonders junge Gänse).
Vielfach werden die jungen Brennesseln auch wie
Spinat zu einem schmackhaften Gemüse zubereitet.
Die getrockneten Blätter sind ein wertvolles Winter—
futter für Ziegen und Kaninchen.
Klein gerieben, in heißem Wasser abgebrüht und in
kleinen Mengen der „Saufe“ zugesetzt, sind sie eine nahr—
hafte Beigabe für Ziegen und Schweine und — steif ange—
rührt mit Kleie oder gekochten Kartoffelschalen, Runkel—
rüben, Küchenabfällen ꝛe. — für Kaninchen und Federvieh.
Prois für gesammelbe Breunesselstengel.
Die Nesselfaser-Verwertungsgesellschaft in Berlin,
Schützenstraße 66, zahlt in diesem Jahre 14 Mk. für den
Doppelzentner trockene Stengel frei Bahnstation.
Keine Breunesselpflanze dari in diesen Jahre ungennitt
verkommen!
Die Herren Schulleiter werden ersucht, die Brennessel,
ihre Gewinnung und Verwertung im Rahmen vorstehender
Darlegung umgehend in allen Klassen der Mittel- und
Oberstufe zum Unterrichtsgegenstand zu machen und die
umfassende Sammlung sofort wie im Voriahre zu organi—
sieren. Zum 1. 11. 1917 sehen wir einem Berichte über
das Ergebnis der Sammlung Gewicht der an das Bürger—
meisteramt abgeführten Stengel und erzielter Erlös) ent—
gegen. Die Verfütterung erfolgt zweckmäßig seitens un—
serer einheimischen Landwirte (Eltern der sammelnden
Schulkinder). Die Lehrerschaft muß Sorge tragen, die Be—
völkerung über die Bedeutung der Brennessel als Futter—
mittel nicht nur mittelbar durch die Schule, sondern auch
unmittelbar durch persönliche Aufklärung, Vorträge in
sandwirtschaftlichen Kasinos und dergl. zu belehren.
Saarbrücken, den 28. April 1917.
Königl. Kreisschulinspektion.
1: II: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. B.: Marx.
393)
Bekanntmachung.
Eine Anzahl Schuken hat die Verfügung betr—
Anbau von Sonnenblumen noch nicht erledigt. Vgl.
Kreisblatt 10. 4. 1917, Bekanntmachung 304. Es
wird erfucht, die Berichte nunmehr umgehend zu er—
statten unter Angabe des Grundes der Verzögerung.
Saarbrücken, den 7. Mai 1917.
Fynigl. Kreisschulinspektion
1: II: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. B.: Marr
Bekanntmachung
Die zum 20. 5. 1917 fälligen Berichte über die
Erfahrungen bei der Frühjahrsbestellung werden in
Erinnerung gebrecht. (Vergl. Kreisblatt 23. 3. 17.
Nr. 252.) Es ist Sorge zu tragen, daß die Berichte
am 20. 5. hier vorliegen. Außer der Angabe der
Zahl der beurlaubten Kinder und der von einer Amts—
stelle Ortsschulinspektion, Rektor, Schulleiter, Kreis—
schulinspektion u. s.f.) gewährten Urlaubhalbtage ist Be—
richt über die Beobachtungen erforderlich, die sich auf
die Frühjahrsbestellung beziehen. So ist zu erörtern,
ob bezw. aus welchen Gründen irgendwo
die Arbeiten in Rückstand geraten sind, welche Ein—
richtungen die Schule zur Unterstützung der Bevöl—
kerung getroffen hat und in welchem Umfange diese
Einrichtungen benutzt wurden ESchreibstuben, Kinder—
horte, Hilfstrupps, Einzelhelfer u. s. f.), auch sind Vor—
chläge zur Abstellung etwa bemerkter Mißstände ein—
zureichen.
Saarbrücken, den 8. Mai 1917.
Königl. Kreisschulinspektion m
[: 11: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. B.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. B.: Marr.
395.) Bekanntmachung.
Bei Aufstellung der diesjährigen Nachweisung
über sämtliche öffentliche Schulen ist zu beachten:
1. In Spalte 17 bis 31 ist zuerst der Stellen—
inhaber, sodann darunter (ebenfalls unter Ausfüllung
der Spalten 17531) — und zwar in roter Tinte, die
Vertretung, einzutragen.
2. In Spalte 25 ist die Anzahl der Kinder unter
18 Jahren anzugeben.
3. In Spalte „Bemerkung“ ist der Grund der
Vertretung (ob im Felde, und g. F. seit wann, ob
krank, pp.) zu vermerken.
4. In Spalte 19 ist das Geburtsdatum einzu—
tragen.
5. In Spalte 31 ist anzugeben, ob der Lehrer —
Bewerber — gedient hat und g. F. wann — von — bis.
6. In Spalte 29 ist zu vermerken, ob mit der
Schulstelle ein kirchliches Amt vereinigt ist und
7. in Spalte 30 der dafür festgesetzte pensions—
fähige Betrag.
Abdruck der vorstehenden Verfügung der König—
lichen Regierung bringen wir zur Kenntnis mit dem
Ersuchen, die geforderten Angaben in den Formularen
tachzutragen. Die Formulare werden den Schulen
diesseits nochmals zugefertigt gegen Rückgabe bis
'pätestens 18. 5. 1917.
Saarbrücken J, den 10. Mai 1917.
Kömnigl. Kreisschulinspektion
—1. 11: Völklingen: Neunkirchen:
marx. i. B.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. V.: Marrx.
Saarbrücken, den 11. Mai 1917.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.
Kreis⸗Sparkasse
Saarbrücken.
I8l.2741. AbishbukbirgbGodtd Poshelhhbiss öhn 8284
Kassenlokal: Gerichtsstraße 3 in Saarbrücken 1.
Beöffnet 81,—1, 3—24 Uhr, Samstags 81,—1 Uhr
Reserven ea. 1600 000 Mart.
Die Kasse ist eine Einrichtung des Kreises Saar⸗
brücken, steht unter Aufsicht der Kgl. Regierung und
iist von dieser als „mündelsicher“ erklärt.
Einziehung von Spareinlagen bei auswärtigen
stassen ohne Unterbrechung der Verzinsung und ohne
egliche Kosten für die Sparer. — Prämiierung min—
derbemittelter Sparer. — Eröffnung provisionsfreier
Sched⸗ und Ueberweisungskonten zur Förderung des
»argeldlosen Zahlungsverkehrs. — Mietweise Abgabe
»on feuer⸗ und einbruchssicheren Schrankfächern zur
Aufbewahrung von Sparbüchern, Wertpapieren, Ur⸗
unden usw. von Mk. 3.— Mietpreis an pro Zahr.