aufträgen nicht mehr berücksichtigt; laufende Ver—
träge werden ihnen gekündigt.
vaarbrücken, den 23. März 1917.
Der Kommandierende General
des Stellvertretenden XXI. Armeekorps zugleich für das
XVI. Armeekorps und die Festung Bitsch.
3 v. Moßner.
Metz, den 15. April 1917.
Der Gouverneur der Festung Metz.
v. Oven.
Diedenhofen, den 21. April 1917.
Der Kommandant der Festung Diedenhofen.
IVa Nr. 1785. v. Lochow.
288.) Bekanntmachung
Die Sorge für die Ernte, die Sicherung der Be—
stellung der Felder, des Wachstums der Saaten, der
Einbringung, Aufbewahrung und Verwertung der
Frucht erfordert erhöhte Schutzmaßnahmen.
1. Ich bringe die Verordnung in Erinnerung,
nach der es verboten ist, Erzeugnisse der Landwirt—
schaft und Forstwirtschaft zu zerstören, zu beschädi—
gen oder zu gefährden. Durch das gleiche Verbot
find alle Räume, die zur Aufbewahrung der Ernte
destimmt sind und alle Geräte, die zu ihrer Ein—
bringung und Verarbeitung dienen, geschützt.
2. Ich bringe die Verordnung in Erinnerung,
nach der Jeder verpflichtet ist, Arbeitshilfe zu leisten
oder sonst auszuhelfen, wo es not tut und die Be—
zörde zur Hilfeleistung auffordert.
3. Ich habe die Polizeibehörden ersucht, der Durch—
führung dieser Verordnungen und der Feld- und Forst—
polizeigesetze erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und
Zuwiderhandlungen mit größter Strenge zu ahnden.
4. Gegen Garten- und Felddiebe werde ich neben
der Strafe, die sie zu gewärtigen haben, für die
Dauer des Bedürfnisses eines erhöhten Schutzes der
im Felde befindlichen Bodenerzeugnisse die politische
Schutzhaft verhängen: Die Polizeibehörden sind an—
gewiesen, Diebe, die sie auf frischer Tat ertappen,
festzunehmen und festzuhalten, bis ich über die Schutz—
haft entschieden habe. Auch sonst werde ich, wo ein
begründeter Verdacht es rechtfertigt, von dem Mittel
der Schutzhaft Gebrauch machen.
5. Zu einer schärferen Bewachung der Felder
sind besondere Maßnahmen angeordnet. Die Feldpo—
lizei wird verstärkt durch die Heranziehung von Orts—
bewohnern und Soldaten und durch Streifzüge und
Patrouillen.
6. Ich verbiete ferner bestelltes und noch nicht
abgeerntete Felder und Gärten zwischen abends 10
Uhr und morgens 5 Uhr zu betreten. Ausgenom⸗
men ist das Betreten von Gärten, die mit dem Wohn—
haus unmittelbar verbunden sind oder ein Betreten
von Feldern und Gärten, das zur Durchführung von
Anordnungen der Behörden zwecks Verhütung von
Wildschaden geschieht.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 9b
Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft.
Saarbrücken, den 3. Mai 1917.
Der Kommandiereunde General
des stellvertretenden
XXI. Armeetorps zugleich sür das XVI. Armeekorps
gez. von Moßner.
KX. 29149.
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389.) X
Der Landkreis Saarbrücken kann sofort Saathafer.
daatgerste, Saatmais uud Rotkleesamen das Pfund
zu 3,30 Mark liefern. Bestellungen sind an das zu—
tändige Bürgermeisteramt zu richten.
Saarbrücken, den 8. Mai 1917.
Der Vandrat.
390.) Bekaunntmachung
Das Sulzbachbett soll infolge Verbreiterung des
Bahnkörpers zwecks Verlegung der Viehwagenwäsche
auf dem Ortsgüterbahnhofe Saarbrücken bei den Miet—
zäusern der Eisenbahnverwaltung unter Beibehaltung
der bestehenden Breiten- und Tiefenabmessungen seitlich
verlegt werden.
Die Entwurfestücke hierzu liegen während zweier
Wochen und zwar vom 13. bis 26. ds. Mts. im Polize;-direktionsgebäude
am Schloßplatz, Zimmer 27, zu
edermanns Einsicht offen. Es stehtjedem Beteiligten
rei, während der Offenlegungsfrist im Umfang seines
Interesses bei mir Einwendungen gegen den Entwurf
schriftlich oder zu Protokoll geltend zu machen.
Saarbrücken, den 9. Mai 1917.
Der Königliche Polizeidirektor.
beuutununuchunen udere7 behölUen.
391.) Bekanntmachung.
Mit Zustimmung der Gemeindevertretung und
der Ortspolizeibehörde wird der für das an der
Kaiserstraße hierselbst zwischen Haus-Nr. 394 und 53
gelegene Grundstück Flur 1 Nr. 1283/112 des Albert
Battschar aufgestellte Baufluchtenplan, gegen den Ein—
vendungen nicht erhoben worden sind, auf Grund des
38 des Straßen- und Baufluchtengesetzes vom 2. Juli
1875 hiermit förmlich festgesetzt. Der dieser Festsetzung
zu Grunde liegende Plan ist von heute ab zu jeder—
nanns Einsicht auf Zimmer Nr. 4 des Bürgermeister⸗
amts offen gelegt.
Friedrichsthal, den 9. Mai 1917.
Der Gemeindevorstand.
Ballke,
Bürgermeister.
392.
Bekanutmachung
Sammelt Brennesseln!
Die Brennesselfasern ersetzen uns die Baumwolle. Die
Brennesselblätter sind ein vortreffliches Futtermittel.
Im Jahre 1913 führte man in Deutschland für nahezu
700 Millionen Mark Rohstoffe für die Gewinnung von
Baumwolle ein. Seit Ausbruch des Krieges verhindert
Fngland die Zufuhr von Rohstoffen. Durch den Anbau
don Hanf und Slachs wird unser Bedarf bei weitem
nicht gedeckt. Besten Ersatz liefert uns die Brennessel.
eIm Jahre 1916 wurden im deutschen Reiche 4400 Zentner
Zrennesseln gesammelt und daraus 4400 Pjfd.' Rohfaser
hergestelli, die zu 31,3 Mill. Metern Gewebe verarbeitet
vurde In diesem Jahre muß der Erfolga noch weit größer
ein.
Die Brennessel (Urtien dioiea)
wächst wild in Gräben, an Zäunen, Hecken, Schutthaufen
und Waldrändern. Sie wird bis 1,50 Meter hoch. Die
Blätter sind länglich herzförmig. Der Blattrand ist grob
jesägt. Beim Berühren der Pflanze mit der Hand ver—
spürt man einen brennenden Schmerz. Die Brennhaare
der Brennessel verursachen kleine weiße Blässschen; die
Zaut wird allmählich rot.
Die Brenunessel liefert eine viersache Ernte im Jahre:
Ende April, Pflanzenhöhe 25 — 30 em, zu Futterszwecken.
„Juni, 1I00- 110, z3ur Fasergew.,
Mitte Septbr., * IOOA IIOC,.,
eInde Oklober, — 20— 30 3u Futterzwecken.
Die Sammlung zur Fasergewinnung.
a) Schneiden. Bei trockenem Wetter werden die
Ztengel mit der Sichel oder mit der Sense glatt am Boden
abgeschnitten. Handschuhe schützen gegen die Brennhaare.
b) Trocknen. Die geschnittenen Stengel werden
Alsbald nach dem Schneiden geordnet auf einer Wiese, einem
Zpielplatze oder auf niedrigen Dächern dünn ausgebreitet.
Man kann sie auch an einem Draht, der !3 Meter über
»em Boden ausgespannt ist. schräg aufstellen. Oefteres
Wenden ist sehr zu empfehlen.