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des Schlachtviehes bis zur siegreichen Beendigung des
Krieges aufzuwenden.
Saarbrücken, den 25. April 1917.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
beustunimocuüsen Mucrer böhdrlen
359.) VBekanntmachung.
Dem Kriegsernährungsamt ist der Vorschlag
gemacht worden, daß die Schulkinder zur Vertilgung
der Raupennester an den Obstbäumen in Gärten und
an den Straßen angehalten werden.
Unter Hinweis auf meine Erlasse vom 16. März
ds. Is. — VU III A 352 — und vom 15. Mai 1915 —
U III A 500 — (83. Bl. S. 521), betreffend die Be—
kämpfung der Obst- und Gemüseschädlinge durch Schul—
kinder, bemerke ich folgendes:
Nach mir vorgelegten sachverständigen Ausfüh—
rungen besteht die Gefahr, daß die Obstbäume an den
Ldandstraßen und Gemeindewegen in diesem Jahre eine
nach Hunderttausenden von Zentnern geringere als
normale Ernte geben, weil es an Straßenarbeitern
fehlt, um die Baumscheiben umzugraben.
Die Baumscheibe ist der etwa ein Quadratmeter
große Bodenraum um den Fuß des Stammes herum.
Hier ruhen in der Erde die Larven und Puppen ver—
schiedener Baumschädlinge, bis zur Baumblüte die des
Apfelwicklers und etwa vom Juli an die des Frost—
spanners. Wird die Baumscheibe zu den genannten
Zeiten umgegraben, so werden die meisten dieser
Schmarotzer eine Beute der Meisen, Buchfinken und
anderer Vögel; andernfalls vernichten sie große Men—
gen des Obstes, nicht selten den dritten Teil desselben
Durch die aufgelockerte Baumscheibe dringt das
von der Straße herabrinnende mit Nährsalzen beladene
Regenwasser zu den Baumwurzeln hinunter. Bleibt
die Baumscheibe so, wie sie im Ausgang des Winters
stets ist, fest und mit Gras bewachsen, so wird⸗ der
Baum sowohl unter Wassermangel als auch unter
Mangel an Nährsalzen leiden.
Wassermangel zur Zeit der Blüte hat zur Folge,
daß viele Blüten nicht zum Fruchtansatz kommen und
abfallen, und daß die Blätter, die Assimilationsor—
gane des Baumes, zu klein bleiben. Leidet der Baum
später noch unter Wasser- und Nahrungsmangel, so
läßt er einen großen Teil seiner Früchte im halbent—
wickelten Zustande eingehen und wirft sie ab. Wasser—
mangel zu Beginn des Reifens der Früchte macht das
völlige Ausreifen unmöglich.
Die Baumscheibe muß deshalb jährlich mindestens
zweimal umgegraben werden, einmal kurz vor dem
Aufblühen, also von Mitte April ab, und einmal im
Juli oder August.
Diese Arbeit ist so leicht, daß jeder Knabe sie aus—
führen kann; als Arbeitsgerät ist nur ein Spaten
erforderlich. Damit die Wurzeln des Baumes nicht
verletzt werden, darf man den Spaten nicht tiefer
als 15 Zentimeter einführen.
Hiernach erscheint es durchaus erwünscht, wenn
die Schuljugend in der Zeit, wo nicht dringendere
Arbeiten vorliegen, im Einvernehmen mit den Be—
sitzern bei dieser Aufgabe nach Kräften sich betätigt.
II. Schließlich mache ich auf Nummer l des Rund—
erlasses des Herrn Ministers für Landwirtschaft, Do—
mänen und Forsten vom 28. Februar ds Is. —
III 1788 — aufmerksam, wonach zur Deckung wenig⸗
stens des allerdringendsten Bedarfs an Harz es not
wendig ist, die Harzgewinnungsarbeiten mit allem
— ohne Beeinträchtigung der landwirtschaftlichen und
der Fällungsarbeiten — heranziehbaren Arbeitskräften
zu betreiben. Unter Bezugnahme auf meinen Erlaß
vom 21. August 1916 — VIII A 9858 — (8. Bl. S
193) ermächtige ich die Schulaufsichtsbehörden, auch in
diesem Jahr ältere Schulkinder für diesen Zweck nach
Möglichkeit zu beurlauben.
Abdruck des vorstehenden M. E. U UI A 470
14. 4. 17 bringen wir zur Kenntnis der Schulleiter
nit dem Ersuchen, umgehend mit den zuständigen
Stellen GBürgermeister, Förster, Wegemeister, Besitzer)
in Verbindung zu treten und die Hilfe der Schule an
zubieten. Urlaub für einzelne Kinder, Hilfstruppe
und ganze Klassen (unter Führung der Lehrpersonen)
in weitestem Umfange genehmigt. W
Saarbrücken, den 26. April 1917.
Königl. Kreisschulinspektion
F —11: Völklingen:. Neunkirchen
Marx. i. B.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. B.: Marr
360.)
Gemeinderatssitzung Friedrichsthal.
In der gestrigen Sitzung des Gemeinderats wurde
bei Anwesenheit von 14 Mitgliedern folgendes beraten
und beschlossen:
1. Die Zahlung der Bergverwaltung an das Wasserwert
für Grubenrohrbrüche nur unter Vorbehalt und der
Bedingung anzunehmen, daß die Entschädigung nach
dem zu vereinbarenden Einheitssatz für alle bis zun
Mars ds. Is. entstandenen Wasserverluste gezahh
wird:
den Zuschlag für Herstellung einer Einfriedigung be
der Hauptlehrer-Dienstwohnung in Bildstock dem Unter
rehmer Christian Karst zu erteilen;
zdie Uebernahme der Bürgschaft für ein von der
dandesbank an einen eingesessenen Geschäftsmann zu
zewährendes Darlehen abzulehnen;
zum besseren Schutze der Gfärten und Felder eine An—
zahl Hilfsfeldhüter einzustellen und den Feldhütern
und Hilfsfeldhütern neben den ihnen bewilligten Be—
soldungen für jede Anzeige wegen Felddiebstahls, di
zu einer rechtskräftigen Bestrafung führt, eine Prä—
mie von 5 Mk. zu zahlen;
den Gendarmen den üblichen Zuschuß zu bewilligen
einen Antrag wegen Freistellung von der Hundesteunn
abzulehnen:
ich mit der Festsetzung der Baufluchtlinie bei einen
an der Kaiserstraße beabsichtigten Neubau nach dem
— * des Gemeindebauamts einverstanden zu er
ären;
zie Kosten für Einstellung eines Hilfspolizeibeamten für
die Dauer des Krieges zu bewilligen und die Be
zahlung desselben wie bei den übrigen Krieasinva
liden zu regeln;
den katholischen Schwestern 6 Begräbnisplätze auf den
Friedhofe in Friedrichsthal unentgeltlich zu überweisen
den Bericht des Vorsitzenden über die Lebensmittel
versorgung in 1916, die Milchkuhwirtschaft, Kriegsküchen
und den Spitzenkursus entgegenzunehmen;
von einer Reihe von Mitteilungen Kenntnis zu nehmen
Friedrichsthal, den 28. April 1917.
Der Bürgermeister:
— Ballke.
Saarbrücken, den 1. Mai 1917.
Der Königliche Landrat:
v. Halfern.
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der Königl. Preuß. Landes⸗Aufnahme.
Stets neueste Auflagen in allen Maßstäben
1: 25000 bis 1: 300 000. — 13 Zusammendrucke von
zistlichen Kriegsschaäuplatz 1: 300 000: Petersbur
Reval, Bobruisk, Witebstk, Ostrow, Wilkomierz, Wall
Windau, Pinsk, Warschau, Posen, Tilsit, Stolp.
14 Zusammendrucke vom westlichen Kriegsschauplu
300 000: Belgien, Metz — Belfort, Paris Ost un
Paris West.
Preis pro Blatt Mik. 2,60.
Beneralstabskarten vom westl. Rußland in 1: 100 —V
Für Militär- und Zivilbehörden Preisermäßigun
Berzeichnisse und Uebersichten kostenfrei gegen 10 Vie
LKorto-Einsendung.
Kartenvertriebsstelle Koblenz