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349.)
Terminkalender für den Monat Mai 1917.
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1
3
3
5
—F
Beamte,
welche
zu berichten haben
Die Erledigung
anordnende
Verfügung
Gegenstand
Die Herren Bürger—
meister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Die Herren Bürger—
meister zu Dudweiler,
Völklingen, Friedrichs—
thal, Püttlingen und
Sulsbach.
20. März 1897,
K. A. 1200.
6. Februar 1891,
Nr. 999.
26. Mai 1893,
Nr. 6903.
20. April 1896,
Nr. 4763.
2. Mai 1914,
Nr. 4297.
30. April' 1908,
K. A. 1825.
Vorlage der Kassenübersichten für April bezw. da⸗
abgelaufene Rechnungsjahr.
Zahl der Geburten und Sterbefälle des verflossenen
Monats.
Anseige über die aus Staatsmitteln gezahlten
Iten vungen für gewerbliche Fortbildungs—
chulen.
Sämtliche Herren
Buͤrgermeister.
Liste der vom 1. 4. v. Is. bis Ende Märs d. Is.
konzessionierten Wirtschaften usw., die kon—
zessionssteuerpflichtig waren.
Vorlage der Feuerwehr-Uebungspläne.
Vorlage von Abschriften der Jahresrechnung der
Innungen.
Desgl.
10. Mai 1909,
K. A. 22385.
3. Juli 1903. Nr. 73085.
Die Herren Bürger⸗
neister zu Dudweiler
und, LVölklingen.
Fischerei-⸗Aufseher Busch
Kleinblittersdorf.
Sämtliche Herren
Bürgerxmeister.
Die Herren Bürger—
meister.
20. Juli 1904,
Nr. 7581.
8. Juni 19085,
K. A. 1714.
3. Januar 1908,
K. A. 36.
dalbjahresbericht über die Tätigkeit als Fischerei—
Aufseher.
Anträge auf Auszeichnung für langjährige treue
Dienste in landwirtschaftlichen Betrieben. (Fehl⸗
anzeige nicht erforderlich/
Beränderungsnachweisung betr. Einkommensverhält—⸗
nisse der Landbürgermeister.
Sämtliche Herren
Burgermeister.
23. Juni 1899, Nr. 6941,
17. Februar 1911.
Nr. 1595.
17. Februar 1911,
Nr. 1595.
20. Februar 1914,
Nr. 5343.
19. Januar 1903,
Nr. 532.
20. Juni 1906.
Nr. 7107.
). Juni 19183,
Nr. 5724.
Bericht über den, Stand der ländlichen Foxtbildungs—
schulen und Uehersicht der für diese Schulen er—
betenen Staatsbeihülfen. (Fehlanzeige nicht er—
forderlich.)
Verwendungsnachweis über die für die Beauf—
sichtigung der ländlichen Fortbildungsschulen zur
Verfügung gestellten Mittel.
Veränderungen in Jagdangelegenheiten.
Statistik der Taubstummen.
Bedarf an Formularen zur Fleischbeschaustatistit.
Herr Kreisschulinspektor
zu Völklingen.
3
B
10.
15.
u16.
Die Herren Bürger—
meister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Bürgermeister des Krei—
ses, der Herr Leiter der
Auslands-Fleischbeschau—
stelle und Nabrungs—
mittel-Untersuchungs—
amt hier.
Saämtliche Herren
Bürgermeister.
Vorstand der Kreis⸗
sparkasse.
15.
18. Dezember 1909,
K. A. 3779.
5. März 1910.
K. A. 941.
29. November 1913,
K. A. 6538.
3. April 1881, Nr. 4676,
16. Juli 1900, Nr. 4979
ind 29. April 1903,
Nr. 3906.
19. August 1895,
K. A. 2767.
Nachweisung über stattgehabte Nahrungsmittel—
Untersuchungen.
Uebersicht über den Geschäftsbetrieb und die Ergeb—
nisse des verflossenen Geschäftsjahres in Zfacher
Ausfertigung. — Berechnung des Vermögens—
zuwachses und des Inhaberpapierbestandes.
Vorlage der Rechnung und des Haushaltsplanes des
Mohrschen Vermächtnisses, sowie der Kornschen
und Pabstschen Stiftung.
eA
20
Herrt Bürgermeister zu
Kleinblittersdorf.
3
20
Samtliche Herren
Burgermeister.
Anträge auf Zuschußprämien für Lehrer, Wegewärter
usw. zum Besuche der Obstbaukurse in Geisen⸗
heim a. Rh. (Ge 30, Mk.) und Saarlouis (ie
20 Mt.). (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Veränderungen, der Feuerwehren und Löschgerät—
schaften. (Fehlanzeige nicht erforderlich.)
Hesuche um Stipendien für Schüler, welche die
Landwirtschaftsschule zu Bitburg hit 150 Mt.)
urhꝑ diejenige zu Saarlouis (120 Mt.) besuchen
wollen.
Desgl. für gewerbliche Fachschulen.
e28.
201031.
Die Herren Burger⸗
meister.
J. März 1908. Nr. 27985.
17. Mai 1809 Nr. 5583.
2. Tezember 1910,
Nr. 11974.
—
zu.
350.) Bekanntmachung
8 Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß beim
u von Margarine im Kleinhandel der Preis
α Mark für ein Pfund nicht überschritten werden
Saarbrücken, den 23. April 1917.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
351. Bekanntmachung
Von dem öffentlichen Landsturm-Aufruf vom 5.
Juni 1915 wird die ganze jüngste Jahresklasse des
J. Aufgebots betroffen, soweit die Aufgerufenen das
17. Lebensjahr bereits vollendet haben oder sobald sie
dieses Lebensjahr vollenden.
Es besteht daher während der ganzen Dauer des
Krieges die Verpflichtung, für diejenigen, die das 17.
Lebensiahr vollenden, sich zur Landsturmrolle anzu—