Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herausgeaeben vom Kgl. Landratsamt Saarbrücken
achriftleltung des nichtamtlichen Teiles, Druck und Verlag von E. H. Eche ur in Saar⸗
drucken (Druͤckort Völtlingen). — Zernsprecher der Gelschaͤftostelle (Vabnbotstraße 80)
ir. WO (Amt Saarbrucken), Zernsprecher der Druckerei ANr. 1184 (2mi Saarberücken;

Nr. 39. Donnersu

Avril 1917. 43. Jahrg.

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WBeektonphuochungen
ddes sonlgishenn oglserungs-Prüstlüenten
290.) Bekanntmachung
Infolge einer Anordnung des stellv. General—
kommandos 21. Armeekorps mache ich darauf auf—
merksam, daß Gesuche um Abgabe dienstunbrauchbarer
Militärpferde an die zuständigen Landräte bezw.
Oberbürgermeister zu richten sind und daß ein Verkauf
solcher Pferde durch die militärischen Dienststellen nicht
stattfindet.
Trier. den 27. März 1917.
Der Regierungs-Präsident.
J. A.: Dr. v. Hessenthal.

Bekanntmachung.
Die Besitzer Preußischer Staatsanleihen haben be—
kanntlich das Recht, ihre Forderungen in das Staats—
schuldöuch gegen Einreichung der Wertpapiere eintra—
gen zu lassen. Eine solche Eintragung gewährt man—
nigfache Vorteile Sie sichert unbedingt gegen den
Schaden, der durch Diebstahl, Verbrennen oder sonsti—
ges Abhandenkommen oder durch Beschädigung der Ef—
sekten entstehen kann, sie erspart das Abschneiden der
Zinsscheine und das Erneuern der Zinsscheinbogen
Die Zinsen werden den Inhabern eines Kontos im
Staatsschuldbuch durch die Post unmittelbar zugesandt
oder auf Reichsbank-Girokonto überwiesen: sie können
auch bei den Regierungshauptkassen, den Kreiskassen
und den Reichsbankstellen, sowie bei einzelnen Steuer—
ämtern abgehoben werden. Dabei werden laufende
Verwaltungskosten nicht berechnet und neuerdings sind
durch das Gesetz vom 24. Juli 1904 auch die Gebühren
für die Umwandlung von Konsols in Buchforderungen
aufaehoben worden.
Um die Vorteile dieser Kapitalsanlage weitester
dreisen auf die einfachste und billigste Weise zugäng—
lich zu machen, hat der Herr Finanzminister sämtliche
Regierungshauptkassen und sämtliche Kreiskassen außer—
halb Berlins angewiesen, vom Publikum Staatsschuld—
berschreibungen anzunehmen, die erforderlichen An—
tragsformulare ihrerseits nach den Erklärungen der
Antragsteller am Schalter auszufüllen und an das
Staatsschuldbuch-Bureau zu übermitteln Darüber hin—
aus sollen aber die erwähnten Kassen von Jedermann
auch bares Geld zum Ankauf Preußischer Staatsan—
leihen und deren sofortiger Eintragung in das Staats—
schuldbuch annehmen. Die beteiligten Beamten haben
über die bei diefer Gelegenheit zu ihrer Kenntnis kom—
menden Vermßgensongesenenheiten geagen TVedermann

291)

insbesondere auch gegenüber den Steuerbehörden, das
uinverbrüchlichste Stillschweigen zu beobachten. Außer
den geringfügigen Spesen an Kurtage und Stempel
bei dem Ankauf der Konsols werden für die Vermitte—
lung der Eintragung Gebühren nicht erhoben. Hier—
durch ist jedem, der einen kleineren oder größeren Ka—
zitalbetrag zinsbar anzulegen hat, die Möglichkeit ge—
zjebet, durch Einzahlung beider ihm nächst gelegenen
Königlichen Kasse ein Konto im Staatsschuldbuch ohne
ede Schreiberei und Umständlichkeit und möalichst billid
zu »rwerben.

Dieselben Geschäfte wie die Königlichen Kassen
übernehmen auch die mit Kasseneinrichtung versehenen
Reichsbankstellen jedoch gegen Erhebungq einer geringen
Brovision.
Die Billigkeit und Einfachheit dieser Kapitals—
anlage in Verbindung mit ihrer Sicherheit und der
ostenlosigkeit der laufenden Verwaltung erscheint ge—
eignet, die Eintragung von Kapitalien in das Staats—
schulds:ch und zwar besonders auch in den Kreisen
kleinzter Kapitalisten noch beliebter zu machen, als sie
es schon jetzt ist. Wie vielfach schon jetzt von den Vor—⸗
des Staatsschuldbuchs Gebrauch gemacht wird,
.53 der Umstand, daß bereits mehr als 1700 Millio—
nen Mark dort eingetragen sind, wobei noch bemerkt
sein mag, daß über 36 Prozent der Konten auf Posten
bis zu 4000 Mark einschließlich lauten.
Diese!den Einrichtungen wie für die Preußischen
Stagatsanleihen und das Staatsschuldbuch sind auch für
die Reichsanleihen und das Reichsschuldbuch getroffen.
VVV
—VV—
292.) Bekanntnachung
Für Aluminiumgegenstände, die der Militärver—
waltung gehören oder Privateigentum von Militär—
personen sind und von diesen zum Dienste gebraucht
verden, ist seitens des Kriegsministeriums eine Aus—
iahme von der Bekanntmachung Me. 500 2. 17. K. R.A.,
hetreffend Beschlagnahme, Bestandserhebung und Ent—
eignung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten
Gegenständen aus Aluminium vom 1. März 1917 da—
hin bewilligt worden, daß diese Gegenstände nicht an
die Kommunalverbände zu melden und nicht durch
diese zu enteignen sind.
Saarbrücken, den 30. März 1917.
Der Königliche Landrat
RMehon Salsmuth
            
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