Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Schuldner, bei denen der Schuldner eine Bank oder
Sparkasse ist.
Forderungen für gelieferte Waren, also die sogen.
offenen Buchforderungen. Hat eine Forderung für
Warenlieferung etwa in Form einer Wechselforderung
oder eines Bankguthabens angenommen, so ist sie
nicht unter III, sondern gegebenenfalls unter J oder
II anzumelden. Unter keinen Umständen darf eine
Anmeldung einer und derselben Forderung in meh—
reren Gruppen, also doppelt erfolgen.
Die Iv. Gruppe betrifft die Hypotheken- und
Grund- oder Rentenschulden.
Die v. die Forderungen aüs Versicherunas—
verträgen.
Unter Gruppe Vl sfind sonstige Geldforderungen
anzugeben, die an sich zu den anmeldepflichtigen
Forderungen gehören, aber in keine der vorstehenden
Gruppen passen, z. B. Darlehnsforderungen, Diffe—
renz-Forderungen usw.
rj. Zu dem eigentlichen Gebrauch des Anmeldebogens
ist noch folgendes zu bemerken:
Die Benutzung der amtlichen Anmeldebogen ist vor—
geschrieben. Die Anmeldung auf Postkarte, Brief oder dergl
ist unwirksam und setzt den Anmelder der Bestrafung
wegen unterlassener vorschriftsmäßiger Anmeldung aus
Die Anmeldebogen sind bei den von den Landeszentral—
behörden bestimmten Anmeldestellen erhältlich: sie sind dort
zweckmästig sofort zu bestellen, unter Angabe der Zahl
der für jedes Land erforderlichen Bogen. Für jedes feind—
liche Land, desgleichen für jedes der von deutschen oder
verbündeten Truppen besetzte Gebiet ist ein besonderer
Bogen zu verwenden. Die Bogen für die einzelnen feind—
lichen Länder sind verschiedenfarbig. So sind gelbe Bogen
kür Großbritannien und Irland, braune für die britischen
sKolonien, auch für das von England besetzte Aegypten
zu verwenden, rote für Frankreich und seine Kolonien
blaue für Rußland und Finnland, grüne für Italien,
violette für Rumänien, graue für Serbien und Montene—
aro, orange für Portugal, weiße für Belgien und roso
für Japan. Auch für die von den verbündeten Truppen
befetzten Gebiete von Frankreich und Rußland sind beson—
dere durch farbige Querstreifen kenntlich gemachte Bogen
eingeführt. Auf der Vorderseite des Bogens ist der Name
des betreffenden Landes oder Gebietes an sichtbarer Stelle
anfgedruckt. Auf einem und demselben Bogen können meh—
rere Forderungen angemeldet werden, die gegen ein und
dasselbe feindliche Land gerichtet sind.
Der Anmelder, der z. B. Außenstände hat in Eng—
land, in Italien und in Polen, hat sich sonach bei der
Anmeldestelle seines Bezirks Bogen für England, für Ita—
lien und für das besetzte russische Gebiet zu beschaffen
Auf die Vorderseite jedes Bogens hat er seinen Namen
oder seine Firma, Wohnort und Adresse (auch Bundesstaat),
Staatsangehörigkeit und genaue Bezeichnung seines Berufes
oder Gewerbezweiges anzugeben. Der Name des schuldne—
rischen Landes oder Gebietes ist bereits vorgedruckt. Aus
die nächste Seite ist nach im übrigen fertiggestellter An—
meldung zum Schluß der Gesamtbetrag der gegen dieses
Land oder Gebiet angemeldeten Forderungen zu setzen.
Die Ausfüllung der Innenseite geschieht, wie eine auf
dem Bogen vorgedruckte Beispielseintragung zeigt, in der
Weise, daß die oben aufgezeichneten sechs Gruppen von
Forderungen der Reihe nach durchzugehen sind. Es sind
demnach zunächst unter J die etwa vorhandenen Forde—
rungen aus akzeptierten Wechseln, sowie Regreßforderungen
aus protestierten Wechseln und Schecks einzeln untereinander
aufzuführen; jede Forderung erhält eine laufende Num—
mer, und für jede einzelne Forderung sind die sämtlichen
Spalten des Formulars auszufüllen (Betrag, Name usw.
des Schuldners, Fälligkeitstag ufw).“ Sind unter Jdie
Wechselforderungen aufgeführt, oder sind Wechselforderun—
gen nicht vorhanden, so ist Gruppe II Bankguthaben und
Sparkaffenguthaben in gdleicher Weise anzumelden, sodann
Gruppe Iii uff. Bei jeder einzelnen Forderung ist nach—
zuprüfen, oh sie wirklich anmeldepflichtig ist, oder ob
einer der oben angeführten ümstände zutrifft, der sie
als nicht anmeldepflichtig erscheinen läßt (3. B. die FSor—
derung ist im Betrieb einer in Feindesland unterhältenen
Niederlaffung des Anmelders eutstanden usw) Dabei ist
ferner stets im Äuge zu behalten, daß auf einem und
demselben Bogen nur solche Forderungen zusammenzustellen
sind, die gegen ein und dasselbe feindliche Land, besw.
ee gerichtet sind, z. B. auf gelben Bogen nur die För—
Derungen gegen Großbritannien und Irland, auf dem
raunen die gegen britische Kolonien usw.
8 Bei Firmen, die Exrporthandel betrieben haben, bei
Vonen usw. wird wohl auch für das einzelne
and ein Bogen nicht ausreichen Es sind dann entsprechend
33— gleichfarbige Bogen zusammenzunehmen und — als
diideten ie zusammen einen einzigen Bogen — fortlaufend
usaufüllen Diese gfeichfarhigen zommnengebörigen Rogen

fiind dann zu numerieren und in einen Umschlagbogen
don gleicher Farbe zu legen, auf dem nur die Vorderseite
auszufüllen ist.
Auf jedem Bogen ist der Betrag der angemeldeten
Forderungen zu summieren (nach den verschiedenen ange—
meldeten Währungen getrennt, ohne Umrechnung) und, wie
bereits erwähnt, außen bezw. auf dem Umschlagbogen die
Besamtsummen, gleichfalls getrennt nach den einzelnen
Währungen, zu vermerken (z. B. auf dem braunen
Umschlagabogen für britische Kolonien: 2445 Litr. 4 46083
Straits).
Zur Erleichterung der Anmeldung sind die einschlä—
zigen Vorschriften auf der Rückseite des Anmeldebogens
abgedruckt.
b. Durch diese bei den Anmeldestellen bis zum 15.
April 1917 einzureichende zwangsweise Anmeldung, die sich
auf die angegebenen Arten von Forderungen beschränkt.
werden nicht berührt:
1. Die freiwilligen Anmeldungen beim Reichskommissar
zur Erörterung von Gewalttätigkeiten gegen deutsche Zivil—
personen in Feindesland (Berlin W. 35, Potsdamerstr. 38
iowie
2. die freiwilligen Anmeldungen von Forderungen bei
der Reichsentschädigungskommission.
An den Reichskommissar werden insbesondere ver—
viesen die Anmeldungen der Auslandsdeutschen, die An—
neldungen der Kolonialdeutschen und die LAnmeldungen
olcher Inlandsdeutschen, die im Feindesland eine Nieder—
assung oder ein Unternehmen haben oder bis zum Kriegs—
rusbruch hatten oder an einem solchen beteiligt sind oder
varen, hinsichtlich der im Betrieb dieser Unternehmungen
oder Niederlassungen entstandenen Forderungen. Damit hat
der Kreis der an den Reichskommissar zu richtenden An—
neldungen gegenüber dem bisherigen Verfahren eine Er—
veiterung erfahren.
Vorstehende Richtlinien werden im Anschlusse an meine
dreisblattbekanntmachung vom 14. ds. Mts. zur öffentlichen
Kenntnis gebracht.
Die Anmeldepflichtigen haben sich wegen Ueberlassung
der für ihren Bedarf erforderlichen Anmeldebogen un—
mittelbar an die zuständigen Handelsvertretungen Han—
delsskammern) zu wenden.
ol Die Anmeldung hat bis zum 15. April 1917 zu er—
olgen.
In besonders zu begründenden Fällen kann dem An—
meldepflichtigen für die Anmeldung von der Anmeldestelle
eine Nachfrist gewährt werden.
Saarbrücken, den 27. Märs 1917.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
—IVVV — —
289.) Bekanntmachung
Das Musterungsgeschäft im Bezirke der Ersatz—
ommission Saarbrücken-Land für sämtliche Gestellungs—
pflichtige der Jahrgänge 1899—1894 findet nach fol—
Jgendem Vlane stattf

Dienstag, den 10. April.
Beginn um 8 Uhr vormittags.
Musterungslokal Kirner Bierhalle in SEnlzbach.
Hemeinde Dudweiler Jahrgang 1899, Anfangsbuch
staben A—R einschließlich.
Mittwoch, den 11. April.
Gemeinde Dudweiler Jahrgang 1898.
Dudweiler-Jägersfreude Jahrgang 1899
Donnerstag, den 12 April.
Gemeinde Dudweiler Jahrgänge 1897, 1896, 1894
— Dudweiler-Herrensohr Jahrgang 1899
vn Fischbach Jahrgang 1898
Freitag, den 13. April.
Dudweiler Jahrgang 1899. Buchstabe S—8
Dudweiler-Herrensohr Jahrgang 1898.
Fischbach Jahrgänge 1899, 1897- 1894.
Samstag, den 14. April.
Gemeinde Dudweiler-Jägersfreude Jahrgang 1898.
Bürgermeisterei Friedrichsthal Jahrgänge 1898. 1866
his 12804

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