Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

machung betroffenen Gegenstände erster Sorte bezahlen dars. Fur
mindere Arten wird die Kriegswollbedorf Alktiengeselischaft ent⸗
sprechend niedrigere Preile bezahlen. Angebote haben auf den
Sn der Kriegswollbedarf Altiengesellschaft anzusordernden Un—
gebotsvordruclen zu erfolgen. Die unter den Klassen 19, 22
36. 31 und 36 angebotenen Kunstwollen werden von der an—
kaufenden Gesellschaft je nach Qualität im Rahmen der PVreise
für die betreffenden Gruppen bewertet.
Die Kriegswollbedarf Aktiengese'schaft ist ermächtigt, bei dem
durch sie erfolgenden Verlauf der Kunstwollen entstehende Un—⸗
hosten den festgesetzten Höchstpreisen unter Aufsicht der Kriegs⸗
RKohstoff⸗Abteilung gunschiagenn 8
Zahlungsbedingungen.
Die Höchstpreise schließen die Kosten der Beförde—
rung bis zum nächsten Güterbahnhof oder bis zur
nächsten Schiffsladestelle und die Kosten der Verla—
dung sowie der Bedeckung und den Umsatzstempel ein.
Die Kosten für den Gebrauch von Decken sind nach
den Preisen des Deckentarifs der Staatseisenbehn des
Abgangsortes, auch bei der Verwendung eigener Dek—
ken des Verkäufers, von der ankaufenden Gesellschaft
zu tragen.
Für Kaspzuchen sind 14 für 1 kg, für sonstige
Säcke und Packhüllen 0,530 M. für 1 Xg von der kaufen⸗
den Gesellschaft zu erstatten. Eine desondere Ver—
gütung für die vom Verkäufer bei Preßballenvackung
zu verwendende Draht- und Bandeisenverschnürung
findet nicht statt.
Die Höchsthreise gesten dür Nettogewicht und Bar—
zahlung innerhald 90 Tagen nach Eingang der Rech—
nung: bei Stundung dürsen 2. v. H. über Reichsbank—⸗
diskont an Zinsen vereinbart werden.
84
Ausnuahmen.
Ausgenommen von den NMnordnungen dieser Be—
kanntmachung sind Kunstwollen, die nach dem 1. Mai
1916 aus dem Reichsausland (nicht Zollausland) ein—
geführt oder aus Lumpen hergestellt sind, welche nach—
weisbar nach dem 1. Mai 1916 aus dem Reichsaus—⸗
—V—
Die von der deutschen Heeresmacht besetzten feind⸗
lichen Gebiete gelten nicht als Reichsausland im Sinne
dieser Bestimmungen.
Anträge auf Bewilligung von weiteren Ausnah—
men von den Anordnungen dieser Bekanntmachung
lind an die Kriegs-Robstoff-Abteilung (Sektion W. IV)
des Königlich Preußischen Kriegsministeriums, Berlin
8WW. 48, Verlängerte Hedemannstraßze 10, zu richten.
Die Entscheidung über die gestellten Anträge behält
sich der unterzeichnete zuständige Militärbesehlshaber
bor.

2 *
——

Inkrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. April
1917 in Kraft

Aeber ichtstafel
zur Bekanntmachung W. IV. 2500/2. 17. K. R. A.

Flasse

—

Bezeichnung

—— fMO
WMark
für 1 kg
beste
orte O

A a. Kunstwollen aus altem Wollgestrickten,
Kephir und Trikot.
Kunstwolle aus buntem Wollgestrickten (SSboddv
in Wasser gerissen) 3,80
Kunstwolle aus weißem Wollgestrickten (Shoddy,
gugen, Wesser gerissen) 74
Kunstposse aus. buntein Zephir Shboddv, in
Walser gerissen) 5,28
Kunstwolle aus weißem Zephir (Shoddy, in
Wasser gerissen) 3
Geringere Seorten utsprechend billiger.

4J 5.

Bezeichnung

WMoail
tur 11RF
beste
Sorie)

Kunstwolle aus sonstigen wollenen Gestrickt⸗,—
Zephir⸗ und Trikotlumpen
„Ab. Kunstwollen aus alten halbwollenen
Siricklumpen.
Kunstwolle aus buntem Halbwollgestrickten,
Westen, Zocken und Swegter 1,78
Aunstipotle aus weißem Salowollagestrickten,
Westen, Jacken und Swegaler 2,80
Kunsoene aus bunten balbwollenen Zephir—
und Trikotlumpen 2.25
Kunstwolle aus weißen und naturkarbigen halb⸗
wollenen Zephir⸗ und Trikotlumden ein—
schließlich Eiderdaunen und Lammfeiltriton
lumpen
Kunstwolle aus sonstigen alten balbwollenen
Stricklumpen
Ae. Kunstwollen aus neuen wollenen Strid⸗
und Wirtwarenabsfällen.
Kunstwolle aus neuen weißen Zepbir⸗ und
Kammgarn-Wolltrikotabfällen
Kunstwolle aus neuen normalfarb. Zephir⸗ und
Kammgarn-Wolltrikotabsällen
Kunsiwolie aus neuen bunten Zephir⸗-⸗, Kamm—
narn⸗- und Streichgarn-Wolltrikotabfällen
auch Golfer)
Kunstwolle aus fonstigen neuen wollenen Strick
und Wirkwarenabfällen
ä d. Kunstwollen aus neuen halbwollenen
Strick- und Wirkwarenabfüllen.
Kunstwolle aus neuen weißtzen halbwollenen
Strick- und Wirkwarenabfällen
Kunstwolle aus neuen bunten halbwollenen
Strick- und Wirkwarenabfällen
B a. Kunstwollen aus alten wollenen
Tibetlumpen.
JKunstwolle aus alten bunten wollenen Tibet
lumpen
iKunstwolle aus alten weißen wollenen Tiben
Jlumpen
Kunstwolle aus sonstigen alten wollenen Tibet
und Musselinlumpen
B b. Kunstwollen aus neuen wollenen
Tibetlumpen.
20Kunstwolle aus neuen bunten wollenen Tibet
lumpen
211 Kunstwolle aus neuen weißen wollenen Tibet
lumpen
22 Kunstwolle aus sonstigen neuen wollenen Tibeß
und Musselinlumpen
C. KQunstwollen aus wollenen Flanell⸗
Lama⸗ und Weichwollumpen.
Kunstwolle aus bunten wollenen Flanell-⸗, Lame
und Weichwollumpen
Kunstwolse aus alten weißen wollenen Flanell⸗—
Lama- und Weichwollumpen
Kunstwolle aus neuen weißen woll. Jlanell-,
Lama- und Weichwollungen
Kunstwolle aus sonstigen alten und neuen woll
Flanell-⸗,Lama- und Weichwollumpen
D. Kunstwollen aus alten und nenen wollenen
und halbwollenen Decken⸗, Fries⸗ und Fila⸗
Lumben.

27 Kunstwolle aus alten und nenen bunten woll.
Decken⸗, Fries- und Filzlumpen 2
28Kunstwolle aus alten und neuen weithen woll.
Decken⸗, Fries- und Filzlumpen 6,
291Kunfwosse aus alten und neuen bunten bdalb⸗
wollenen Decken-, Fries- und Filzlumven 1,60
30 Kunstwosle aus alten und neuen weißen halb⸗
wollenen Decken⸗, Fries- und Filzlumpen 8.60
Kunsonie aus sonstigen alten und neuen bunt.
und weißen wollenen und haldbwollenen
Decken⸗, Fries- und Filzlumpen
) Geringere Sorten entlprechend billiger.
            
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