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247.) Vekanntmachung.
Der Kommunalverband hat größere Mengen Saat⸗
wicken, Runkelrübensamen (Eckernförder Walze) Saat—
haser, Saatgerste, Saaterbsen und Saatbohnen abzu—
geben. Der Bedarf ist bei dem zuständigen Bürger⸗
meisteramt anzumelden.
Saarbrücken, den 8. März 1917.
Der Landrat.
248.) Biehsenchenpolizeiliche Anordnung.
Iu dem Gehöfte des Ackerers Mathias Leinenbach zu
Niedersalbach ist der Ausbruch der Maul- und Klauen⸗—
seuche amtstierärzilich festgestellt worden.
Der Sperrbezirk umfaßt die ganze Ortschaft Nieder⸗
albach.
Ein Beobachtungsgebiet wird nicht gebildet. Für das
bersenchte Gehöft und den Sperrbezirk finden die Vorschrif—
ten meiner viebseuchenpolizeilichen Anordnung vom 14
Februar 1917 — Kreisblatt S. 81 — sinngemäß Anwendung.
Sehrücken, den 21. März 197.
Der Königliche Landrat.
J. V.: von Salmuth.
— — —
S vBiehleuchenpolizeiliche Anordnung.
Rachdem auch in dem Gehöfte von Johann Ney zu Cur—
dor die Maul⸗ und Klauenseuche amtstierärztlich festgestellt
worden ist, wird meine viebseuchenpolizeiliche Anordnung
vom 14. Februar 1917 — Kreisblatt S. 81 — biermit auch
auf dieses Gehöft ausgedehnt.
Saaxorücken, den 21. Märsz 1917.
Der Königliche Dandrat.
J. V.: von Sasmutb.
eungan naerso
250) Bekenutmachung.
SDer Vorstand der Provingialabteilung Rheinprovinz
des Deutschen Vereins für ländliche Wohlfabrts⸗ u. Heimat⸗
vflege hat einen Lehrgang für ländliche Wohlfahrts⸗- und
Heimatpfleae für Lehrerinnen vom 17. bis 21. April 1917
in Bonn in Aussicht genommen. Auf Antras können Bei—
bilfen zu den Reisekosten gewährt werden. Mesdungen sind
bis spätestens 22. 3. 17 bei uns anzubringen.
Saarbrücken, den 14. Märsz 1917.
Königl. Kreisschulinspektion
712 113 Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marr. Hirß. Hirtz i. V.: Marr.
—X Belanntmachung.
Sie Teuerungszulagen und Kriegsbeihilfen sind
von der Königlichen Regierung zur Zahlung ange⸗
wiesen worden. Es wird ersucht, die Beträge bis spä—
sestens 27. ds. Mts. bei den zuständigen Gemeinde—
kassen in Empfang zu nehmen. Gilt nicht für die
Bargermeisterei Sulzbach.)
Saarbrücken 1, den 20. März 1917.
Königl. Kreisschulinspeltion.
1: II.. Völklingen:
wrarg i. B.: Marx und Hirtz. Hirtz
252.1 Bekanntuachung.
Zu BSerfügung UC 35 15. 3. 1917 geben wir
zfur die diesseitigen Aufsichtsbezirke nachstehende Ausführungsanweisung:
Zu 1: Zu den rein ländlichen Orten gehören
Richt: Brebach, Neufechingen, Neuscheidt sowie sämt⸗
liche Schulorte der Burgermeiftercien Dudweiler,
Sulzbach, Friedrichsthal, Quierschied, Püttlingen, Völt
dingen. Diese Schulorte behalten also die bisherigen
Stundenpläne und die bisherige Unterrichtszeit bei.
Die übrigen Schulen reichen die neuen Stundenpläne
bia 20. 4. 17 ein. IAn den Stundenblänen ist mir
Religlon, Deutsch und Rechnen anzusetzen. Die Realien
sind an den Deutsch-Unterricht anzuschließen. Die
Unterrichtszeit ist genau anzugeben.
Im übrigen beziehen wir uns auf die diesseitige
Anweisung vom 24. 2. 1917.
Bis 20. 5. 1917 ersuchen wir um Bericht, welche
Erfahrungen bei der Frühjahrsbestellung gemacht
wurden; dabei ist die Zahl der Urlaubhalhtage und
der beurlaubten Kinder anzugeben.
Saarbrücken, den 21. März 1917.
Königl. Kreisschulinspektion.
1* II: Völklingen:
Marx. i. V.: Marx und Hirtz. Hirtz
253. VBekanntmachung.
Die Volksschulen des Kreises Saardrücken und
des Aufsichtsbezirkes Neunkirchen verfsahren bei der
6. Kriegsanleihe für Schülerzeichnungen wieder nach
dem System Wiskott. Die Quittungsbücher können bei
den zuständigen Bürgermeisterämtern abgeholt werden.
Am 15. April genau ist der Kreisschulinspektion J,
Saarbrücken 1, Roonstraße 8, von jedem Schulleiter
die Zahl der Schulkinder, die gezeichnet haben, und die
Summe der Zeichnungen auf das Kriegssparbuch mit—
zuteilen; also etwa: Schule X: 140 Kinder — 876
Mark. Der Termin ist un ser allen Umständen einzu—⸗
halten. Auch die der Kreisschulinspektion Völklingen
unterstehenden Schulen melden die Ergebnisse der
Kreisschulinspektion Sgarbrüdken 1.
Gegen den Verkauf von Anteilscheinen (5, 10, 20,
50 Mk.) bestehen keine Bedenken. Die Anteilscheine
können unter anderm von den Annahmestellen der
Spar⸗ und Darlehnskasse des Kreises Saarbrücken be—
zogen werden. Das Ergebnis wäre gegebenenfalls ge—
wndert mitzuteilen.
Saarbrücken, den 21. März 1917.
Königl. Kreisschulinspektion
1: II: Völklingen: Neunklrchen:
Marx. i. B.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. V.: Marr.
254. Nachtrag
zur Ordnung über die Erhebung von Gebühren der
Wasserleitung der Gemeinde Friedrichsthal.
Auf Grund des Beschlusses der Gemeindever⸗
tretung der Gemeinde Friedrichsthal vom 8. März
1917 erhalten die 88 1 und 53 der Ordnung über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung der
Wasserleitung der Gemeinde Friedrichssthal vom 21.
Januar 1916 folgende Fassung:
81.
Die Festsetzung der Gebühren erfolgt nach Maß—
gabe des wirklichen Verbrauchs (8 3); jedoch ist für
jeden Hausanschluß eine jährliche Mindestgebühr von
27 Mk. an die Gemeindekasse in Friedrichsthal für
Rechnung des Wasserwerks der Gemeinde Friedrichs⸗
thal zu entrichten.
Vorauszahlungen der Anschlußgebüuhren sind statt⸗
haft. Für diese Gebühr von 27 Me. wird jährlich eine
Wassermenge von 96 Kubikmeter Wasser geliefert. Die
Mindestgebühr muß entrichtet werden, gleichviel, ob
die derselben entsprechende Wassermenge verbraucht
morden ist oder nicht.
83.
Die Mindestgebühr (5 1) wird durch den Kafsen⸗
boten in der Weise in monatlichen Teilen erhoben, daß
in den beiden ersten Monaten jeden Vierteljahres je
2 Mk. im dritten Monat je 2.,.75 Mt erbhen wmird