Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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1917 der Verkaufspreis für Ochsen-, Rind-, Kuh- und
Kalbfleisch auf 2,20 Mk. und für Hammel- und
Schweinefleisch auf 2,30 Mk. — einschließlich 2004
Knuochen — das Pfund festgesetzt.
Der Preis für Blut- und Leberwurst bleibt mit
1,30 Mk. das Pfund bestehen.
Die Erhöhung der Fleischpreise wird durch die
teilsweise Belieferung des Kommunalverbandes mit
Auslandsvieh bedingt.
Ueberschreitung der Höchstpreise wird mit Gefäng—
nis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrase bis zu
zehntausend Mark bestraft.
Saarbrücken, der 12. März 1917.
Der Königliche Landrat.
von Halfern

220. Vekanntmachung.
Der Landwirt Andreas Altmeyer in Numborn
hat 40 Zentner Kartoffeln in einem Kellerraume gelagert
und diesen Kellerraum zumauern lassen. Die Kartoffeln
sind bei der Bestandsaufnahme von Altmeyer verschwiegen
worden. Bei Oeffnung des Kellers hat sich ergeben, daß
bereits 8 Zentner für die menschliche Ernährung unbrauch—
bar waren. Die Kartoffeln wurden eingezogen, außerdem
wird das Strafverfahren eingeleitet werden, da nach der
Versrdnung des Herrn Kommandierenden Generals vom
26. Juli 1916 jedes Tun dder Unterlassen, welches eine
Gefäbrdung, Beschädiaung oder Zerstörung der Ernte—
erzeugnisse zur Folge hat, mit Gefängnis bis zu einem
Jahre und bei vorliegenden mildernden Umständen mit
Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft wird.
Saarbrücken, den 13. Märs 1917.
Der Königliche Landrat:
von Halfern.

Ràᷣàäààò———

behannimohungen andoeror behörten.
221.) Gemeinde⸗Angelegenheiten
von Friedrichsthal.
In der gestrigen Sitzung des Gemeinderats wurde
bei Anwesenheit von 16 Mitgliedern folgendes be—
raten und beschlossen:
1. den Haushaltsplan für 1917 in Einnahme und
Ausgabe auf 762 000 42 festzusetzen und an Steuer—⸗
zuschlägen 28000 der Einkommensteuer, Grund⸗,
GBebäude- und Gewerbesteuer der Klassen 3 und 4,
10000 der Betriebssteuer und 2,800 der Gehälter
und Löhne der Betriebe der Gewerbesteuerklassen
lund 2 zu erheben;
die Haushaltspläne des Elektrizitätswerks und
Wasserwerks entsprechend dem Vorschlage der Be—
triebswerkskommission festzusetzen; J
im Hinblick auf die Fehlbeträge beim Wasserwerk
in den beiden letzten Rechnungsjahren die Mini—
maltaxe für jeden Hausanschluß wieder auf den
früheren Betrag von 16 auf 24.4 zu erhöhen, so—
wie ferner den Wasserpreis für Großabnehmer
von 15 auf 20 5 für den Kubikmeter festzusetzen;
die Gemeinderechnung für 1915 nach Prüfung in
Einnahme auf 1046 089,94.46, in Ausgabe auj
996 014,08 4, in Bestand auf 50 085, 86 46, sowie
ferner die Rechnungen des Wasserwerks, des Elek—
trizitätswerks und der Realschule sowie das Rest—
verzeichnis den Vorschlägen der Finanzkommission
entsprechend festzusetzen;
die Kosten für die von der Verwaltung zum
Schutze gegen Einbruchsdiebstahl eingerichteten
nächtlichen Patrouillengänge zu genehmigen und
die letzteren bis auf Weiteres beizubehalten;
die Beihülfe für den Ziegenzuchtverein während
der Kriegsteuerung auf 1305233 für den Ziegenbock
festzusetzen;
die Kosten für Umzäunung des Gartens bei der
Dienstwohnung des Hauptlehrers in Bildstock auf
die ssemeinde zu ühernebmen eine Entschädigung

für früher hergestellte Umzäunungen grundsätzlich
abzulehnen und die Herstellung neuer Umzäu—
nungen der jedesmaligen Beschlußfassung vorzu—
behalten;
das Heizungsgeld für die Lehrpersonen auf 100 4
zu erhöhen;
dem zum 1. Juli in den Ruhestand versetzten
Lehrer Klein die Dienstwohnung gegen Mietzah—
lung noch einige Monate zu belassen und die frei
werdenden Wohnungen alsdann anderen Lehrper—
sonen zu überweisen;
der Verlängerung des Vertrages mit der Berg—
verwaltung wegen Ueberlassung einer forstfiskali—
schen Fläche für das Schulhaus in Mapbach zuzu—⸗
stimmen;:
die Frage wegen Zuweisung von Geneeindeland
als Schulgärten der Baukommission zur Erledi—
gung zu überweisen;
eine Lehrerin für eine ihr aus dem Schulsaal
gestohlene Violine schadlos zu halten;
Kenntnis zu nehmen, daß das Provinzialschul⸗
kollegium mit Ermächtigung des Herrn Ministers
die Auflösung der Quarta und Tertia der Real—
schule zu Ostern d. Is. genehmigt hat;
einige Mitteilungen entgegenzunehmen.
Friedrichstthal, den 9. März 1917.
Der Bürgermeister.
Ballke.
* Feichnungen auf die 6. Kriegsanleihe werden
außer von den schon bekannt gegebenen Zeichnungs⸗
stelöre gue; deer der Küntien Kreistassen, Ne⸗
gierungs⸗Haupt⸗ und Zollkassen entagegengenommen.
Saarbrücken, den 15. Märs 1917.
Der Königliche Landrat.
v. Halfern.

Die Geschäftsräume
der Königlichen Kreiskasse Saarbrücken
befinden sich vom
1. April d. Is. ab Gutenbergstraße 22 part.
Königliche Kreiskasse Saarbrücken.
Lücke man n, Rentmeister.
Der Kah Ichuß für Hele und Fette, Berlin.
schließt
Anbauverträge für Sommerölfrüchte.
Für Sommerrübsen, Leindotter und Mohn
werden außer den lohnenden Abnahmepreisen
Flächenzulagen, für Senf eine Drusch—
prämie gewährt. Der Bezug von Ammoniak
für die Anbauer wird vermittelt.
Näheres durch den unterzeichneten Kommissionär
des Kriegsausschusses.
Kheinische An⸗ und Verkaufs⸗Gesellschaft
(Raiffeisen'scher Organisation) G. m. b. H
Coblenz.
Empfehle
Gemuse- und Zlumen
⸗Uund Rumenamen,
spswie

Saaterbsen, Bohnen,
Steckzwiebeln (oshld Muhluusr).
Pefen Stoehbel, sdurbrtzen 3
Evaugel. Kirchstrahe kK.
            
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