Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
sür den Kreis Saarbrücken
herausgeaeben vom Kgl. Landratsamt Saarbrücken
Schrütleitung des nichtamtlichen Teiles Druck und Verlag von E. 6. Sche ur in Saar⸗
ericten (Truckort Völtliingen). — Fermprecher der Geichäftsstelle (Bahnhofstraße 80)
hr. A0 (Amt Saarbrücten) Fernsprecher der Druckerei Nr. 1184 (Amt Saarbrücken).
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vir. Dienstag,

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verbunden mit
Oeffentlichem Anzeiger.

Sezugepreis für das Vierteljahr 1.25 Mt.
Auzeigengebühren: die Ageirpaltene Zerie oder deren diaum 20 Pfg.
Amtliche Anzeigen: der Memm vretze 1mm behe Raum 20 Pig.
— Erscheinunastage: Diendtag und Freitag. —
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2. Jannar 1917. 43. Jahrg.

nhnjalt.
Aufruf (S. 1). — Pferde-Ausfuhrverbot S. 1). — Güdingen (S. 2). — Zütterung von auigeschlossenem Strobs
Entrichtung des Warenumfaßftempels Sae . Faus- S, 2.. T. Die Kartoffel im Welttrieg S. . Wucher
lachtüungen 16. ) Aufhebung eines Feldweges inel mit Suppenwürfeln und Suppenwürze (S

aohunnmuchungen —IVV—
J Aufruf.

Unter der Schirmherrschaft des preußischen Kriegs—
ministers hat sich in Berlin ein Reichsverband für
Kriegspatenschaften gebildet, der seine Tätigkeit über
das ganze deutsche Vaterland erstrecken will. Zweck
des Verbandes ist, Kriegspaten anzuwerben, die ge—
willt sind, durch Uebernahme der Fürsorge für eine
Kriegerwaise einen Teil ihrer Dankesschuld gegen un—
sere verdienten Krieger, die ihr Leben für das Vater
land geopfert haben, an ihren Kindern abzutragen
Manche Familie, der das Glück, Kinder zu besitzen,
nicht beschert ist, mancher Junggeselle, manche allein—
stehende Frau oder Witwe möchte eine Aufgabe zu
erfüllen haben, die ihrem Leben Inhalt und Befrie—
digung zu geben vermag. Hier bietet sich Gelegen—
heit! Es gilt zu betreuen:
Schuldlose arme Opfer des uns von unsern
Feinden aufgezwungenen Krieges, denen der
treusorgende Vater, vielfach auch die liebende
Mutter genonmen ist.
Nehmt Euch dieser Kinder an, übernehmt Paten—
stelle an ihnen und sorgt dafür, daß aus ihnen der—
einst wieder tüchtige Menschen werden, deren das
Vaterland in Zukunft so dringend bedarf!
FJeder Deutsche hat diese Dankespflicht!
Helft unsern Helden die schwere Kriegszeit dadurch
erleichtern, daß Ihr ihnen die Gewißheit mit auf den
gefahrdrohenden Weg gebt:
Für Eure Kinder wird gesorgt!
Berlin, den 1. November 1916
Der Zeutralausschuß
des Reichsverbandes für Kriegspatenschaften.
Im Auftrage:
Frhr. v. Langermann u. Erlencamp
Generalmajor und Direktor des Versorgungs- und
Justiz⸗Devartements im Kriegsministerium

Beitrittserklaärungen
nehmen die in fast allen Städten und Gemeinden
errichteten Fürsorgestellen für Kriegerwitwen und
waisen sowie der Arbeitsausschuß der Kriegerwitwen—
und ⸗waisenfürsorge in Berlin W. 30, Münchener
Straße 49, entgegen. Von diesen Stellen wird auch
nähere Auskunft über die Kriegspatenschaft sowie über
Annahme von Kriegerwaisen an Kindesstatt erteilt.
Hei Behörden oder andern Körperschaften küönnen Zweid⸗

vereine des Reichsverbandes für Kriegspatenschaften
gebildet werden. Anmeldung der Zweigvereine beim
Arbeitsausschuß. Die Geschäftsstelle des Reichsver—
bandes für Kriegspatenschaften befindet sich bis auf
weiteres in Berlin W. 9, Leipziger Platz 17.
Beitrittserklärungen nehmen die Bürgermeister—
ämter meines Kreises entgegen.
Dort kann auch die Satzung des Reichsverbandes
für Kriegspatenschaften eingesehen werden.
Saarbrücken, den 26. Dezember 1916.
Der Königliche Landrat
von Halfern

2.) Bekanntmachung.
Das Pferdeausfuhrverbot, vom 10. Oktober dso
Is. wird hiermit aufgehoben.
Ziffer 8 der Verordnung des stellv. Generalkom—
mandos 21. Armeekorps vom 22. November 1916
bleibt bestehen und zwar ist die Ausfuhr von Pfer—
den aus dem Befehlsbereich des 21. Armeekorps ver—
»oten und ebenso die Ausfuhr von Pferden aus dem
Befehlsbereich des 16. Armeekorps. Ausnahmen kann
das Generalkommando zulassen. a
Die Ausfuhr aus dem Bereich des 21. Armeekorps
nach dem 16. Armeekorps bleibt gestattet.
Das Verbot gilt nicht, wenn sich der Käufer durch
einen Erlaubnisschein des Generalkommandos oder der
Remonte-Inspektion als Aufkäufer für die Heeresven
waltung ausweist.
Saarbrücken, den 30. Dezember 1916.
Der Königliche Landrat.

3.) Vekanntmachung
betreffend die Entrichtung des Warenumsatz—
Stempels für das Kalenderjahr 1916.
Auf Grund des 8 161 der Ausführungsbestimmun—
gen zum Reichsstempelgesetze werden die zur Entrich—
tung der Abgabe vom Warenumsatze verpflichteten ge—
werbetreibenden Personen und Gesellschaften im
LSandkreise Saarbrücken, ausschließlich derje—
nigen der Gemeinden Dudweiler, Friedrichsthal, Quier—
schied, Sulzbach, Püttlingen, Völklingen und Wehrden,
aufgefordert;, den gesamten Betrag ihres Wa—
renumsatzes im Kalenderjahr 1916, sowie
densteuerpflichtigen Betrag ihres Waren—
umsatzes im vierten Viertel des Kalender—
jahres 1916 bis spätestens zum Ende des Monats
Januar 1917 der unterzeichneten Steuerstelle schrift—
lich oder mündlich anzumelden und die Abgabe gleich—
zeitig mit der Anmeldung einzuzahlen. Es empfiehlt
sich auch zunächst mit den Anmeldungen und zwar in
der Neit vom 1. bis 15. Januar 1917 bei dem zu—
            
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