Die Gemeinden Gennweiler und Illingen werden
zum Sperrgebiet erklärt.
Im Sperrgebiet gelten folgende Bestimmungen:
Sämtliches im Sperrgebiete befindliche Klauenbieh
Rindvieh, Schafe, Ziegen und Schweine, ist der
Stallsperre unterworfen.
Die Plätze vor den Stalltüren und Gehöftsein—
gängen sowie die gepflasterten Wege an den Stäl—
len und auf dem Hofe sind mehrmals täglich durch
Uebergießen mit Kalkwasser zu desinfizieren.
Das Geflügel ist so einzusperren, daß es den Hof
nicht verlassen kann.
Die Hunde sind festzulegen.
Das Betreten der Ställe ist nur den Besitzern
und den mit der Wartung und Pflege der Tiere
beduftragten Personen und Tierärzten gestattet.
Händlern, Schlächtern, Viehkastrierern und anderen
in Ställen gewerbsmäßig verkehrenden Personen
ist das Betreten der verseuchten Gehöste unter—
sagt.
Die Abgabe roher Milch aus den verseuchten Ge—
höften ist verboten.
Die Einfuhr von Klauenvieh in das Sperrgebiet
ist verboten.
Das Durchtreiben von Klauenvieh durch das
Sperrgebiet ist verboten.
Ottweiler, den 2. Januar 1916.
Der Königliche Landrat.
—*4
29.) Bekanntmachung.
In Remmesweiler ist die Maul- und Klauen—
seuche ausgebrochen. Die notwendigen Sperrmaßnahmen
sind sofort getroffen worden.
Viehmärkte dürfen daher einstweilen in St. Wendel
nicht mehr abgehalten werden. ( 168 Abs. 1 V. A.V. G.)
St. Wendel, den 28. Dezember 1915.
Der Königliche Landrat.
J. VB.: Lindner.
30.) Maul⸗ und Klauenseuche.
Die Seuchenfälle in St. Ingbert (6wei Schweine
des k. Notars Barthelmä), und in Eschringen Wieh—
bestand des Michael Breyer) sind erledigt. Die Maß—
nahmen wurden aufgehoben.
St. Inabert, den 27. Dezember 1915.
Königlichest Bezirksamt.
31.) Bekanntmachung.
In der Gemeinde Lauterfangen ist die Maul—
und Klauenseuche erloschen. Die angeordneten Schußkmaß—
regeln sind aufgehoben worden.
Bolchen, den 28. Dezember 1915.
Kaiserliche Kreisdirettion
Saarbrücken, den 11. ZJanuar 1916.
Der Königliche Landrat:
don Miouel.
Gewinnung von Oel aus Unkrautsamen.
Das in diesem trockenen Jahr gewachsene Som—
mergetreide enthält beträchtliche Mengen Beimischun—
gen von Hedecich, Ackersenf, Leindotter und anderen
ölhaltigen Unkrautsamen, die beim Dreschen und bei
der späteren Reinigung des Getreides ausgesiebt wer—
den. Diese Sämereien sollten, auch wenn es sich um
ganz kleine Mengen handelt, den Oelmühlen zur Oel⸗
gewinnung zugeführt werden. Der Kriegsausschuß für
pflanzliche und tierische Oele und Fette hat in jedem
Kommunalverband einen Kommissionär ernannt, der
ebenso wie alle anderen Oelfrüchte auch diese beim
Ausputz gewonnen Oelsamen abnimmt. Der Preu⸗
ßische Landwirtschaftsminister fordert die Landwirte
auf, auf die Gewinnung dieser ölhaltigen Samen zu
achten und sie zur Ablieferung zu bringen.
Berlin, den 19. Dezember 1915
v* D v
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