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11635.) Bekanntmachung.
Auf Grund des 8 8sa der Bekanntmachung des
Reichskanzlers über die Einfuhr von Käse vom 11.
März 1916 in der Fassung der Bekanntmachung vom
16. August 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 31 und S. 934)
wird angeordnet:
1. Die Einfuhr von Käse aus den Niederlanden
ist nur auf dem Eisenbahnweg und nur über die Grenz⸗
stationen Weener, Bentheim, Emmerich und Cranen—
burg gestattet. Die Einfuhr über andere Stationen
ist verboten.
2. Die Einfuhr von Käse aus den Niederlanden
außerhalb des Bahnverkehrs, insbesondere über die
Landstraßen sowie im Schiffsverkehr ist verboten.
Berlin, den 15. Dezember 1916.
Der Minister Der Finanzminister.
für Handel und Gewerbe. Im Auftrage:
J. A.: Lusensky. Wolffram
Der Minister des Innern.
J. A.: Freund.
1166. Bekanntmachung.
Infolge der Erhöhung der Druckkosten und der
Papierpreise sind die der Staatskasse zur Last fallen—
den Kosten der Herstellung der Regierungs-Amtsblätter
und der zugehörigen Oeffentlichen Anzeiger nicht un—
erheblich gestiegen, ohne daß diesen Mehrausgaben eine
entsprechende Mehreinnahme gegenübersteht. Zur Her—
beiführung des Ausgleichs bestimmen wir hierdurch,
daß vom 1. Januar 1917 ab die Einrückungsgebühren
in die Amtsblätter und die zugehörigen Oeffentlichen
Anzeiger allgemein auf den Satz von 25 Pfg. für die
zweigespaltene Zeile erhöht werden.
Berlin, den 15. Dezember 1916.
Der Finanzminister. Der Minister des Innern.
Im Auftrage: Im Auftrage:
Halle. v. Jarotzky.
1167.) Ausführungsbestimmung
zur Bundesratsverordnung über Buchweizen und Hirse
vom 14. September 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1031).
Auf Grund des 812 der Verordnung vom 29.
Juni 1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 625) wird folgendes
bestimmt: Zuständige Behörde im Sinne des Zusatzes
zu 83 Absatz 2 der Verordnung vom 14. September
1916 (Reichs-Gesetzbl. S. 1031) ist der Landrat, in
Stadtkreisen de Gemeindevorstand..
Berlin, den 9. Dezember 1916.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
Im Auftrage: Lusensky.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen u. Forsten.
Im Auftrage: v. Massenbach.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage: Freund.
1168.) Bekanntmachung
betr. die Ausgabe einer neuen Art Reichsbanknoten
zu 20 Mark.
In der nächsten Zeit wird eine neue Art Reichs—
banknoten zu 20 Mark ausgegeben werden, deren Be—
schreibung wir nachstehend zur öffentlichen Kenntnis
bringen.
Berlin, den 14. Dezember 1916.
Reichsbank-Direktorium.
Havenstein. Maron.
Beschreibung
der neuen Reichsbanknoten zu 20 Mark.
Die neuen Reichsbanknoten zu 20 Mark sind mit
Papterrande 9 Zentimeter hoch und 14 Zenti—
meter breit. Das Papier ist auf dem linken Rande
der Vorderseite mit einem braunen Faserstreifen ver—
ehen und enthält auf der ganzen Fläche ein natür—
iches Wasserzeichen, in welchem die Zahl 20 und das
enkrecht stehende Wort MARK, je für sich in senk—
rechten Streifen abwechselnd, sich wiederholen.
Das eigentliche Druckbild ist sowohl auf der Vor—
der⸗ als auch auf der Rückseite der Note 8 Zentimeter
hoch und 13 Zentimeter breit und allseitig von einem
halben Zentimeter breiten Papierrande umgeben.
Beide Seiten der Note sind in Kupferdruck von tief—
»lauer Farbe als Hauptdruck derart ausgeführt, daß
ruf jeder Seite für sich durch einen verschiedenfar—
higen Unterdruck eine besondere Tönung hervorgerufen
ist.
Die Vorderseite wird von vier Rechtecken ge—
zildet, die von einer dunklen Umrandung eingefaßt
ind. Die beiden hochstehenden und 2 Zentimeter brei—
ten Seidenfelder begrenzen rechts und links zwei wage—
zechte, den mittleren Hauptteil der Note ausfüllende
Felder, von denen das obere etwa 4, das untere
etwa 3 Zentimeter hoch ist. Das obere Mittelfeld
zeigt zu beiden Seiten eines kreisrunden Mittelstück,
in ebenmäßiger Anordnung, je eine kniende Männer—
gestalt, die aus einem Füllhorn Münzen schüttet. Das
runde Mittelstück wird von einem in zarten Farb—
önen gehaltenen Reichsadler ausgefüllt, von dem sich
die Zahl 20 in großen Ziffern kräftig abhebt. Unter—
—
tabe in Hellgrau angebracht.
Das untere Mittelfeld enthält in kräftiger Schrift
den Text, welcher in der ersten Ausfertigung folgen—
den Wortlaut hat:
Reichsbanknote
3wan
zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin
gegen diese Banknote dem Einlieferer.
Berlin, den 4. November 1915.
Reichsbank-Direktorium.
Havenstein Gliasenupp oechmiediche Korn Maron v. Iumm
v. Grimm Kuusf munn Schncider Hhudceies
Im unteren Teile dieses Feldes sind ferner die
Buchstaben RMD in Hellgrau eingedruckt.
Die beiden Seitenfelder enthalten auf hellem
Untergrunde je zwei dunkel getönte Blattverzierungen.
Zwischen diesen, in der Mitte der Felder, befindet
sich je ein Stempel, der in rotbrauner Farbe den von
einem kreisförmigen Bande umschlossenen Reichsadler
zeigt. In dem Bande steht in weißen Buchstaben
die Inschrift RPICASBANKADIRENXTNORBRIVOM.
Am Fuße des Adlers trägt das Band einen weißen
Schild mit der rotbraunen Zahl 20. Nach außen
ist das Band von feinem Linienwerk umgeben.
Die Nummer ist in dem unteren Teile der Note
zu beiden Seiten der Unterschriften in rotbrauner
Farbe zweifach angebracht. Die mit Eckstücken ver—
ehene und lorbeerverzierte Umrandung enthält in der
Mitte der oberen Längsseite und jeder Querseite in
dunklem Druck auf weißen runden Schildern die Zahl
20, während der untere Rand die Strafandrohung in
weißen Buchstaben auf dunklem Grunde trägt.
Die Rückseite zeigt in zwei hochstehenden acht—
ckigen Feldern sigürliche Darstellungen: Links das
Brusthild eines kräftigen Mannes als Sinnbild der
Arbeit und des tätigen Tages, rechts das Brustbild
ꝛiner weiblichen Gestalt als Sinnbild der Ruhe und
der Nacht. Die Felder sind von hellen mit grünlichem
rinienwerk gefüllten Leisten eingefaßt. Ebensolche Lei—
ten zerlegen mehrfach auch die übrige Fläche des Druck