von mehr als 30900 Mark veranlagt gewesen sein
oder nicht, binnen der oben bezeichneten Frist, eine,
die nähere Bezeichnung des empfangenen Geschäfts—
gewinns der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ent—⸗—
haltende Steuererklärung einreichen.
Steuerpflichtige, welche gemäß8 26 des Ergän—
zungssteuergesetzes von dem Rechte der Vermögens⸗
anzeige Gebrauch machen wollen, haben dieselbe
ebenfalls innerhalb der oben angegebenen Frist nach
dem vorgeschriebenen Formular bei dem Unterzeich—
neten schriftlich oder zu Protokoll abzugeben.
Auf die Berücksichtigung später eingehender Ver—
mögensanzeigen bei der Veranlagung zur Ergänzungs—
steuer kann nicht gerechnet werden.
Wissentlich unrichtige oder unvollständige tatsäch—
liche Angaben über das Vermögen in der Vermögens—
anzeige sind im 8 44 des Ergänzunggssteuergesetzes
mit Strafe bedroht.
Die vorgeschriebenen Formulare zu Steuererklä—
rungen und zu Vermögensanzeigen werden von heute
ab bei mir und den Herren Bürgermeistern auf Ver—
langen kostenlos verabfolgt.
Es wird dringend ersucht, bei Einsendung
durch die Post in der Adresse den Namen
des Vorsitzenden nicht mit anzugeben.
Saarbrücken, den 15. Dezember 1916.
Der Borsitzende der Veraulagungskommission.
Dr. von Dewitz, Regierungsrat.
Bokanunturnchung.
M. E. 2253 II. 7. 12. 16 ordnet an, daß den Schülern
und Schülerinnen behufs einer möglichst weiten Verbreitung
der von Seiner Maitestät dem Kaiser und König mit einem
Allerhöchsten Weihnachtsglückwunsch eigenhändig verseh nen
Postkarte die Mitwirkung bei dem Vertrieb der, Karte ge—
stattet und empfohlen wird. Der Verkaufspreis ist auf
20 Pfga. festgesetzt. Die Karten sind von der Rotophot—
Akt.«Ges. Berlin SW. 68 zu beßziehen. Der Erlös ist an
das Konto „Weihnachtsglückwunsch Seiner Maiestät des
Kaisers“ bei der Diskonto-Gesellsichaft Berlin W. 8, Unter
den Linden 35, abzuführen.
Saarbrücken, den 14. Desember 1916.
Königl. Kreisschulinspektion.
1: II: Bölklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marxu. Hirtz. Hirtz. i. V.: Marx.
1133.)
VBekanntmnachung.
M. E. 2253 J. 7. 12. 16 ordnet an, daß den Schülern
und Schuülerinnen behufs einer möglichst weiten Verbrei—
tung der mit einem Geleitworte Ihrer Majestät der
Kaiserin und Königin versehenen Feldpostkarte „Weihnachts—
gruß der Heimat“ die Mitwirkung bei dem Vertrieb der
Karte gestättet und empfohlen wird, die Verteilung und
den Verkauf hat der Vaterländische Frauenverein über—
nommen.
Saarbrücken, den 14. Dezember 19816.
Königl. Kreisschulinspektion
—11 I1: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. V.: Marx.
1135.) Bekanntmachung.
Gemäß M. E. UIII A-1316 5. 12. 16 lassen es
die bei der Beeren- und Pilzernte des Jahres 1916
gemachten allgemeinen Beobachtungen, nach denen die
Nutzbarmachung der genannten, sich kostenlos bieten⸗
den Nährstoffe für die Volksernährung in erfreulichem
Maße zugenommen hat, erwünscht erscheinen, die in
den einzenen Landesteiklen gewonnenen besonderen Er⸗
fahrungen einer näheren Prüfung zu unterziehen, um
hiernach beurteilen zu können, inwieweit es für den
Vollzug der Beeren- und Pilzernte des Jahres 1917
bei den bisherigen Anregungen bewenden kann oder
inwieweit eine etwaige Ergänzung derselben erwünscht
1134.)
Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren, Schul⸗
leiter u. s. f. werden deshalb um gefl. Bericht bis 1. 1. 17
ersucht, welche Beobachtungen bei den Bestrebungen
zur Belehrung der Bevölkerung über die Beeren- und
Pilznutzung durch Mitwirkung der Schulen, Verbrei—
zreitung von Schriften und Tafeln, durch Vorträge,
Pilzwanderungen, Maßregeln zur Verhülung von
Pilzvergiftungen, gemacht worden sind.
Fehlanzeige ist nicht erforderlich.
Saarbrücken, 1, den 17. Dezember 1916.
Königl. Kreisschulinspektion
1: II: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. V: Marx.
1136.) Bokanntuachung.
Ueber das Gehöft des Bierverlegers Johann Weber
zu Dudweiler, Sulzbachstraße 15, ist, nachdem bei
einem erkrankten Pserde Ausbruch der Räude tierärzt—
icherseits festgestellt wurde, die Sperre verhängt und
ind die erforderlichen Schutzmaßregeln angeordnet
worden.'
Dudweiler, den 11. Dezember 1916.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bärgermeister:
1137.) Bekanntmachung.
Ueber das Gehöft des Bäckermeisters Karl
Pfeisser zu Dudweiler-Herrensohr, Petrusstraße 34,
ist, nachdem bei zwei erkrankten Pferden Ausbruch der
Räude tierärztlicherseits festgestellt wurde, die Sperre
verhängt und sind die erforderlichen Schutzmaßregeln
angeordnet worden.
Dudweiler, den 11. Dezember 1916.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Die Provision
⸗* *
der Vrehhandelsverbaͤnde.
Aus der Haushaltkommission des preußischen
Abzeordnetenhauses wird uns berichtet:
In der Haushalkommission des Abgeord—
netenhauses ist anläßlich der Besprechung der Tätigkeit
der preußischen Viehhandelsverbände be—
sonders eingehend die Frage der seitens der Ver—
hbände zur Erhebung gelangenden Provision von 7
Prozent erörtert worden. Seitens des Leiters des
»reußischen Landesfleischamts wurde festgestellt, daß
von den Verbänden lediglich insgesamt 7 Prozent vom
rusmachenden Betrage jedes Stückes Vieh vereinnahmt
vürden. Von diesen 7 Prozent gibt der Verband
'olgende Beträge ab: zunächst 2 Prozent an die Auf—
äufer in den einzelnen Provinzen. Von diesen 2
Prozent hat der Aufkäufer seine gesamten Unkosten.
zu bestreiten, so daß dem einzelnen Händler bei deren
zum Teil großen Anzahl keine irgendwie als über—
näßig zu bezeichnenden Verdienstbeträge verbleiben.
kin weiteres einhalb Prozent erhält der Sammelhänd—
er (Vertrauensmann) des Verbandes. Bei diesem
aufen die in einem Bezirk aufgekauften Tiere zu—
ammen. Er hat dieselben waggonweise zusammen—
zustellen und bis zum Abtransport zu verfüttern.
Weiter hat er seinerseits die Aufkäufer (Unterhänd—
er) sofort zu bezahlen, während er durchschnittlich
»rst nach 14 Tagen nach Rechnungsprüfung vom Ver—
zande sein Geld erhält. Nimmt man an, daß ein
olcher Sammelhändler monatlich 500 000 Mark um—
etzt, so fließen ihm im Monat 2500 Marl, im Jahre
ilfo 30 000 Mark an Provision brutto zu. Hiervon
hat er, da er 14 Tage mit der Hälfte seines Umsatzes,
Uso dauernd mit 250 000 Mark aus eigenen NRMitteln,