Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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der Ernte bestimmt sind, oder Gerätschaften und
Maschinen, die zur Einbringung und Verarbei—
tung der Ernte dienen, den Regeln einer ord—
—
zu beschädigen oder zu gefährden;
es zu unternehmen, vorsätzlich oder fahrlässig
bestehende Fernsprech⸗, Telegraphen⸗ oder Stark⸗
strom-⸗Anlagen zu beschädigen;
militärische Gebäude und Anlagen, die durch
Posten überwacht werden oder deren Betreten
erkennbar untersagt ist, unbefugt zu betreten;
sich außerhalb der öffentlichen Wege unbefugt
anzunähern an Eisenbahnen, Telegraphen, Fern⸗
sprech- und Starkstromleitungen, elektrische Kraft⸗
verke, Gas- und Wasserwerke, Brücken, Schleu⸗
sen, Verkehrs-Kunstbauten;
Kraftwagen und Krafträder außerhalb der Städte
und geschlossenen Ortschaften zu benutzen, es sei
denn, daß eine Erlaubniskarte des Generalkom⸗
mandos mitgeführt wird;
duftfahrzeuge zu verwenden, Lichtsignale und
außergewöhnliche Verständigungsmittel zu be—
nutzen;
es zu unterlassen, über ein landendes Luftfahr⸗
zeug unverzüglich der nächsten militärischen oder
bürgerlichen Behörde Mitteilung zu machen.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 89b
des Gesetzes über den Belagerungszustand bestraft.
Die in dem Bereich einer Armee oder Armee-Ab—
teilung von den Oberbefehlshabern erlassenen wei⸗
tergehenden Verordnungen werden durch diese Ver⸗
ordnung nicht berührt.
Saarbrücken, den 20. November 1916.
Der Kommandierende General
des Stellvertr. XXI. Armeekorps zugleich für XVI.
Armeekorps und die Festung Bitsch.
von Moßner.
1117.) Bekanntmachung.
Insoweit das Kriegsamt (Kohlenausgleich) die Lie—
lerung von Kohlen, Koks und Briketts als nicht er—
orderlich bezeichnet, ist die Lieferung verboten.
Zuwiderhandlungen werden nach 8 9b des Gesetzes
über den Belagerungszustand bestraft.
Die Verordnung tritt am 15. 12. 16 in Kraft.
Zaarbrücken, den 9. Dezember 1916.
Der Kommandierende General
des Stellvertr. XXI. Armeetorps zugleich für das
XVIJ. Armeekorps und die Festung Bitsch.
von Moßner.

ebunshungen
deg sönsgichen aggserumgs-Prüstdenton.
1118.1 Bekanntmachung.
Der Herr Reichskanzler hat auf Grund des 88
des Gesetzes über die Feststellung von Kriegsschäden
im Reichsgebiet vom; 3. Juli 1916 (RG.eBl. S. 675)
den Gewerbeinspektor Albrecht, gewerbetechnischen
Referenten bei der hiesigen Regierung, zum Reichs—
wmmissar bei dem für den Regierungsbezirk Trier
errichteten Ausschuß zur Feststellung von Kriegs⸗
schäden ernannt. Das Amtszimmer des Reichskom—
missars befindet sich im Gebäude der hiesigen Regie—
rung am Domplatz im Zimmer 77, Fernsprecher Nr.
1061.
Trier, den 6. Dezember 1916.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.

1119.) Bekanntmachung.
Unter Zustimmung des Herrn Ministers des
Innern wird der Vame des Ortsteils Goffontaine (Ge—
meinde Brebach) ine AStahlhammer“ und der Name
des Qrtsteils Quatrevents (Gemeinde Schwalbach) in
„Schwalbach⸗West“ abgeändert.
gerñer wird für die Ortsteile Ohber⸗Völklingen
Gemeinde Völklingen) üund Röckershausen (Gemeinde
Püttlingen) umfassende Bezeichnung „Luisenthal“ die
Schreibweise mit »und mit dem Zusatze ASaar)“
bandespolizeilich als die amtliche festgestellt.
Trier, den 29. November 1916.
Der Regierungs-Präsident.
Baltz.
1120.) Bekanntmachung.
Der Herr Oberpräsident der Rheinprovinz hat
durch Erlaß vom 3. August d. Is. (Nr. B. 489) der
Direktion Ser Diakonenanstalt zu Duisburg a. Rh.
die Erlaubnis erteilt, zum Besten der Anstalt in den
Jahren 1917, 1918 und 1919 je eine einmalige Haus—
kollekte bei den evangelischen Bewohnern der Rheinpro—
pinz abhalten zu lassen. Mit der Einsammlung dieser
sollekte im Regierungsbezirk Trier und zwar in den
Pfarrgemeinden der Synode Saarbrücken und Crumme—
au, Gerolstein, Daun, Hermeskeil, Horbruch-Hirsch—
ꝛeld, Trier, Veldenz und Züsch im Jahre 1917 ist der
Zammler Heinrich Vornholz aus Bielefeld beauftragt.
In den übrigen Pfarrgemeinden wird die Sammlung
durch eigene, von den Presbyterien legimitierte Or—
gane abgehalten werden.
Trier, den 28. November 1916.
Der Regierungs-Präsident.
J. A. Schrakamp.
zekunemohunan se sömozen oglorung.
1121.) Bekanntmachung.
Die „Prüfungen an den Lehrerseminaren der
Rheinprovinz werden im Jahre 1917 in solgender
Ordnung stattfinden:

Nr.

Ort

Bek.

Aufnahmeprüfung

4
2 l
3

. Regterungsbezirk Achen.
Cornelimünster kath. 18. Juli u. ff. Tage
Düren 7. März,,,
Linnich 2
Ii. Regierungsbezirk Coblenz.
Bopparde kath. — 7. März u. ff. Tage
Münstermaifeld 7. WW
Neuwied ev. 18. Juli
Wetzlar 7. Märze,
III. Regierungsbezirk Cöln.
Brühl Jkath,18. Juli u. ff. Tage
Cöln israel. 7. März.
Euskirchen kath. ———A
Gummersbach ev. 7..
Sieaburg Nkatlh. 7.
Wivpperfüͤrth *
IV. Regierungsbezt
kath
ev.
kath.
eb.

7

8
9
109
11
12
13

14
15
16
17
18
—19
21
22
28
24

Elten
Essen-Huttrop
Essen⸗Huttrop
Kempen
Kettwig
Mettmann
Mörs
Neuß
Odenkirchen
Ratingen
Rheydt

Düsseldorf.
7. März u. ff. Tage
7.
7.
3. Julin,
Maärz,
Julin,
tath. 2. Htärz
7.53
J 223
ev. *

25
26
27
28
29

Merzig
Ottweiler
Prüm
St. Wendel
Wittlich

V. Regierungs6 rk
kath.
ev
kath.

Trier.
7. März u ff. Tage
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