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Der vorstehende Aufruf wird veröffentlicht mit
der dringenden Bitte, den Anregungen in dem Aufruf
nachzukommen.
Die Landwirte des Landkreises Saarbrücken sind
bisher den Anforderungen, die an sie bei Ablieferung
der landwirtschaftlichen Erzeugnisse gestellt worden
find, in jeder Hinsicht bereitwillig und ohne 8Zwang
nachgekommen. Ich bin daher überzeugt, daß sie auch
den vorstehenden Anregungen in weitgehendem Maße
nachkommen werden.
In jedem Gemeindebezirk wird eine besondere
Sammelstelle errichtet werden, die von dem zustän—
digen Bürgermeisteramt noch näher bekannt gegeben
wird.
Für ausgelassenes Schmalz werden 2,80 Mark,
für unausgelassenes Schmalz 2,40 Mark, für Speck
ungesalzen 2,20 Mark und gesalzen 2,60 Mark für
das Pfund vergütet.
Saarbrücken, den 27. November 1916.
Der Königliche Landrat,
von Halfern.
— —— —
1110.) Bekanntmachung.
Unter dem 20. November 1916, Kreisblatt 117,
24. 11. 16, 1058, haben wir angeordnet, daß in den
nächsten Natur- und Hauswirtschaftsstunden die Kohl—
rübe zur Besprechung gelangt und daß insbesondere
in den Mädchenoberklassen die Verwendung der Kohl⸗
rüben zu den verschiedensten Gerichten unterrichtlich
behandelt wird. Auf die genaue und sorgfältige Beob—
achtung der angezogenen Verfügung weisen wir noch—
mals hin. Um die Hausfrauen mit der Zubereitung
der hauptsächlich in Betracht kommenden Gerichte aus
Erdkohlraben bekannt zu machen, hat der Kreis Saar—
brücken Kochvorschriften drucken lassen, die an die Mäd—
chen und Knaben der Oberklassen unentgeltlich verteilt
und in den Mädchenklassen eingehend besprochen werden
sollen. Schulen mit nur gemischten Klassen müssen
Anordnung treffen, daß die Mädchen in einigen Stun—
den von einer Lehrerin gesondert unterrichtet werden.
In einklassigen Schulen muß die Handarbeitstunde be—
nutzt werden. Die Herren Ortsschulinspektoren, Rek—
toren, Schulleiter u. s. f. werden ersucht, die Kochvor—
schriften vom 15. ds. Mts. ab bei den zuständigen Bür—
germeisterämtern gefl. abholen zu lassen. Den Schulen
des Aufsichtsbezirkes Neunkirchen gehen die Drucksachen
diesseits unmittelbar zu. Um die Lehrerinnen mit den
Zubereitungsarten vertraut zu machen, finden kurze,
praktische Einführungskurse in nachstehender Ordnung
statt. Der erforderliche Urlaub ist als genehmigt zu
betrachten, nötigenfalls auch für Vormittagstunden.
1. Brebach. Schulküche. Lehrerin Zix.
Montag, 18. 12. 16, 31/, nachmittags, für die
Lehrerinnen der Schulorte 9) Bischmisheim,
2) Schafbrücke, ) Brebach, ) Neufechingen, 5) Gü⸗
dingen.
Dienstag, 19. 12. 16, 36/3 nachmittags, für die
Lehrerinnen der Schulorte) Ludweiler, ) Gers⸗
weiler, 9) Ottenhausen, 9 Neudorf.
Donnerstag, 21. 12. 16, 33/2 nachmittags, für die
Lehrerinnen der Schulorte ) Scheidt,?) Hanweiler⸗
rilchingen, ) Auersmacher, 9) Bliesransbach, b) Bü⸗
bingen, 6) Neuscheid, ) Clarenthal.
Freitag, 22. 12. 16, 317, nachmittags, für die Leh⸗
rerinnen der Schulorte 1) v. d. Heydt, ) Holz,
3) Wahlschied, ) Emmersweiler, 9*) St. Nicolas,
) Rentrisch, )) Kleinblittersdorf.
2. Dudweiler. Schulküche im neuen Schulhause.
Lehrerin Schrader.
Montag, 18. 12. 16, 31/, nachmittags, für die
Lehrerinnen der Schulorte) Herrensohr, ) Fisch—
bach, 9) Lauterbach.
Dienstag, 19. 12. 16, 32/3 nachmittags, für die
Lehrerinnen der Schulorte 9) Guichenbach,?) Hilsch—
bach, 2) Pflugscheid, 9 Walpershofen.
Donnerstag, den 21. 12. 16, Zi/, nachmittags, für
die Lehrerinnen der Schulorte) Köln, )) Groß—
rosseln, )) Dudweiler evangelisch.
Freitag, den 22. 12. 16, 31/, nachmittags, für die
Lehrerinnen des Schulortes Dudweiler (lathol.).
Sulzbach. Schulküche im neuen Schulhause.
Lehrerin Simon.
Montag, 18. 12. 16, Zu/, nachmittags, für die
Lehrerinnen der Schulorte1) Friedrichsthal,
2) Bildstock, )) Maybach.
Dienstag, 19. 12. 16, 31/, nachmittags, für die
Lehrerinnen der Schulorte 1) Altenwald, ) Hüh—
nerfeld, 5) Neuweiler, ) Sulzbach (evangel.).
Donnerstag, den 21. 12. 16, 31/3 nachmittags, für
die Lehrerinnen der Schulorte) Sulzbach (kathol.)
und 2) Quierschied.
Neunkirchen. Schulküche im Schulhause an der
Jägerstraße. Lehrerin Boyn.
Montag, den 18. 12. 16, 3 nachmittags, für die
Lehrerinnen der Schulorte 1) Hosterhof, ) Elvers⸗
berg, 9) Spiesen, 9 Dirmingen, )) Wemmetsweiler,
6) Sinnerthal.
Dienstag, den 19. 12. 16, 3 nachmittags, für die
Lehrerinnen des Schulortes Neunkirchen.
Reisekosten können nicht vergütet werden.
Für die Lehrerinnen aus den Bürgermeistereien
Völklingen, Püttlingen und Heusweiler (außer Holz
und Wahlschied) ergeht besondere Weisung.
Saarbrücken, den 10. Dezember 1916.
Königl. Kreisschulinspektion
1: II: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. VB.: Marx.
1111.) — —
3.
Neufestsetzung der Richtpreiso für Kälber.
Auf Grund der 88 4 und 11 unserer Satzung vom
11. November 1916 bestimmen wir für den Verbands⸗
zezirk, umfassend die Rheinprovinz und das Fürstentum
Birkenfeld:
81..
An Stelle der bisherigen, durch unsere Verord—
—XX
Kälber treten die folgenden:
J. bis 100 Pfund Lebendgewicht 60 Mk. für 50 Klge.,
II. von 100 bis 150 Pfund Lebendgewicht 80 M“
für 50 Kilogr.,
III. über 150 Pfund Lebendgewicht 90 Mk. für 50 Klgr.
82.
Die Preise der höheren Gewichtsklasse dürfen nur
dann gezahlt werden, wenn die Tiere die Gewichts—
grenze der vorigen Klasse um mindestens 1 Pfund
überschreiten.
83.
Die Feststellung des Lebendgewichts erfolgt ge—
mäß 86 unserer Verordnung vom 12. April 1916
auf einer öffentlichen Wage am Standort der Tiere
mit einem Gewichtsabzug von 700. Ist eine Gewichts—
feststellung am Standort nicht möglich, so unterbleiben
die Gewichtskürzungen dann, wenn die Tiere einen
Weg von mindestens 5 Klm. bis zur Wage zurückge⸗
legt haben.