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Mit der Wiedergabe dieser irrtümlichen Auffassung
wird regelmäßig der Hinweis darauf verbunden, daß eben
diese Auffassung die Neigung der kleinen Leute, Schweine
zur Mast aufzustellen, in bedenklichem Maße vermindere.
der Preissturz auf dem Ferkelmarkte scheint das Nachlassen
er Neigung zur Schweinemast leider zu bestätigen. Dieser
Gefahr muß auf alle Weise entgegengewirkt werden, da
es für die Volksernährung von größter Wichtigkeit ist, die
Schweinemast so viel wie möglich zu fördern.
Zceh ersuche ergebenst, mit größtmöglichster Deutlichkeit
und wiederholt folgendes bekannt zu geben:
Jedermann, der sich ein Schwein gemästet hat, kann
dieses Schwein für seinen Hausbedarf schlachten. Die Ge—
nehmigung zur Schlachtung eines Schweines darf dem—
jenigen, der das Schwein in seiner eigenen Wirtschaft wenig—
stens sechs Wochen gemästet hat, vom Kommunalverband
nicht versagt werden, es sei denn, daß der Bedarf des Selbst—
versorgers für eine übermäßig lange Zeit gedeckt würde,
so daß mit dem Verderben eines Teiles des Fleisches zu
rechnen wäre. Dem Selbstversorger dürfen diejenigen
Schweine, deren er zur Versorgung seiner Hausangehörigen
bedarf, nicht fortgenommen werden. Es wird auch
nicht von ihm verlangt, irgend einen Teil
des Schweinefleisches abzuliefern. Lediglich
eine Anrechnung auf seine Fleischkarte findet statt; aber
— je nach der Zahl der vom Selbstversorger auf den
Kopf der von ihm zu versorgenden Personen geschlachteten
Schweine — nur mit besw. d/ des tatsächlichen Ge—
wichts, so daß dem Selbstversorger voll oder wenigstens
annähernd die doppelte Vortion zukommt als der
übrigen Bevölkeruna. Bei der Anrechnung soll überdies
dafür gesorgat werden, daß dem Selbstversorger die Möglich—
keit bleibt, daneben noch frisches Fleisch'auf die Fleisch—
karte zu bekommen. Beispielsweise hat ein Selbstversorger,
zu dessen Haushalt fünf erwachsene Versonen (er selost,
seine Frau, ein Knecht, 2 Mägde), drei Kinder im Alter
über sechs Jahre und zwei Kinder im Alter unter sechs
Jahre gehören, Anspruch auf 9 250 Gr. Fleisch die
Woche — 2250 Gr. Schlachtet er ein Schwein von 120 Klar.
Lebendagewicht — 96 Klgr, Schlachtgewicht, so werden ihm
von diesem Schlachtgewicht nur 48 Klar. auf Fleischkarte
angerechnet. Die Schlachtung des Schweines würde also
die SFleischkarten für 21 Wochen voll in Anspruch nehmen;
erklärt der Selbstversorger aber, daß er statt 21 WVochen
30 Wochen mit den aus dem Schwein gewonnenen Fleifch—
vorräten reihhen will, so würden ihm noch für 9 Wochen
also 9 X2250 Klar. Fleisch zustehen, das er je nach
Bedarf in dieser Zeit auf Fleischkarte kaufen kann.
Hiernach hat der Selbstversorger vor allen Üübrigen
Verbrauchern den wesentlichen Vorteil voraus, daß ihm
die Hälfte des aus der Hausschlachtung ere—
zielten Fleisches über die allgemeine Fleifchrafion
binaus, also sozusagen fleischtkaäartenfrei zur Ver—
fügung stehen. Es ist nicht verständlich, wie angesichts diefer
Tatsache behauptet werden kann- die Aufzuct und Mast
pon Schweinen sei für die Ernährung des Nästers und
seiner Angehörigen vdurch die neue Regelung des Fleisch⸗
perbrauchs wertlos geworden. Der Vorteil ift vielmehr
so groß, daß es nur der bisber fsebhlenden Aufklärung be—
dürfen wird, um die angeblich abschreckende Wirkung der
Bestimmungen in ihr Gegenteil zu verwaändeln. Ich er—
suche ergebenst, sich für diese Auftlärung nachdrücklich ein—
zusetzen und überhaupt nach Kräften dabin zu wirken, daß
überall da, wo das erforderliche Futter sich deschaffen laßt
möglichst große Zahl von Ferkeln zur Mast aufgeftellt
ird.
Berlin W. 9, den 20. September 1016.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
gez. von Schorlemer.
Vorstehenden Ministerialerlaß enthaltend die wichtige
amtliche Zusicherung über die Behandlung und Freigabe
der Hausschlachtungen bringe ich hiermit ernent zur öffent—
lichen Kenntnis, mit dem dringenden Ersuchen die frühere
Hausmästung durch die zu einem hervorragenden Teile die
Fleischversorgung sicher gestellt und der Fleischmarkt ent—
lastet worden ist, nach Kraften wieder aufzunehmen.
Der Kreis ist auch weiterhin bereit, die Einführung
von Ferkeln zur Mästung zu vermitteln, und diese an Kreis—
eingesessene zu einem billigen Preise abzugeben. Be—
stellungen werden bei den zustaͤndigen Bürgermeistern ent—
gdegen genommen.
Saarbrücken, den 26. Oktober 1916.
Der Konial. Landrat.
von Halfern.
1109)
Aufruf
Unser Hindenburg hat dem deutschen Volke wieder
einmal aus der Seele und zum Herzen gesprochen. Und
überall in deutschen Landen werden seine vornehmlich
an die deutschen Landwirte gerichteten Worte einen
verständnisvollen Widerhall finden.
Unsere Industriearbeiter dürfen nicht Not leiden,
oor allem nicht Not an Fett, damit sie stark und lei—
tungsfähig bleiben, damit unsere tapferen Feldgrauen
Munition und Waffen haben; das ist Hindenburgs ein—
dringliche Mahnung, die hineindringen möge in das
fernste Tal, in die niedrigste Hütte, zum großen Grund—
besitzer wie zum kleinen Landwirt.
Wir wissen, daß es manch einem sorgsamen Haus—
vater nicht leicht fäüllt, seiner Familie und seiner Wirt—
schaft die durch die Kriegsmaßnahmen erforderten Ein—
schränkungen aufzuerlegen.
Aber es ist notwendig; das Vaterland verlangt,
daß der Einzelne sich einschränkt, damit Heer und
Volksgesamtheit das Nötigste zum Leben und zur Ver—⸗
eidigung erhalten. Dankbar preisen wir die große
Bnade Gottes, die es verhütet hat, daß der Feind in
uinseren Landen steht, unsere Heimat und Höfe zertreten
zat. Vertrauensvoll hoffen wir auf ihn, daß er uns
»ald einen ehrenvollen Frieden und Sicherheit für die
Zukunft bescheren wird.
Der erprobte mildtätige Sinn unserer Bevölke—
rung wird gewiß in der gemeinsamen Not des Vater—
landes alle zu freudigem Opfermut antreiben.
Wir sind überzeugt, daß es im Regierungsbezirk
Trier keinen gibt, der sich den Forderungen der Stunde
verschließen wird.
An den durch die behördlichen Vorschriften an—
geordneten Zwangsmaßnahmen zur Ablieferung von
Butter und Milch und Kartoffeln muß naturgemäß
estgehalten werden, als an der sicheren Mindestver⸗
orgung unserer Industriearbeiter. Aber mit dem
taatlichen Zwange allein läßt sich erfahrungsgemäß
zu wenig erreichen. Darum müssen darüber hinaus
die Landwirte ihre Produkte, vor allem Fett in weite—
tem Maße freiwillig dem Verbrauche für unsere In⸗
dustriearbeiter zuführen.
Wenn jeder Einzelne, der eine Hausschlachtung
»ornimmt, sich entschließen könnte, einige Pfund
Schmalz oder Speck oder sonst gelegentlich Butter frei—
willig zum festgesetzten Preis abzuliefern, würde unse—
ren schwerarbeitenden Industriearbeitern und Bergleu—
en des Saarreviers und damit unseren vor dem Feinde
tehenden Feldgrauen und dem Vaterlande schon eine
wesentliche Hilfe geleistet werden.
Die Herren Landräte werden die Sammelstellen
in ihren Kreisen bekannt geben, wo gleichzeitig auf
Wunsch Bezahlung erfolgen wird. Die Herren Geist⸗
lichen und Lehrer werden gebeten, sich nötigenfalls
der Mühe der Uebermittelung zu unterziehen.
Nun tue Jeder, soweit er es irgend kann, seine
Pflicht; die freiwillig ertragenen Entbehrungen wer—⸗
den gewiß die Opfer unserer tapferen Kämpfer erleich—
tern und besonderen Gottessegen uns erwirken.
Trier, den 21. November 19186.
7 M. Felix Korum, Bischof von Trier.
Dr. Baltz, Wirkl. Geheimer Oberregierungsret
Regierungspräsident.
stlingemann, Generalsuperintendent.
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