1069.) Bekanntmachung.
Bei einem notgeschlachteten Schwein des Pensio—
aärs Karl Dedisch zu Emmersweiler sind die Backstein—
bhlattern amtstierärztlich festgestellt worden. Ueber das
hetreffende Gehöft habe ich die Sperre verhängt.
Ludweiler, den 15. November 1916.
Die Polizeiverwaltung.
Der Bürgermeister:
Poller.
1070.) Bekanutmachung.
Für den Umfang des Bürgermeistereibezirks Heus—
weiler bestimme ich hiermit, daß gemäß 8 1396 Ziffer?
der Gewerbeordnung an folgenden Tagen im Jahre
1917 ein späterer Ladenschluß in allen offenen Ver—
faufsstellen bis 10 Uhr abends zugelassen ist:
1. An allen Hauptlöhnungstagen der Berglente
(12 Tage),
2. Samstag vor Ostern,
3 Samstag vor Pfingsten,
. Samstag vor Weihnachten
die durch Zusammenfallen eines der unter Nr.
2244 bezeichneten Tage mit einem Hauptlöhnungstage
der Bergleute frei werdenden Tage werden für unvor—
zergesehene Fälle reserviert.
deusweiler, den 20. November '1916.
Der Bürgermeister
Maher
1071.) Bekanntmachung.
Infolge Ausbruches der Rotlaufseuche habe ich über
das Gehöft der Witwe Johann Steiwer zu Claren—
hal die Sperre verhängt.
Gersweiler GSaar), den 17. November 1916.
Die Worizei⸗-Verwaltunug.
Der Bürgermeister:
A. Müller.
1072. Bekanntmachung.
Die Influenza in Form von Brustseuche unter dem
ZSchweinebestande des Metzgers Jakob Friedrich zu
Völklingen, Poststraße, ist erloschen und sind daher die
angeordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben
worden.
VBölklingen:, den 21 November 1916.
Di — —
Der Bürgermeister:
J. V.: Der Beigeordnete Klonz
Sammruna der alten Garbeubänder zur Herstellung von
neuem Biudegarn.
Die Beschaffung des Bindegarns für die nächste Ernte
vird sich noch schwieriger gestalten, als für die diesjährige.
da mit einer Einfuhr weder von sertigem Garn, noch von
danf oder Flachs gerechnet werden kann und mweientliche
Vorräte von diesen Artikeln nicht mehr vochanden sind
Mehr noch als je zuvor muß daher mit dem Vorhan—
denen aus das sparsamste gewirtschaäftet und zur Ueber—
vindung der bestehenden Schwierigkeiten jedes mögliche
Mittel herangezogen werden. Eine Handhahbe hierisfir bietet
lsich in der
Anufarbeitung der gebrauchten Garneuden.
Laut Verfügung des Kriegsministeriums muß sämt—
iches gebrauchtes Bindegarn an die Bezugsvereinigung
der deutschen Landwirte, Berlin W. 35, Potsdamerstr. 30,
bezw. an deren Bevollmächtigten verkauft werden. Der
Verkauf zur Verwendung oder zur Verarbeitung oder für
irgendwelche anderen Zwecke, wie z. B. für Sackband. usw..
ist nicht zulässig.
Um möglichst große Mengen Garnenden auf billigstem
Wege zur Umspinnung gelangen zu lassen, beabsichtigt
die Bezugsvereinigung der deutschen Landwirte eine An—
580
zahl Zammelstellen zu errichten, denen der vAutani fitr
ihre nechnung übertragen werden soll.
Die Landwirte werden außer den Höchstpreisen von
Mk. 75, — die 100 Kilogramm für Harffaser—
garnenden bezw. Mk. 100, die 100 Kilogramm
für Weichfasergarnenden ab ihrer nächsten
Vollbahustation Amspruch auf 40 Prozent des Ge—
wichtes der gelieferten Garnenden in brauchbharem Vinde—
zarn aus altem oder neuem Material nach Wahl der
Bezugsvereinigung erhalten, bei einer Ermäßigung ihres
eweitigen Tagespreises um 10 Brozent für diese Menge
—I —
rgleg.Adt.: Deutshdanh. 7elbph.-IT. 17 11. 387.
Postssscheckkonto Koln 2240.
—H—auptsitz: Berlin W. —
Jütienkanital u. Reserven “20000 0800 M.
mden jetzten I dahpen sU804 —10914 vepteilte Hoienten
12, 12, 12, 12, 12, 1212, 1212, 121,
122, 121/2, 1000.
Filialen:
MAachen, Barmen, Bremen, Creseld, Dresden,
Dusseldort, Elberfeld, Frankfurt a. M.
Hamburg. Köln, Leipzig, Munchen, Nurnberg.
Saarbrucken.
Brũussel. Konstantinopel. London.
—XAXAX
ZzWeigstellen:
Augsburg, Bagdad, Berncastel-Cues, Bieleteld,
—RV
berg, Darmstadt, M. Gladbach, Hagen, Hamm-Hanau,
Köln-Möülheim, Meissen, Neheim,
Neuss, Offenbach a. M. Paderborn, Remscheid,
Rheydt, Solingen, Trier, Wiesbaden.
in der Errichtung begriften: Metz.
—
*
—3
Depositenkassen:
Bergedort, Deuben, Düsseldort-Wehrhahn,
Goch, Hilden, ldar, Langerfeld, Lippstadt.
Moers, Opladen, Potsdam, Radéberg, Rons
dorf, Schsebusch, Schwelm, Soest, Spandau,
Vegesack, Velbert, Wald, Warburg.
Prompteste beledigung allepn hankmässigen
Begehäfte zu angemesgenen bedingungen.
Die neue Verordnung über den
44 kven J
deorkehr muitf brosgesreiste une Mehl.
velche in allen Betrieben, in denen Backwaren her—⸗
gestellt werden. sowie in allen Brot- und Mehlver—⸗
kaufsstellen angebracht werden muß, ist zum Breise
von 40 Pfg. (Verkaufspreis 50 Pfg) zu haben in der
Buchdruckerei C. H. Scheur, Völklingen
Saarbrücken, den 28. November 1916.
Der Königliche Landrat.
v. Halfern.