Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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namentlich dann empfehlen, wenn die Verwendung
des Kapitals in Teilbeträgen beabsichtigt ist.
Rentenempfänger haben den mit dem Vermertk
über die Bewilligung der Abfindung versehenen Mili—
tär⸗-Paß der Pensionsregelungsbehörde vorzulegen.
Diese hat vor ver Zahlung die Uebertragung des
Vermerks aus dem Militärpaß und zugleich die Ein—
tragung des Zeitpunktes des Erlöschens der abgefun—
denen Versorgungsgebührnisse in das Pensionsquit—
tungsbuch zu veranlassen.

I4.

Zu Nr. 6 der Bekanntmachung.
Zur Ausführung der Entscheidung und zur Ueber—
wachung der weiteren nützlichen Verwendung wird der
Landrat (Bürgermeister) der belegenen Sache bestimmt.
Ergibt sich, daß die von der obersten Militär—
oderwaltungsbehörde festgesetzte Frist zur bestimmungs—
mäßigen Verwendung (8 7 des Gesetzes) nicht aus—
reichend bemessen ist, so hat die Ueberwachungsstelle
eine Verlängerung der Frist anzuregen.
Die Ueberwachungsstelle hat geeignete Vorkehrun—
gen zu treffen, um sich von einer etwaigen Gefähr—
dung oder Vereitelung des Verwendungszwecks recht—
zeitig Kenntnis zu verschaffen. Soweit es sich ins—
besondere um ländliche Verhältnisse handelt, werden
die Gemeinde-(Guts-)Vorsteher oder andere geeignete
Vertrauensmänner anzuweisen sein, von wichtigen Ver—
änderungen, auffälligen Vorkommnissen und dergl. dem
Landrat Mitteilung zu machen.
12.
Ueber Beobachtungen allgemeiner Natur, die die
Landräte (Bürgermeister) bei der Erledigung ihrer Auf—
gaben zur Ausführung des Kapitalabfindungsgesetzes
nachen, sowie über etwa sich ergebende Zweifelsfragen
grundsätzlicher Art ist im Zivildienstwege an den be—
teiligten Ressortminister zu berichten.
Berlin, 29. September 1916.
Der Justizminister:
Beseler.
Der Minister für Handel und Gewerbe:
Sydow.
Der Minister für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten:
Freiherr von Schorlemer.
Der Finanzminister:
Lentze.
Der Minister des Innern:
von Loebell.

934.)
herstellung leicht verdaulichen Futters durch Auf—
schließung von Stroh in landwirtschafttichen Betrieben,
durch Gemeinden und Geuosseuschaften.
Schon Kellner-Möckern hat vor Jahren nach—
gewiesen, daß die reine Strohzellulose, wie sie durch
Kochen mit Natronlauge für die Papierfabrikation her—
gestellt wird, vom Rindvieh ebenso hoch verdaut wird,
wie Stärkemehl. Dies brachte Oexmann auf den
Gedanken, den in den Papier- und Pappefabriken
verfügbaren Strohstoff auf Futter zu verarbeiten. Das
so in fabrikmäßigem Betrieb hergestellte Strohkraft—
futter hat sich vollauf bewährt. Zurzeit werden täg—
lich 30 Waggons dem Verbrauch zugeführt. Eine An—
zahl von weiteren Anlagen, die unabhängig von der
Papierfabrikation Strohkraftfutter herstellen, sind im
Bau.

Da es aber geboten erschien, das Verfahren in
weit größerem Umfange und schneller der Landwirt—
schaft nutzbar zu machen, als dies durch die Erzeug—

ung im fabrikmäßigen Betrieb möglich ist, hat der
Herr Landwirtschaftsminister am 15. April 1915 dem
Professor Franz Lehmann in Göttingen, der die
Frage seit. 20 Jahren bearbeitet, einen namhaften
Bhetrag mit dem Auftrage zur Verfügung gestellt, sein
PBerfahren so zu vervollkommnen, daß nach dem—
elben mit Hilfe einsacher Apparate in landwirtschaft—
ichen Betrieben Stroh aufgeschlossen werden kann.
Die Arbeiten sind soweit gefördert, daß das Ver—
ahren in die Praxis eingeführt werden kann.
Nachdem Lehmann ursprünglich unter Druck mit
dugelkochern gearbeitet hatte, besteht das nach neuen
Versuchen vereinfachte Versahren nunmehr darin, daß
nan den mit Lauge angefeuchteten Häksel in geschlosse—
nen Gefäßen ohne Druck durch Einlassen von Dampf
3 Stunden lang bei 1000 C. kocht. Hierauf läßt man
die Lauge abfließen, wäscht den noch dem Häcksel an—
jaftenden Rest von Lauge mit Wasser aus, preßt das
iberschüssige Waschwasser ab und vermischt das
o gewonnene aufgeschlossene Stroh mit dem übrigen
Futter.
Die Einrichtungen zur Strohaufschließung werden
'ich also in solchen Betrieben unschwer schaffen lassen,
n denen Anlagen zur Dampferzeugung (Brennereien,
Ztärkefabriken, Molkereien, Lokomobilen usw.) bereits
hestehen. Auch lassen sich vorhandene gewerbliche An—
agen in der Weise ausnutzen, daß Gemeinden und
Benossenschaften in größerem Umsange Stroh auf—
chließen und das gewonnene Futter, so wie es an—
rällt, an einen größeren Kreis von Verbrauchern in
der Umgebung der Anlagen abgeben. Bei größeren
Anlagen empfiehlt sich vor dem Versand eine vor—
zerige Trocknung des gewonnenen Futters.
Der Kriegsausschuß für Ersatzfutter,
Berlin W. 10, Matthäikirchstraße 10, ver—
iendet auf Ersuchen Drucksachen, in denen das Ver—
ahren nach Lehmanns und den von anderer Seite
jemachten Vorschlägen genau angegeben ist und in
velchen die Zeichnungen und Beschreibungen der er—
vrderlichen Anlagen, die Bezugsquellen der Appa—
rate usw. enthalten sind. Die Lauge ist ebenfalls von
dem genannten Kriegsausschuß zu beziehen. Inter—
»ssenten, die beabsichtigen, solche Anlagen herzustellen,
nüssen beim Kriegsausschuß ihren Bedarf anmelden,
der alsdann die Gewähr für die Lieferung der not—
vendigen Laugemenge für einen bestimmten Zeitraum
ibernimmt. Es ist also notwendig, daß sich die Ne—
lektanten vor der Errichtung der Anlagen mit dem
Kriegsausschuß in Verbindung setzen, da sie andern—
alls Gefahr laufen, nach Fertigstellung der Anlagen
vegen des Bezugs von Lauge in Schwierigkeiten zu
geraten.
Berlin, den 16. Oktober 1916

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ßoßgntczungen Uoz aol. Lunsegamtgs
355.4) Bekanutmachung.
Nachdem der Kreistagsabgeordnete, Rent—
ter Korn von hier, gestorben, ist eine Ersatzwahl
ür ihn erfordeclich. Derselbe ist im Wahlverbande der
zrößeren Grundbesitzer am 30. November 1912 für die
zjährige Wahlzeit von 1912 bis 1918 gewählt worden.
Die Ersatzwahl ist gemäß 8 532, Absatz 2 und 4 der
dreisordnung vom 30. Mai 1887 von demselben Wahl—
zerbande für den Rest dieser Wahlzeit vorzunehmen.
Zur Vornahme der Ersatzwahl habe ich Termin
iuf Samstag, den 4. November 1916, vormit—
ags 11 Uhr, im Saale des Kreisgeschäftshaufes, Schloß—
olatz 8 hier, anberaumt.
In Gemäßheit des Artikels 2, Absatz 4 der Mini—
terial-Instruktion vom 9. Juni 1887 für das Verfahren
            
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