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Termintalender fũr den Monat Februar 1016
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28
Beamte,
welche
zu berichten haben
Die Erledigung
anordnende
Verfügung
Gegenstand
3116.
21
Sänitliche Herren
PBürgermeister.
desgl.
16. Februar 19017
Nr. 1634.
14. September 1911
Nr. 9883.
18. Dezember 1909
K. A. 3779.
5. November 1891,
M. 4056.
17. Januar 1906,
M. 143.
21. Februar 1902,
Nr. 1272.
10. November 1890,
Nr. 15305 und
30. März 1897.
Nr. 3548.
9. März 1908,
Nr. 2795.
17. Mai 1909,
Nr. 5583.
2. Dezember 1910
Nr. 11974.
Bedarf an Druckmustern zu Fragebogen über Auto—
mobilunfãlle.
Anträge auf Offenhaltung von Westfondsbeihülfen
Nachweisung über stattgehabte Nahrungsmittel—
Untersuchungen.
Nachweisung der auf Reklamation vom Militär
dienst befreiten Mannschaften. (Für dieses
Zabr nicht erforderlich.)
25
15,
Sämtliche Herren
Bürgermeister.
Sämtliche Herren
Buͤrgermeister
6
20.
27
20
Herr Bürgermeister zu
Gersweiler.
Herr. Bürgermeister zu
Kleinblittersdorf
Vorlage der Jahresrechnung der Pensionskasse der
Firma Gebr. Schmidt zu Gersweiler.
Bericht über die Tätigkeit des Fischerei-Aufsehers
28123
9123.
Samtliche Herren
Bürgermeister.
Veränderungen der Feuerwehren und Löschgerät
schaften. (Fehlanzeige nicht erforderlich.
39
25.
Saämtliche Herren
Bürgermeister
17. Februar 1913,
Nr. 1736.
1. Januar 1914,
IAr. 139.
Vorlage der Nachweisung über die im abgelau—
fenen Jahre vorgenommene poligeiliche Re—
vision der Maße und Gewichte
t
36. Ausführungsanweisung
für die Erhebung der Vorraute an Erzeugnissen der
Kartoffeltrocknnerei und Kartoffelstärkefabrikation
am 15. Februar 1916.
Auf Anordnung des Reichskanzlers findet am 15. Fe—
bruar 1916 im Deutschen Reiche auf Grund der Bekannt—⸗
nachung über Vorratserhebungen vom 8. Sebruar 1916
R.G. B. S. 5) eine Aufnahme von Erzeugnissen der Kar⸗
oifeltreanere: und Kartoffelstürkefabrikation statt, für deren
Ansführung im Gebiete des Königreichs Preukßen folgende
Veitimmnungen gelten:
1Die Anfnahme erstreckt sich auf
2) Kartoffelschnitzel,
b) Kartofselflocken, Kartoffelarießflocken
c) Kartoffelwalsmehl,
d) Kartoffelstärkemehl,
Otrockene Kartojfelstärke,
1 feuchte Kartoffelstärte,
C. Stärkesirup, Bier-, Eisig- und Rumcouleur.
ha Stärkezucker (Traubenzuckerd.
i Dertrin,
xsonstige Erzeugnisse der Kartoffeltrocknerei und
Kartoffelstärkefabrikation.
Ausländische Erzeugnisse der Kartoffeltrockne—
rei und Kartoffelstärkefabrikation Jjeder Art sind
ebensalls anzuzeigen.
2. Wer Vorräte der vorbezeichneten Waren am 18. Fe⸗
buar 1816 im Gewahrsam hat, ist verpflichtet, diese Vorräte
und ibre Eigentümer anzuzeigen.
Vorräte, die sich am 15. Februar 1916 auf dem Trans—
porte befinden, sind unverzüglich nach dem Empfang vom
Enipfänger auzuzeigen.
Von der Anpzeigepflicht sind diejenigen
befreit, deren Vorräte an den vorbezeichneten Waren
— zusammengenommen)
25 Doppelzentner nicht übersteigen.
3. Wer der ihm biernach obliegenden Anseigepflicht
nicht nachkammt, verfällt den Strafbestimmungen des 35
der Bekanntmachung über Vorratserbehungen vom 2. Fe⸗
brnar 1015, der sautet:
Wer vorfätzlich die Auskunft, zu der er auf Grund
dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetz⸗
ten Frist erteilt oder wissentlich unrichtige vder un—
bolsständige Angaben macht, wird mit Gefängnis bis
zu secht Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000
Vark bestraft; auch können Vorräteé, die verschwiegen wor⸗
den sind, im Urteil für dem Staat verfallen erktärt werden
Wer sabhrlässig die Auskunft, zu der er auf Grund
dieser Verordnung verpflichtet ist, nicht in der gesetzten
Fritt erteitt nder uinrivtine nee unna sfändia⸗u
gaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu dreitausend
Martk oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis
zu sechs Monaten bestraft.
4. Die Anzeige erfolgt nach einem Vordruck, der, soweit
er den Beteiligten nicht bereits von der Trockenkartoffelver—
vertungsgesellschaft m. b. H. durch Vermittlung gewerblicher
Berufevertinigungen zugegangen ist, in Stadtkreisen bei
dem Magistrat oder der von ihm bestimmten Stelle, in
Lundkreisen bei dem Landrate EOberamimann) erhältlich ist.
Bis zum 18. Februar 1916 sind die ausgefüllten Vor—
drucke vsn den Anzeigepflichtigen, auch von denen, die den
Vordruck durch die gewerblichen Berufsvereinigungen erhal
ten haben, in Stadtkreisen dem Magistrate, in Vandkreisen
dem Landrate (Oberamtmann) zu übermitteln.
5. Die Vandräte (Oberamtmänner) und die Magistrate
der Stadtkreise sorgen für öffentliche Bekanntmachung der
Erhebung und geben die bei ihnen angeforderten Vordrucke
an die Anzeigenflichtigen ab. Die Landräte (Oberamtmänner)
ersenden außerdem je ein Stück dieser Anweisung an jeden
Lemeindes und Gutsvorsteher ihres Kreises mit der Wei—
ung, in geeigneter Weise für öffentliche Bekanntmachung
der Erhebung Sorgo zu tragen.
Die eingehenden, Vordrncke prüfen die Magistrate der
Ztadttreise und die Landräte Oberamtmänner) darauf, daß
lein anseigepflichtiger Betrieb fehlt, und senden fie danac
unverzüglich unbearbeitet an das Kaiserliche Sta—
bast ische Amtin Berlin W. 10 Lützowufer 6/8
Besteht die Vermutung, daß ein anzeigepflichtiger Betriet
keine Anzeige erstattet hat, so ist er uUunperzüglich ur Aeuke⸗
rung aufzufordern
8. Werden bei den zu 4. genannten Behörden mehr Vor
druce als übersandt gebraucht, so ist die benbtigte * un
mittelbar von der Trockenkartoffelverwertungsgefellschaft im
o. He n Berlin W9, Köthenerfir. 37 nachzufordern
Boerlin. am 19. Januar i9i6.
Der Minister des Innern.
Im Auftrage
Dr. Freund
Vorsrehende Ausführungasanweisung bringe ich hiermit
zur öffentlichen Kenntnis.
Die Anzeingen sind nach sorgfältiger Ausfüllung dem
Bürgermeisteramt, in defsen Besrt ver Anzeigepflichtige
wohnt, bis späteftens zum 18 Februar 1916 einzusenden.
Die Vordruge zur Anzeige sind bei den Burgermeister
ümtern erbältlich.
Saarbrücken, den 30. Januar 1916
Der Kal. Bandrat.
J. V.: Michels.
Saarbrucken den 1. Februar 1916
Der Konigliche Landrat:
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