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.wer Vorräte, zu deren Lieferung er nach 81
verpflichtet ist, beiseiteschafft, zerstört, verarbeitet,
derbraucht, oder an einen anderen als den Kriegs—
russchuß oder die von ihm bestimmten Stellen
liefert;
wer Bucheckern verfüttert oder den Bestimmungen
über das Eintreiben von Schweinen zuwider—
sandelt;
wer Bucheckern der Vorschrift im 81 Abs. 3 zu—
vider ohne Erlaubnisschein verarbeitet oder ohne
Abnahme des Erlaubnisscheins zur Verarbeitung
annimmt.
4
3.
8 14.
Bucheckern, die aus dem Ausland einschließlich der
besetzten Gebiete in das Reichsgebiet eingeführt wer—
den, sind von dem Einführenden an den Kriegsaus—
schuß oder die von ihm bestimmten Stellen zu liefern.
Als Einführender gilt, wer nach der Einfuhr der
Bucheckern im Inland zur Verfügung über sie für
eigene oder fremde Rechnung berechtigt ist.
Befindet sich der Verfügungsberechtigte nicht im
Inland, so tritt an seine Stelle der Empfänger. Die
z8 2 bis 13 finden Anwendung.
8 15.
Der Reichskanzler kann Ausnahmen von den Vor—⸗
schriften dieser Verordnung zulassen.
816.
Die Verordnung tritt mit dem Tage der Ver—
kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den
Zeitpunkt des Außerkrafttretens.
Die Verordnung über die Verarbeitung von Buch—
eckern vom 14. Oktober 1915 (Reichs-Gesetzbl. S. 670
wird aufgehoben.
Berlin, den 14. September 1916. *
Der Stellvertreter des Reichskanzlers:
Dr. Helfferich.
433.) Anweisung
zur Ausführung der Verordnung des Bundesrats über
Bucheckern vom 14. September 1916 (R. G. BI. S. 1027).
Auf Grund des 8 12 der Verordnung über Bucheckern
vom 14. September 1916 bestimmen wir:
Zu 88 5, 6, 7, 10 und 11 der Verordnung:
„Zuständige Behörde“ ist, soweit es sich um Landkreise
handelt, der Landrat (im Regierungsbezirk Sigmaringen
der Oberamtmann), in Stadtkreisen der Magistrat.
Höhere Verwaltungsbehörde“ der Regierungspräsident.
zu 89 der Verordnung:
Für die Zulassung einzelner und allgemeiner Aus—
rahmen von dem Verbote des Verfütterns der Bucheckern,
sbesondere für die Bestimmung, ob und inwieweit das
Eintreiben von Schweinen zugelassen werden kann, sind
in den Landkreisen die Landräte Oberamtmänner), in den
Stadtkreisen die Magistrate zuständig.
Berlin, den 23. September 1916.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
In Vertretung: gez. Freiherr von Falkenhausen.
Der Minister für Handel und Gewerbe.
In Vertretung: gez. Dr. Goeppert.
Der Minister des Innern.
JIur Auftrage: gez. Schlosser
ohstshun, abö atn. Lunltruszumies.
934.) Bekanntmachung.
Der Viehhändler Simon Levy zu Louisen—
hal ist als Mitglied des Rheinischen Viehhandels—
derbandes gelöscht worden. Infolgedessen ist ihm jeder
veitere Viehhandel verboten.
Saarbrücken, den 16. Oktober 1916.
Der Königliche Landrat.
vonHalfern.
behunnimochungen ouderer behörsen.
35.) Bekanntmachung.
Die Königliche Regierung hat genehmigt, daß an⸗—
läßlich der kirchlichen Feier des Allerseelentages die
athosischen Schulkinder des Dekanates Saarbrücken
ruch am 2. November dieses Jahres vom Vormittags—
unterrichte befreit werden.
Saarbrücken, den 17. Oktober 1916.
Köönigl. Kreisschulinspektion
—1* X Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marx, Hirtz., Hirtz. i. V.: Marx.
936.) Bekanntmachung.
Auf das im Mäßigkeitsverlage in Berlin erschienene
Buch „Die Alkoholfrage in der Schule“ weisen wir empfeh—
send hin. Bei der großen Wichtigkeit dieser Frage für
die Erziehung eines starken und gesunden Geschlechts ist
s unbedingt erforderlich, daß im Lehrplane der Ober—
LTassen und der Fortbildungsschulen entsprechende Themen
erscheinen.
Saarbrücken, den 16. Oktober 1916.
Königl. Kreisschulinspektion.
1: II: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marxu. Hirtz. Hirtz. i. V.: Marx.
937.) Bekauntmachuug.
Die Herren Schulleiter weisen wir nochmals darauf
hin, daß die gesammelten Eicheln vom Kommunalverbande
ibernommen werden. Die Eicheln sind demnach an die
——1 abzuliefern, die für den Zentner 6 Mk.
ahlen.
Saarbrücken, den 16. Oktober 1916.
Künigl. Kreisschulinspektion.
II: Völklingen:
*i. V.: Marx, Hirs. Hirtz.
Saarbrücken, den 20. Oktober 1916.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
Quierschied, 16. Okt. Wie bereits berichtet, hat
unser Bürgermeister Dony am 13. Oktober, seinem
35. Geburtstag, sein Amt niedergelegt, um in den wobi—
berdienten Ruhestand überzugehen. Ueber seinen Lebens—
gang ist folgendes zu sagen: Am 13. Oktober 1851 zu Helm—
tedt im Herzogtum Braunschweig geboren, genoß er eine
orzügliche Ausbildung, um am J. April 1870 in den Offi—
ziersstand üüberzutreten, in welchem er nach Beendigung
des deutsch-französischen Krieges bis zum 18. April 1898
jerblieb. Von da ab bis zum Oktober 1896 war er im
Privatdienst und bis April 1898 im Vorbereitungsdienst
m Bürgermeisteramt Bockum tätig. Von hier kam er an
»as Landratsamt zu Krefeld, wo ihm am 29. April 1898
die Leitung der Landbürgermeisterei Kempfeld übertragen
vurde. Schon am 11. Oktober desselben Jahres wurde
ꝛr zum dortigen Bürgermeister ernannt. Als am 3. April
1903 der bis dahin zur Bürgermeisterei Heusweiler ge—
örende Ort Quierschied losgelöst wurde und eine eigene
Bürgermeisterei erhielt, wurde er zum hiesigen Bürger—
neister ernannt. Was der damals sehr bescheidene Ort
unter der Wirksamkeit seines ersten Bürgermeisters ge—
vorden ist, dafür legt das heutige Aussehen Quierschieds
in beredtes Zeugnis ab. Damals ein winkeliges Rest
oller Sackgassen, durchziehen den Ort heute viele ver—
hesserte und neu angelegte Straßen. Ein stattliches Rat—
haus und einige modern gebaute Schulen schmücken den
Art. Auch zahlreiche Anpflanzungen und Förderung der
Bestrebungen des Verschönerungsvereins haben dem Orte
ine vorteilhaftere Entwickelung gesichert Der jebige
tattliche Bahnhofsweg war ursprünglich eine ungangbare
Schlucht und deren Umgestaltung ein recht gewagtes Pro—
ekt, das sich jedoch als äußerst zweckmäßig erwiesen hat.
kin großer Teil des Ortes hat in der Amtszeit des Buͤrger
neisters seine Kanalisation erhalten, alle Wohlfahrtsbestre⸗
ungen fanden weitgehendste Förderung. die fleißide Ar—
eit des Bürgermeisters und sein freundliches Wefen
icherten ihm nach allen Seiten volles Vertranen und
TAnerkennung. Bürgermeister Dony besitzt das Eiserne
dreus von 1870, den Roten Adlerorden 4 Klasse, das Aus—
eichnungskreus für 28jährige Dienftzeit uüfw Nachdem
berr Landrat von valfern üch schon vor einigen Tagen
von dem scheidenden Bürgermeister verabschiedet hatte,
pohnte letzterer am Samstag der Schlußsihung des Ge—
neinderats bei, in welcher er seine beften Wunsche für das
Bedeihen —
hr ein herzliches Lebewohl sagte. Burgermeister Dony
simmt seinen Ruhesitz in Braunfchweig“ Sein hiefider
Inen soll erst nach Beendigung des Krieges neu befest