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der Zahl vor allem der Schwerbeschädigten und mit
der allmählichen Besetzung der für solche Schwerbeschä—
digte in Betracht kommenden Stellen. Als schwerbe—
chädigt im Sinne der Berufsfürsorge sind ohne Rück—
iicht auf die Schwere des Leidens nach der körper—
ichen Seite hin alle anzusehen, deren Unterbringung
in geeignete Berufe besondere Schwierigkeiten ver—
ursacht. Nach den bisherigen Erfahrungen gehören
in der Regel hierhin: 1. alle, die eine Hand verloren
oder gebrauchsunfähig haben, sofern sie früher in
handarbeitender Stellung gewesen sind und daher, wenn
rgend möglich, auch wieder zu solcher Tätigkeit zu—
rückkehren müssen; 2. alle, deren Beine so wesentlich
beschädigt oder gebrauchsunfähig sind, daß sie auf eine
zrößtenteils im Sitzen auszuübende Beschäftigung an—
gewiesen sind; 3. ein großer Teil der innerlich Er—
frankten, vor allem die hochgradig Nervenleidenden, die
an chronischem Zittern Leidenden, die Epileptiker, die
Tuberkulösen; 4. die Blinden.
Die wichtigste Aufgabe der Kriegsbeschädigten—
fürsorge, die Versorgung dieser Schwerbeschädigten,
wird, besonders auch für die Zeit nach dem Kriege,
aur gelingen, wenn es möglich ist, die für ihren kör—
perlichen Zustand passende Arbeitsgelegenheit bereit—
zustellen. Hierzu bedarf es der ferneren weitgehenden
Hilfe aller Arbeitgeber, und zwar kommen hier in
erster Linie in Betracht die Großarbeitgeber, seien es
private Betriebe, seien es öffentliche Behörden (Post,
Eisenbahn, städt. Kommunalverwaltung) mit ihrer
großen Arbeitsteilung und mit der Vielseitigkeit der
bei ihnen vorhandenen Arbeitsgelegenheiten. An sie
ergeht deshalb die dringende Bitte zur Erstattung
eines Teiles des schuldigen Dankes an unsere Vater—
landsverteidiger, aber auch zur Erhaltung aller vor—
handenen Kräfte für unsere Volkswirtschaft, in Zu—
kunft mehr noch als bisher in systematischer Weise bei
der Besetzung von Arbeitsstellen an unsererKriegsbe—
schädigten zu denken und zwar dadurch, daß sie in
seder Weise den Grundsatz befolgen: „Jeder Mann an
den ihm zukommenden Arbeitsplatz“.
Das bedeutet im Interesse unserer Kriegsbeschä—
14. Kein Gesunder darf an einem Ar—
beitsplatz stehen, den ein geeigneter
Schwerkriegsbeschädigter ausfüllenkann,
insbesondere darf kein Mann mit zwei gesunden
Händen in Zukunft für einen Arbeitsposten verwandt
verden, der mit einer Hand, nötigenfalls unter Mit—
oberwendung einer künstlichen Arbeitshand versehen
werden kann.
2. Kein Kriegsbeschädigter darf eine
Stelle erhalten, die ein zur Besetzung
der Stelle geeigneter schwerer Beschädigder
noch ausfüllen kann. In diesem Sinne
ist ein Armamputierter regelmäßig schwerer beschä—
digt, als ein Beinamputierter. Ist der Arm gänzlich
berloren oder nur ein kurzer Stumpf vorhanden, so
ist die Beschädigung schwerer, als wenn noch ein langer
Stumpf vorhanden ist, an dem sich leicht ein Glied—
ersatzstück anbringen läßt. Eine Stelle, die z. B. voll—
ständig mit dem Gebrauch nur einer Hand ohne Zu—
hilfenahme einer Ersatzhand versehen werden kann,
nuß solchen Kriegsbeschädigten vorbehalten werden,
die unter allen Umständen auf den Gebrauch einer
hand angewiesen sind und wegen der Art der Am—
putation, oder weil die andere Hand gelähmt ist, mit
einer künstlichen Arbeitshand nicht arbeiten können.
kine solche Stelle darf auch nicht einem leichter unter—
zubringenden Beinbeschädigten mit zwei gesunden Hän⸗
den übertragen werden..
Vor allem mögen die Arbeitgeber auch die inner—
Lich erkrankten Kriegsbeschädigten nicht vergessen und
digten:
Ztellen mit ruhiger, nicht aufregender und nur ge—
einge körperliche Anstrengung erfordernder Beschäf—
igung, zumal wenn sie in frischer Luft ausgeübt
verden können, den oben erwähnten innerlich Er—
krankten vorbehalten.
Mögen die Arbeitgeber sich auch durch Mißerfolge
mieinzelnen Falle oder durch manchmal vorhandenen
chlechten Willen einzelner Kriegsbeschädigter nicht ent—
nutigen lassen, in ihrem Wohlwollen und in ihrer
Unterstützung der Sache der Kriegsbeschädigtenfürsorge
'ortzufahren.
Es empfiehlt sich in größeren Betrieben einen An—
gestellten besonders mit dem Studium der Fragen der
sriegsbeschädigtenfürsorge und der vielseitigen Ver—
vendungsmöglichkeit von Beschädigten, vor allem auch
nit Hilfe bon Ersatzgliedern zu beauftragen, und durch
diesen Beamten die für Kriegsbeschädigte geeigneten
Stellen im Betriebe heraussuchen zu lassen. Solche
Ztellen müssen, auch wenn sie zur Zeit noch mit Ge—
unden besetzt sind, von diesen nach Möglichkeit ge⸗
räumt und frei gemacht werden.
Etwa vorhandene freie Stellen können mitgeteilt
verden an den örtlichen Ausschuß für Kriegsbeschä—
digtenfürsorge, oder an die öffentlichen Arbeitsnach⸗
veise, oder an den Rheinischen Arbeitsnachweisverband,
E. V. Cöln, Mauritiuswall 66, oder an den Landes—
Jauptmann der Rheinprovinz, Düsseldorf, Landeshaus.
Wegen etwaiger Auskünfte und in wichtigen Fällen
ruch wegen etwaiger persönlicher Besprechungen wende
nan sich an den Landeshauptmann der Rheinprovinz
in Düsseldorf, Landeshaus.
Der Tätigkel isschuß für
Kriegsbeschädigtenfürsor, in der Rheinprovinz.
Der Vorsitzende:
von Revers.
Wirklicher Geheimer Ober-Regierungsrat
Landeshauptmann der Rheinprovinz.
Saarbrücken, den 17. Ottober 1916. —
Der Königliche Landrat
von Halfern
1
Fen
g für das
Ibphil zurcebiet
E. V.
Auskunft in allen Feuerbestattungsangelegen-
erteilt das Vorztandsmitglied
Herr A.
Rummel, Saarbrücken 3,
Sönigin-Luisenstr. 12, II.
Bestattungen beésorgt,
auch wahrend der Kriegszeit,
die Schreinerei H.
Kõohl, Hinterg. 15. Diese
unterhàlt Lager in vorschriftsmässig.
Sürgen
usw.
Bes uehen
Sie
die Handelsschule
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Saaphpücken d, dulzpamgtp. I5.
Grũüũndliche
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