225.) Bekanntmachung.)
Auf Grund des 8 2 der Regierungs-Polizeiverord—
nung vom heutigen Tage, betreffend Einschränkung
der nächtlichen Beleuchtung zum Schutze gegen Luft—
angriffe, wird in Uebereinstimmung mit den stellv.
Beneralkommandos des 21. und 16. Armeeckorps ge—
stattet, daß bis auf weiteres in sämtlichen zum Bereiche
des 21. und 16. Armecekorps gehörigen Ortschaften
innerhalb der Verdunkelungszone im Regierungsbezirk
Trier bis 9 Uhr abends eine beschränkte Straßenm⸗
beleuchtung, soweit sie nach näherer Anweisung der
Ortspolizeibehörde zur Sicherung des Straßenverkehrs
unerläßlich ist, stattfinden dars. Schausenster dürfen
bis zum Ladenschluß, längstens aber bis 9 Uhr er—
seuchtet sein. Bezüglich der Abblendung der Raum—
bffnungen, der Wohnräume, Werkstätten usw. ver—⸗
bleibt es bei den bestehenden Vorschriften (zu vergl.
auch 8 1 der Polizeiverordrung vom heutigen
Tage), es hat also die Abblendung sofort nach Eintritt
der Dunkelheit zu erfolgen.
Trier, den 7. Oktober 1916.
Der Regierungs-Präsident.
Bal—
F behennnochuncon oror bohdesten.
hReufestsetzung der Richtpreise für Schlaͤchtrinder.
Mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten der
Rheinprovinz bestimmen wir auf Grund des 8 2 der
Satzung für die Regelung des Viehankaufes in unse⸗
rem Verbandsbezirk vom 4. Februar 1916 und des
Nachtrages vom 18. Mai 1916:
81.
Vom 9. Oktober ds. Is. ab werden die Richtpreise
sür Rindvieh in allen Klassen um je 5 Mk. für 50 Kilo—
gramm herabgesetzt. Die herabgesetzten Preise gelten
für alle Ankäufe, die vom 9. Oktober ab bei den Vieh⸗
haltern getätigt werden. Bis zum 1. November d. 3.
werden bei der Abnahme der vor dem 9. Oktober ge⸗
kauften Rinder die bisherigen Preise gezahlt.
82.
Die neuen Richtpreise gemäß 8 1 sind:
x
. ausgemästete od. vollfleischige Ochsen bis zu 7 Jahren
2. e⸗ Kühe —A — 7
z. * Bullen, 58
1. Färsen
105 Mk. für 50 Kilogramm Lebendgewicht.
Für bestausgemästete Tiere (Fetträger, d. h. solche,
die mindestens 55 Prozent Schlachtgewicht halten) die—
ser Preisklasse dürfen bis zu 10 Mk. für je 50 Kilo—
gramm mehr gezahlt werden.
3.
ausgemästete oder vollfleischige Ochsen über 7 Jahre
. e e Kühe e⸗ 7 7
* Bullen 5,
angefleischte Ochsen, Kühe, Bullen und Färsen —
seden Alters — und zwar für die unter Ziffer 124
aufgeführten Tiere bei einem Lebendgewicht
über 10 Zentner 95 Mk. für 50 Kilogramm
8/-10 90 ee — 7
7-8 85 v 2 17 17
Biu-7 80 — —
bis zu õi/ 70 ⸗ 724 2
Für die im Verbandsbezirk vorkommenden leich—
eren Rassen, und zwar für Westerwälder, Vogelsber—
ger, Glaner und deren Kreuzungsprodukte untereinan—
der, kann bei einem Lebendgewicht von 425 Zentnern
die Preisstufe auf
73 Mtk. für 50 Kilogramm Lebendgewicht
rhöht werden.
O. Für geringgenährte Rinder, einschließlich Fresser
65 Mk. sür 50 Kilogramm Lebendgewicht.
D. Für minderwertige Rinder jeden Gewichtes und
Alters sind angemessene Preise zu vereinbaren.
83.
Im übrigen gelten die Bestimmungen der Ver—
o»rdnung des Rheinischen Viehhandelsverbandes vom
15. Juni 1916.
Köln, den 7. Oktober 1916.
Provinzieljleischstelle sür die Rheinprevinz.
Abt.: Viehhandelsvervand.
Der Vorssitzende:
Dr. Lothes.
922) —
Die über das Gehöft des Bergmanns Johann
Stengerz-Schlicker in Quierschied wegen Rotlauf—
seuche verhängte Sperre ist aufgehoben.
Quierschied, den 10. Oktober 1916.
Die Rolizeiverwaltung.
Dony, Bürgermeisier.
Saarbrücken, den 14. Oktober 1916
Der Königliche Landrat.
Pon Hoslfern.
8 2332
— g.
Die öffentlichen Sparkassen sind nach dem
am 11. Septeniber ds. Is. IV. b. 1914 ver⸗
offentlichten Erlaß des Herrn Ministers des
Innern, ebenso wie die Gerichte, die Notare
und das Reichsschuldbuchbüro berechtigt, form—
pflichtige
Anirugo
in soiscssushuch-Angelegonheston
rechtsverbindlich aufzunehmen, wenn die Buch—
schuldforderungen 5000 Mark nicht übersteigen.
Temgemäß werden von heute ab Anträge
an das Reichsschuldbuch von dem Rendanten der
Sparkasse der Gemeinde Völklingen
entgegen genommen.
Fuͤr die Aufnahme der Anträge berechnet
die Sparkasse keinerlei Gebühren. J
Bölklingen, den 27. September 1916.
doer dorshende des znrtusrorstansga.
J. V.: Hen rich, Justizrat.
F
apziees
Unrmn — *5 —
4
E. V.
A us kunft in allen Feuerbvestattunmgsangelegen-
erteilt das Vorztandsmitglied
Herr A.
Rummel, Saarbrũcken 8,
Kõònigin-Luisenstr. 12, IL
Bestattungen besorgt,
auch wahreno der Kriegszeit,
die Schreinerei H.
KGhnIl, Hinterg. 15. Diese
unterhalt Lager in vorsehristsmassig.
Sargen
Bes u hen
Sie
die Handelsschul—le
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Grũndliche
Ausbdung inm:
Buchfubr. u. Stenogr.,
Maschinenschreiben,
Rechnen, Burgerkunde,
Wechsel· u. Effektenkunde,
Reéchtschr. etec.
Anaιαιι ta llen.
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lIolatahmenmatr., Rinderbetien
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