Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Dienstag, den 7. November.
Musterungsort Sulzbach.
Beginn 8 Uhr vormittags.
Musterungslokal: Kirner Bierhalle in Sulzbach, Bahn—⸗
hofstraße.
bürgermeisterei Dudweiler die Zurückgestellten der
Jahrgänge 1897 bis 1894, sowie die Dienstuntaug—
lichen der Jahrgänge 1870 bis 1875, sowie iüngere,
die noch nicht gemustert worden sind
Mittwoch, den 8. November.
Bürgermeisterei Friedrichsthal, wie vorstehend und
Bürgermeisterei Quierschied die Zurückgestellten der
Jahrgänge 1897 bis 1894.
Donnerstag, den 9. November.
Bürgermeisterei Quierschied die Dienstuntauglichen der
Jahrgänge 1870-1875 und jüngere, die noch nicht
gemustert sind.
Bürgermeisterei Sulzbach, wie vorstehend, und die Zu—
rückgestellten des Jahrgangs 1897.
Freitag, den 10. November.
Bürgermeisterei Sulzbach, die Zurückgestellten der Jahr—
gänge 1896—5 1894 und die vom Bezirks-Kom—
mando Beorderten aus den Bürgermeistereien
Friedrichssthal, Dudweiler, Quierschied und Sulz⸗
bach.
Samstag, den 11. November.
Die vom Bezirks-Kommando beorderten Leute aus den
vorstehend genannten Bürgermeistereien.
Montag, den 13. November.
Wie vorstehend.
Dienstag, den 14. November
Wie vorstehend.

Musterungsort Saarbrücken.
Mittwoch, den 15. November.
Musterungslokal: Turnhalle des Turnvereins 1848 in
er Heudukstraße.
Beginn 12/, Uhr nachmittags.
Bürgermeisterei Brebach die Zurückgestellten der Jahr—
gänge 1897-1894 und die Dienstuntauglichen der
Jahrgänge 1870 - 1875 und jüngere, die noch nicht
gemustert worden sind.
Ddonnerstag, den 16. November.
Beginn 12/0 Uhr nachmittags.
Bürgermeisterei Kleinvüittersdorf die Zurückgestellten
der Jahrgänge 1897 bis 1894 und die Dienstun—
tauglichen der Jahrgänge 1870 bis 18785, sowie
üngere, die noch nicht gemustert worden sind und
die vom Bezirks-Kommando Beorderten aus vor—
tehend aufgeführten Bürgermeistereien.
Freitag, den 17. November.
Beginn 8 Uhr vormittags.
die vom Bezirks-Kommando Beorderten aus vorstehend
jenannten Bürgermeistereien.
Samstag, den 18. November.
Wie vorstehend.
Montag, den 20. November.
Wie vorstehend.

Dienstag, den 21. November.
Wie vorstehend und diejenigen, die während des Muste
rungsgeschäftes zugezogen und noch nicht ge
mustert worden find.

Sämtliche im Landkreise Saarbrücken sich auf—
zaltende, den vorstehend aufgeführten Kategorien an—
zgehörende Gestellungspflichtige werden hiermit aufge—
fordert, zu der für ihren Aufenthaltsort bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Klei—
dung versehen vor der Ersatzkommission zu erscheinen.
Wer seiner Gestellungspflicht nicht nachkommt, wird
mit Gefängnis bis zu 5 JZahren bestraft.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist
hat ein ärztliches Attest einzureichen, welches durch
die Polizeibehörde zu veglaubigen ist. Gestellungs—
pflichtige, die Augengläser (Kneifer, Brillen) tragen,
haben dieselben mitzubringen und aufzusetzen. Wer
dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird an dem
betreffenden Tage nicht gemustert, sondern auf einen
anderen Tag bestellt.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während
des Musterungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis zu
15 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Auf Grund der Anordnung des Herrn Regie—
rungs-Präsidenten in Trier vom 6. September 1913
verbiete ich jeglichen Ausschank von Trinkbranntwein
und Spiritus, cuch in Mischungen an den Tagen für
diejenigen Orte, aus denen sich Pflichtige zur Muste—
rung zu stellen haben, die Orte, die sie auf ihrem Her—
und Hinmarsche berühren, sowie diejenigen Orte, an
denen das Musterungsgeschäft stattfindet. Die Mili—
tärpapiere sind mitzubringen.
Saarbrückoen, den 26. September 1916
Der Zivilvorsitzende
der Ersatzkommission Saarbrücken-Land.
J. A.: Sommer, Regierungs-Assessor.

887.) Bekanntmachung.
Die Rotlaufseuche unter dem Schweinebestande des
Bäckers Herber zu Völklingen, Luisenstr., ist ex—
loschen und sind daher die angeordneten Sperrmotzregeln
wieder aufgehoben worden.
Völklingen, den 29. September 1916.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister:
J. V.: Der Beigeordnete Klonz

Bekauntmachung.
Die Schweineseuche unter dem Schweinebestande des
Gastwirts Leinen Karl zu Völklingen, Wilhelmstraße.
ist erloschen und sind daher die angeordneten Sparrmaß—
regeln wieder aufgehoben worden.
Völklingen, den 30. September 1916.
Die Polizei⸗Verwaltung
Der Bürgermeister.
J. V.: Der Beigeordnete Klonz.

888.)

Saarbrücken, den 3. Oltober 1916.
Der Könialiche Landrat
von Salfern.
Die neue Verordnung über den
bortehr mit beoigeteeidg un Mohl.
welche in allen Betrieben, in denen Backwaren her—
gestellt werden, sowie in allen Brot- und Mehlver—
taufsstellen angebracht werden muß, ist zum Preise
pon 40 Pfg. (Berkaufspreis 50 Pfg.) zu haben in der
Buchdruckerei C. H. Scheur, Bölliingen.
            
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