Montag, den 6. November.
Wie vorstehend, sowie diejenigen der vorstehend auf—
geführten Kategorien angehörenden Wehrpflichti—
gen, die während des Musterungsgeschäftes zuge—
zogen sind und noch nicht bei der jetzt stattfinden—
den Musterung gemustert worden sind.
Dienstag, den 7. November.
Musterungsort Sulzbach.
Beginn 8 Uhr vormittags.
Musterungslokal: Kirner Bierhalle in Sulzbach, Bahn⸗
hofstraße.
Bürgermeisterei Dudweiler die Zurückgestellten der
Jahrgänge 1897 bis 1894, sowie die Dienstuntaug—
lichen der Jahrgänge 1870 bis 1875, sowie jüngere,
die noch nicht gemustert worden sind.
Mittwoch, den 8. November.
Bürgermeisterei Friedrichssthal, wie vorstehend und
Bürgermeisterei Quierschied die Zurückgestellten der
Jahrgänge 1897 bis 1894.
Donnerstag, den 9. November.
Bürgermeisterei Quierschied die Dienstuntauglichen der
Jahrgänge 1870-1875 und jüngere, die noch nicht
zemustert sind.
Bürgermeisterei Sulzbach, wie vorstehend, und die Zu—
rückgestellten des Jahrgangs 1897.
Freitag, den 10. November.
Bürgermeisterei Sulzbach, die Zurückgestellten der Jahr—
gänge 18965 1894 und die vom Bezirks-Kom⸗—
mando Beorderten aus den Bürgermeistereien
Friedrichssthal, Dudweiler, Quierschied und Sulz⸗
hach.
Samstag, den 11. November.
Die vom Bezirks-Kommando beorderten Leute aus den
vorstehend genannten Bürgermeistereien
Montag, den 13. November.
Wie vorstehend.
Dienstag, den 14. November
Wie vorstehend.
Musterungsort Saarbrücken.
Mittwoch, den 15. November.
Musterungslokal: Turnhalle des Turnvereins 1848 in
der Heudukstraße.
Beginn 121/, Uhr nachmittags.
Bürgermeisterei Brebach die Zurückgestellten der Jahr⸗
Jänge 1897-51894 und die Dienstuntauglichen der
Jahrgänge 1870 -1875 und jüngere, die noch nicht
gemustert worden sind.
Donnerstag, den 16. November.
Beginn 12/0 Uhr nachmittags.
Bürgermeisterei Kleinbiüttersdorf die Zurückgestellten
der Jahrgänge 1897 bis 1894 und die Dienstun—
tauglichen der Jahrgänge 1870 bis 1875, sowie
lüngere, die noch nicht gemustert worden sind und
die vom Bezirks-Kommando Beorderten aus vor—⸗
stehend aufgeführten Bürgermeistereien.
Freitag, den 17. November.
Beginn 8 Uhr vormittags.
Die vom Bezirks-Kommando Beorderten aus vorstehend
zenannten Bürgermeistereien.
Samstag, den 18. November.
Wie vorstehend.
Montag, den 20. November.
Wie vorstehend.
Dienstag, den 21. November.
Wie vorstehend und diejenigen, die während des Muste—
rungsgeschäftes zugezogen und noch nicht ge—
mustert worden sind.
Sämtliche im Landkreise Saarbrücken sich auf—
haltende, den vorstehend aufgeführten Kategorien an—
zehörende Gestellungspflichtige werden hiermit aufge—
ordert, zu der für ihren Aufenthaltsort bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Klei—
dung versehen vor der Ersatzkommission zu erscheinen.
Wer seiner Gestellungspflicht nicht nachfommt, wird
mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist,
hat ein ärztlices Arzest einzureichen, welches durch
die Polizeibehörde zu vSeglaubigen ist. Gestellungs—
pflichtige, die Augengläser (Kneifer, Brillen) tragen,
haben dieselben mitzubringen und aufzusetzen. Wer
dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird an dem
betreffenden Tage nicht gemustert, sondern auf einen
anderen Tag bestellt.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während
des Musterungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis zu
15 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Auf Grund der Anordnung des Herrn Regie—
rungs-Präsidenten in Trier vom 6. September 1915
overbiete ich jeglichen Ausschank von Trinkbranntwein
und Spiritus, çuch in Mischungen an den Tagen für
diejenigen Orte, aus denen sich Pflichtige zur Muste—
rung zu stellen haben, die Orte, die sie auf ihrem Her—
und Hinmarsche berühren, sowie diejenigen Orte, an
denen das Musterungsgeschäft stattfindet. Die Mili—
tärpapiere sind mitzubringen.
Saarbrücc den 26. September 1916.
Der Zivilvorsitzende
der Ersatzkommission Saarbrücken-Land.
J. A.:! Sommer, Regierungs-Assessor.
363.) Bekanntmachung
betreffend Sicherung der Telegraphen⸗- und Fern⸗
sprechanlagen gegen Beschädigungen.
Die Reichs-Telegraphen- und Fernsprechanlagen
sind oft vorsätzlichen O—der fahrlässigen Be—
schädigungen, namentlich durch das Hinein—
werfen von Drahtenden in die Leitungen,
durch Zertrümmern von Isolatoren, durch
das Auflassen von Papierdrachen in
der Nähe der Leitungen, durch Unvorsichtig—
keit beim Baumfällen oder bei Spreng—
arbeiten bei Aufgrabungen und Boh—
rungen in der Nähe von Kabeln, durch Anfahren
von Telegraphenstangen usw. ausgesetzt.
Da hierdurch die Benutzung der Anlagen gestört
zu werden pflegt, die Sicherheit des Telegraphen- und
Feinsprechbetriebes aber gerade in der jetzigen Zeit
hon ganz besonderer militärischer Bedeu—
tung ist, so ist es Pflicht eines Jeden, durch Belehrung
und Beaufsichtigung, insbesondere der Jugend, daran
mitzuhelfen, daß der Beschädigung derartiger Anlagen
gesteuert wird. Demjenigen, der bei vorsätzlichen
oder fahrlässigen Beschädigungen die Täter derart er—
mittelt und zur Anzeige bringt, daß sie zum Ersatz
oder zur Bestrafung herangezogen werden können, wer—⸗
den im Einzelfalle Belohnungenbis zu 15 Mk.
— in besonderen Fällen noch höhere Beträge — aus
der Postkasse gewährt. Die Belohnungen werden auch
dann bewilligt, wenn die Schuldigen wegen jugend—
lichen Alters oder aus sonstigen persönlichen Gründen