Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Donnerstag, den 2. November.
Wie vorstehend.
Freitag, den 83. November.
Wie vorstehend.
Samstag, den 4. November.
Wie vorstehend.
Montag, den 6. November.
Wie vorstehend, sowie diejenigen der vorstehend auf—⸗
geführten Kategorien angehörenden Wehrpflichti—
gen, die während des Musterungsgeschäftes zuge—
jogen sind und noch nicht bei der jetzt stattfinden⸗
den Musterung gemustert worden sind.
Dienstag, den 7. November.
Musterungsort Sulzbach.
Beginn 8 Uhr vormittags.
Musterungslokal: Kirner Bierhalle in Sulzbach, Bahn⸗
hofstraße.
Bürgermeisterei Dudweiler die Zurückgestellten der
Jahrgänge 1897 bis 1894, sowie die Dienstuntaug⸗
lichen der Jahrgänge 1870 bis 1875, sowie jüngere,
die noch nicht gemustert worden sind.
Mittwoch, den 8. November.
Buͤrgermeisterei Friedrichsssthal, wie vorstehend und
Bürgermeisterei Quierschied die Zurückgestellten der
Jahrgänge 1897 bis 1894.
Donnerstag, den 9. November.
Bürgermeisterei Quierschied die Dienstuntauglichen der
Jahrgänge 1870-1875 und jüngere, die noch nicht
gemustert sind.
Bürgermeisterei Sulzbach, wie vorstehend, und die Zu—
rückgestellten des Jahrgangs 1897.
Freitag, den 10. November.
Bürgermeisterei Sulzbach, die Zurückgestellten der Jahr⸗
gänge 18961894 und die vom Bezirks-Kom—
mando Beorderten aus den Bürgermeistereien
Friedrichsssthal, Dudweiler, Quierschied und Sulz⸗
hach.
Samstag, den 11. November.
die vom Bezirks-⸗Kommando beorderten Leute aus den
vorstehend genannten Bürgermeistereien.
Montag, den 13. November.
Wie vorstehend.
Dienstag, den 14. Novemboer.
Wie vorstehend.
Musterunugsort Saarbrücken.
Mittwoch, den 15. November.
Musterungslokal: Turnhalle des Turnvereins 1848 in
der Heuduklstraße.
Beginn 12/, Uhr nachmittags.
Bürgermeisterei Brebach die Zurückgestellten der Jahr⸗
gänge 1897-1894 und die Dienstuntauglichen der
Fahrgänge 1870- 1875 und jüngere, die noch nicht
gemustert worden find.
Donnerstag, den 16. November.
Beginn 12/3 Uhr nachmittags.
Bürgermeisterei Kleinblittersdorf die Zurückgestellten
der Jahrgänge 1897 bis 1894 und die Dienstun⸗
auglichen der Jahrgänge 1870 bis 1875, sowie
jüngere, die noch nicht gemustert worden sind und
die vom Bezirks-Kommando Beorderten aus vor⸗
stehend aufgeführten Bürgermeistereien.
Freitag, den 17. November.
Beginn 8 Uhr vormittags.
Die vom Bezirks-Kommando Beorderten aus vorstehend
genannten Bürgermeistereien.
Samstag, den 18. November.
Wie vorstehend.
Montag, den 20. November.
Wie vorstehend.

Dienstag, den 21. November.
Wie vorstehend und diejenigen, vie während des Muste—
rungsgeschäftes zugezogen und noch nicht ge—
mustert worden sind.
Sämtliche im Landkreise Saarbrücken sich auf—
haltende, den vorstehend aufgeführten Kategorien an—
zehörende Gestellungspflichtige werden hiermit aufge—
ordert, zu der für ihren Aufenthaltsort bestimmten
Zeit pünktlich, sauber gewaschen und mit reiner Klei—
dung versehen vor der Ersatzkommission zu erscheinen.
Wer seiner Gestellungspflicht nicht nachlkommt, wird
mit Gefängnis bis zu 5 Jahren bestraft.
Wer durch Krankheit am Erscheinen verhindert ist,
hat ein ärztliches Attest einzureichen, welches durch
die Polizeibehörde zu beglaubigen ist. Gestellungs—
pflichtige, die Augengläser (Kneifer, Brillen) tragen,
haben dieselben mitzubringen und aufzusetzen. Wer
dieser Aufforderung nicht nachkommt, wird an dem
betreffenden Tage nicht gemustert, sondern auf einen
anderen Tag bestellt.
Jede Störung der Ruhe und Ordnung während
des Musterungsgeschäftes wird mit Geldbuße bis zu
15 Mark oder entsprechender Haft bestraft.
Auf Grund der Anordnung des Herrn Regie—
rungs⸗Präsidenten in Trier vom 6. September 1915
verbiete ich jeglichen Ausschank von Trinkbranntwein
und Spiritus, auch in Mischungen an den Tagen für
diejenigen Orte, aus denen sich Pflichtige zur Muste—
rung zu stellen haben, die Orte, die sie auf ihrem Her—⸗
und Hinmarsche berühren, sowie diejenigen Orte, an
denen das Musterungsgeschäft stattfindet. Die Mili—
tärpapiere sind mitzubringen.
Saarbrücken, den 26. September 1916.
Der Zivilvorsitzende
der Ersatzkommission Saarbrücken-Land.
J. A.: Sommer, Regierungs-Assessor.
855.) Bekauntmachuutg.
Die Rotlauf-Seuche unter dem Schweinebestande
der Königlichen Berginspektion II zu Louisenthal ist
erloschen und sind daher die angeordneten Sperrmaß—-regeln
 wieder aufgehoben worden.
Völklingen, den 19. Sept. 1916.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeifter.
J. V.: Der Beigeordnete Klonz.
856.) Bekanutmachung.
Die Rotlaufseuche unter dem Schweinebestande des
Landwirts Fritz Schiel und Milchhändlers Peter
Kreis zu Völklingen ist erloschen und sind daher die
angeordneten Sperrmaßregeln wieder aufgehoben
worden.
Völklingen, den 25. September 1916.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister:
83. B.: Der Beigeordnete Klonz.

857.3 Bekanntmachung.
Infolge Ausbruchs der Rotlaufseuche habe ich über
das Gehöft des Landwirtes Friedrich Diesinger 20
Bersweiler die Sperre verhängt.
Gersweiler GSaar), den 18. September 1916.
Die Porizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister:
Müller.

858.) Bekanuntmachung.
Infolge Ausbruchs der Rotlaufseuche habe ich über
das Gehöft des Bergamanns Peter Sellen zu Gers—
weiler die Sperre verhängt.
Gersweiler GSaar), den 18. September 1916.
Die Polizei⸗Verwaltung.
Der Bürgermeister?
Muller.
            
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