Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

tember 1912 vorgesehenen Schutzmaßregeln sind ange—
ordnet worden.
Bolchen. den 11. September 1916.
Der Kaiserl. Kreisdirektor.

VBelkannutmachung.
Bei einem Schwein des Direktors Steinkamp der
Elsaß-Lothringischen Sprengstoff-A.“G. zu Gehlinger—
hof, Gemeinde Freisdorf, ist Schweinerotlauf festgestellt
worden. Die in den 88 311-316 der Verordnung vom
10. September 1912 vorgesehenen Schutzmaßregeln find
angeordnet worden.
Bolchen, den 11. September 1916.
Der Kaiserl. Kreisdiretor.

831.
*

232.) Noue Brschlagnahme von Schmitermätteln.
Durch eine neue Beschlagnahme von Schmier—
nitteln Nr. Bst. 1 1854/8. 16. 4Rel. — werden die
früheren Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Bestände
in Schmiermitteln auf eine veränderte Grundlage ge⸗
stellt, durch die in Verbindung mit anderen Maßnaͤhmen
ermöglicht werden wird, daß die Deckung des notwen—
digen Bedarss an Schmiermitteln auf beliebig lange
Zeit sichergestellt wird.
Von der Bekanntmachung werden betroffen:
Alle Mineralöle und Mineralölerzeugnisse, die als
Schmieröl oder als Spindelöl für sich allein oder in
Mischungen verwendet werden können, und zwar
werden sie sowohl für sich allein als auch in
Mischungen betroffen.
Insbesondere sind somit auch betroffen:
Alle im vorhergehenden Absatz bezeichneten Oele,
die zum Schmieren von Maschinenteilen, zu Här—
ungs⸗ oder Kühlzwecken, oder bei der Herstellung
von Textilien, bei der Herstellung oder Erhaltung
von Leder, zur Herstellung von Starrschmieren (kon—
sistenten Fetten), von wasserlöslichen Oelen (Bohr—
ol usw.) von Vaseline, von Putzmitteln (auch Schuh⸗
ereme) gebraucht werden können.
Alle Mineralölerückstände (Goudron, Pech), die
zu Schmierzwecken verwendet werden lönnen, oder
aus denen Schmieröle oder Schmiermittel gewon—
nen werden können.
Alle der Steinkohle, der Braunlohle und dem
bituminösen Schiefer entstammenden Oele, die zu
Schmierzwecken verwendet werden können.
Alle Starrschmieren (konsistenten Fette).
Laternenöle (Mineralmischöle).
Die genannten Gegenstände werden beschlagnahmt,
jedoch sind eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen.
So bleibt erlaubt: Die Lieferung an Heeres-, Rarine—
und Eisenbahnverwaltungen, bis auf weiteres die Ver—
wendung der beschlagnahmten Stoffe für gewisse Zwecke
im eigenen Betrieb, sowie die Verarbeitung zu Gegen—
ständen, die von der Bekanntmachung betrofsen wer—
den, und Verkauf und Lieserung auf Freigabeschein.
Ferner bleibt bis auf weiteres die Abgabe von Mi—
neralöl von einer Viscosität nicht über 5 bei 50 Grad
Telsius nach Engler an Verbraucher bis zur Höchst⸗
nenge eines Monatsbedarfs des betreffenden Verbraͤu—
hers gestattet. (Der Verkäufer hat sachgemäß zu prü—
fen, ob der von dem Käufer angegebene Monatsbedarf
den tatsächlichen Verhältnissen entspricht)
Anträge und Anfragen betresss diefer Bekannt—
nachung sind an die Kriegsschmieröbl G. m.b. H. (Ab⸗
leilung für Beschlagnahme), Berlin W. 8, Kanonier—
traße 29/30, zu richten.
Die Bekanntmachung, die mit ihrer Verkündung
am 7. September 1916 in Kraft tritt, enthält noch
eine Reihe von wichtigen Einzelheiten. Sie ist ver⸗
öfsentlicht im Reichs- und Staatsanzeiger sowie in den

x — — — — — —
Staatsanzeigern von Bayern, Sachsen und Württem—
berg. Abdrucke der Bekanntmachung können von dem
Königlichen stellvertretenden Generalkommando, 21.
A.⸗K., Abteilung Kriegs-Rohstoffe, Saarbrücken, ange—
fordert werden.
833.) Personal⸗CEhromik.
Auf Grund Alllerhöchster Ermächtigung Seiner
Majestät des Königs hat das Staatsministerium durch
Erlaß vom 314. August d. Is. den Regierungsassessor
Dr. Wellmann in Trier zum zweiten Mitgliede des
Vezirksausschusses in Trier auf Lebenszeit ernannt.
Saarbrücken, den 21. September 1916.
Der uonigluiche Sandrat.
von Halfern.
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39
loto aile
normal 490 PS, danernd
500, maximal 570 PS, Baujahr
 1915, ist mietweise,
auch mit Ankaufsrecht
abzugeben. Meldungen
unter Nr. 405 an die Geschàftsstelle
 dieser Zeitschritt
 erbéten.
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in Fassern und Zisternen
zu kautfen gesueht.
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Grümudche
Ausbilumumng in:
Buchtühr. u. dtenogr.,
Maschinenschreiben,
Rechnen, Burgerkunde,
Wechsel- u. Tftektenkunde,
 Reéchtschr. ete.
Anmeldungen thglich.

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hiriegsanleihe
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Die unterzeichnete Kasse nimmt Zeichnungen
zu den bekannt gegebenen Bedingungen ge—
bührenfrei entgegen.
Der Zeichnungspreis beträgt:
bei 55.Zinsen, wenn Stücke verlangt
werden.....7998.— Nik
bei 59 Zinsen, bei Eintragung in's
Reichsschuldbuch....97.89 Ml.
bei 41/38 Zinsen, Reichsschatzanweis. 95. —Ml.
für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung
der üblichen Stückzinsen.
Zeichnungen können bei der unterzeichneten
Hauptstelle und sämtlichen Annahmestellen
erfolgen.
Kreissparkasse Saarbrücken,
Saarbrücken 1, Gerichtsstraße Nr. 3.

Die neue Verordnung über den
Ip mif g— 9 5
borhehr ut begsgesroistg und Mohl,
welche in allen Betrieben, in denen Backwaren her—
gestellt werden, sowie in allen Brot- und Mehlver—
aufsstellen angebracht werden muß, ist zum Preise
von 40 Pfgꝗ. (Berkaufspreis 50 Pfg) zu haben in dos
Buchdruckerer C. H. Scheur, Völklinugen.
            
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