Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

geben. Die Menge entspricht einer Süßkraft von etwa
550 Gramm Zucker. Der Verkaufspreis beträgt 25Pfg.

84.
Der Vertrieb des Süßstoffes erfolgt durch die
Apotheken und durch geeignete Drogen- oder Kolo—
nialwarenhandlungen. Es darf höchstens ein Brief—
chen pro Kopf und Monat verausgabt werden.
Die Abgabe darf nur gegen besondere Karten
»der gegen Vorzeigung des Lebensmittelbuchs erfolgen.
In letzterem Falle ist in dem Lebensmittelbuch der
Tag der Abgabe und die abgegebene Menge zu ver—⸗
merken.

85.
Der unberechtigte Handel mit Süßstoff sowie jede
Zuwiderhandlung gegen die vorstehende Anordnung
verden auf Grund des Süßstoffgesetzes vom 7. Juli
1902 bestraft.
Saarbrücken, den 7. September 1916.
Der Kreisausschuß.
von Halfern,
Vorsitzender.

bohunnimeshungen guherer behrurn.

309.) Bekauntmachung.
Bei einem Pferd des Landwirtes Magar Nitkolqaus
in Otzweiler, Gemeinde Schwerdorf, ist die Räude fest—
gestellt worden. Die in den 88 281 -285 der Seuchenordnung
pom 10. September 1912 vorgesehenen Schutzmaßregeln
daben Anwendung gefunden.
Bolchen, den 7. September 1916.
Der Kaiserliche Kreisdirertor.

Bekanntmachung.
Bei jse etnem geschlachteten Schwein des Kaufmanns
Niepbaus Wilhelm in Busendorf und der Gastwirtin
Fhefrau Bies Peter in Bolchen ist der Schweinerot—
lauss festgestellt worden. Die in den 88 311-316 der Ver—⸗
»rdnung vom 10. September 1912 vorgesehenen Schutznaßregeln
 sind angeordnet worden.
Bolchen, den 7. September 1916.
Der Kaiserliche Kreisdirektor.

Landwirtschaftliches.
Neues Verfahren für die Aufbewahrung der Kartoffeln.
Die Gesellschaft zur Förderung des Baues und der
wirtschaftlich zweckmähigen Verwendung der Kartoffeln gibt
folgendes bekannt:
In der Sitzung des Vorstandes der Gesellschaft zur
Förderuna des Baues und der wirtschaftlich zwedmäßigen
Verwendung der Kartoffeln am 9. Auguft ds. Is. er⸗
lärte an Hand von Zeichnungen und Modellen Geh. Reg.⸗
Rat Dr. Appel das von dem Architekten G. A. Karch in
Mannheim erfundene, zum Patent angemeldete Verfahren
ür die Aufbewahrung von Kartoffeln im Saushalt.in
der Landwirtschaft und für Massen-Lagerung in großen
Städten. Die Vorteile des von dem Berichterstatter fehr
mpfohlenen Verfahrens beruhen darauf, daß die Kartoffein
möglichst durchlüftet sind und daß die Entnahme von unten
der, erfolgt, o daß die zu unterst gelagerten, bei dem
disherigen Verfahren der Einmietung am leichtesten der
Fäulnis ausgesetzten Schichten zuerst entnommen werden.
Die Entnabme erfolgtf damit restlos, so daß teinerlei
lote Winkel liegen bleiben. Die sebr ausführliche Durch—
arbeit bezieht sich auf Behälter jeder Größe für den
Haushalt, auf Mietenkeller und auf die verschiedenften
Arten, von Kellerräumen, wie sie in den Städten zu
tartoffellagerung herangezogen werden können. Duͤrch eine
innreiche Anordnung ist es möglich, mit dem Karchschen
System auch die Kartoffeln höher ais 82 Meler zu lagern
und dadurch die Kellerräume besser als bisher auszunußen.
Mit Rücksicht auf die Notwendigkeit, mit den für die Herbfi—
ind Winterversorgung in den Städten aufgespeiherten
Kartoffelmengen möglichst ohne Verlust auszukommen, kaun
die Einwinterung nach dem Karchschen Verfahren nur
dringend empfohlen werden. Durch die Anwendung des
Karchschen Systems, das ohne große Schwierigkeilen und

ohne erhebliche Kosten in einigen Tagen in jedem Keller—
aum eingebaut werden kann, ist ein Faulen der Kar
offeln unmöglich, da gleichzeitig für eine genügende Durch
lüftung Sorge getragen ist.
Saarbrücken, den 7. September 1916.
Der Königliche Landrat.

Saarbrücken, den 16. September 1916.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.

Bornschein's
Konservatorium der Musik

3 —II
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5. Kriegsanleihe.

Die unterzeichnete Kasse nimmt Zeichnungen
zu den bekannt gegebenen Bedingungen ge—
bührenfrei entgegen.
Der Zeichnungspreis beträgt:
bei 55 Zinsen, wenn Stücke verlangt
werden....... 988.- Ml.
bei 35 Zinsen, bei Eintragung in's
Reichsschuldbuch ·. .. 87. 803Ml.
bei 4138 Sinsen, Reichsschaßanweis. 95. Ml.
für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung
der üblichen Stückzinsen.
Zeichnungen können bei der unterzeichneten
Hauptstelle und sämtlichen Annahmestellen
erfolgen.
Kreissparkasse Saarbrücken,
Saarbrütken 1, Gerichtsstraße Nr. 3.

— —

Die neue Verordnung über den
berehr mit brotgeltelde un Mebl.
welche in allen Betrieben, in denen Badwaren her—
gestellt werden, sowie in allen Brot⸗ und Mehlver—
kaufsstellen angebracht werden muß, ist zum Preise
von 40 Pfg. (Verkaufspreis 50 Pfg) zu haben in der
Buchdruckerei C. H. Scheur. Völklingen.

Ie— u gemahlen in Sacken,
4 —r Ssowie lose in Stucken,
—4 lietern waggonweise ab
135 Ptalzer-u. Saar-Werken
eb b Westdeéeutsche Kalk-*
 werke, Baurbrũckenꝰ
            
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