Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt
für den Kreis Saarbrücken
herarvgegeben vom Kal. Landratsami Saarb rũcken

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raccert Bcitungeny. — Zervtyrecher der Geschäftssteste ( Eahunofferrade
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Ar. 79.

Diendtag.

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12. September 1916. 42. Jabrq.

Inhalt.

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Schweinemästung (S. 421). — Sacharin zum Versüßen
der Getränke (S. 422). — Aufhebung des Ferkelausfuhrver—
bots (S. 422). — Beschaffung von Saatkartoffeln (S. 422).
— Das neue Schuljahr an den Provinzial-Wein- und Obst—

bau⸗Schulen (S. 422). — Nichleingelöste Wandergewerbe—
scheine (S. 423). — Ausfuhrverbot von Pferden S. 423.
Rotlaufseuche in Völklingen (S. 423). — Zanowirischaft—
liches (S. 424).

Lunsrtg un ßamgnhgtter bef Gut zuhtri

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793.)

Die Landwirtschaftskammer für die Rheinprovinz,
die auch für die Folge die vertragliche Schweinemästung
in der Rheinprovinz leiten wird, gibt folgendes be—
annt:

die große Fettknappheit, die insbesondere die
schwer arbeitende Bevölkerung in der Industrie und
die städtischen Bewohner am härtesten trifft, macht
e2s zur nationalen Pflicht eines jeden Schweinehal⸗
ters, daß in diesem Herbst und Winter in größtem
Umfange Schweine, vor allem schwere Fettschweine,
derangemästet werden.

Infolgedessen werden aus der dieses Jahr gut
ausgefallenen heimischen Ernte große Mengen Gerste
für die Vertragsmästung bereitgestellt werden, und
auch die Heeresverwaltung wird aus ihren Futter—
mittelbeständen entsprechende Mengen zur Förderunga
der Schweineproduktion auswerfen.

Die Mast- bzw. Vertragsbedingungen sind für
die Mäster, soweit wie möglich, günstiger gutetet
worden. Bei Wegfall der bisherigen hohen tag
lichen Zuschüsse stellt sich der Futtermittelprcts
(Gerste und Mais) auf 33 Mark je 100 Kilogramin
franko Vollbahnstation der Mäster bezw. Kommunglverbände
 für ganze Wagenladungen. Für jedes ver—
traglich zu mäüstende Schwein werden bis zu 5 Zent—
ner Gerste der Mais zur Verfügung gestellt. Es
muß aber vorbehalten werden, ob Gerste oder Mais
geliefert wird.

Das Mindestgewicht der abzuliesernden Schweine
muß an der Verladestelle 225 Pfund betragen, für
die der gesetzliche Höchstpreis ohne jeden Aszug ge—
vährt wird. Bei besonders vorliegenden begrün—
deten Fällen können die Schweine auch mit einem
Bewicht von 195 Pfund an ausnahmsweise abge—
wommen werden.
Für schwere Schweine — Fettträger — wer—
den, wie bisher, Prämien gewährt und zwar:
O Mark je Schwein bei einem Gewicht von 221
zis 240 Pfund an der Ablabestelle und
15 Mark je Schwein bei einem Gewicht von
241 Bfund und mehr an der 21bladoestelle.

Die Erwägungen darüber, ob die Brämien auch
in Form von entsprechenden Futtermittelmengen ge—
wührt werden können, schweben noch.

Die vorgesehene Mastprämie erhält auch der,
welcher mit selbstgewonnenen Futtermitteln mehr
Schweine zur Ablieferung bringt, als für die er Fut—
ter empfangen hat. Das Durchschnittsgewicht aller
abgelieserten Schweine muß alsdann 230 Pfund an
der Verladestation oder 215 Psund an der Liblade—
station betragen.

Eine weitere Begünstigung liegt in der freien
Verfügung des Mästers über das Hausschwein bei
gleichzettiger vertraglicher Mästung, indem im Jahre
zur Ernährung von je 4 Hausangehörigen ein
Schwein geschlachtet werden darf.
Auch bei Seuchenausbruch, Krankheiten usw.
ünnen Erleichterungen für die Ablieferung der Ver—
nasschweine zugestanden werden.
Für solche Fälle, in denen absichtlich und bös—
zohlig die Vertragsbedingungen nicht eingehalten
werten, insbesondere bei eiwgigem Weiterverkauf
e3 empfangenen Futters, muß, wie bisher, eine
Deldbuße auferlegt werden.

Die genauen und endgülligen Bedingungen für
die Vertragsschweinemästung werden demnächst noch
ausführlicher bekannt gegeben werden, insbesondere
dann, wenn noch weitere Vergünstigungen nament—
lich für den mit selbgebauter Gerste schweinemasten—
den Landwirt, in Frage kommen sollten.

Weil es sich um im Inlande vorhandene bzw.
gewonnene Futtermittel künftig handeln wird, wird
deren Zuführung an die Mäster ohne Verzögerung er—
?olgen können

An alle Landwirte und Schweine—
mäster geht daher die eindringlichste
Mahnung, sich in großmöglichstem Um—
fang an der Vertragsschweinemästung
zu beteiligen, denn die Vertragsbe—
dingungen sind zufriedenstellend und
die baldigste Futterzuführung ist ge—
sichert b63Ww. bereits im Gange
            
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