Schafft das Gold zur Reichsbank!
Vermeidet die Zahlungen mit Bargeld!
Jeder Deutsche, der zur Verringerung des Bargeldumlaufs beiträgt,
staäärkt die wirtschaftliche Kraft des Vaterlandes.
Mancher Deutsche glaubt seiner vaterländischen Pflicht völlig genügt zu haben, wenn er, statt wie
früher Goldmünzen, jetzt Banknoten in der Geldbörse mit sich führt oder daheim in der Schublade verwahrt
hält. Das ist aber ein Irrtum. Die Reichsbank ist nämlich gesetzlich verpflichtet, für je Dreihundert
arkan Banknotend, die sich im Verkehr befinden, mindestens Hundert Mark in Gold in ihren
Kassen als Deckung bereitzuhalten. Es kommt aufs gleiche hinaus, ob hundert Mark Goldmünzen oder
dreihundert Mark Papiergeld zur Reichsbank gebracht werden. Darum heißt es an jeden patriotischen
Deutschen die Mahnung richten:
Schränkt den Bargeldverkehr ein!
Veredelt die Zahlungssitten!
Jeder, der noch kein Bankkonto hat, sollte sich sofort ein solches einrichten, auf das er alles
nicht zum Lebensunterhalt unbedingt nötige Bargeld sowie seine sämtlichen laufenden Einnahmen einzahlt
Die Errichtung eines Kontos bei einer Bank ist kostenfrei und der Kontoinhaber erhält sein
eweiliges Guthaben von der Bank verzinst.
Das bisher übliche Verfahren, Schulden mit Barzahlung oder Postanweisung zu begleichen, darf
nicht das herrschende bleiben. Richtig sind folgende Verfahren:
Erstens — und das ist die edelste Zahlungssitte
Ueberweisung von Bank zu Bank.
Wie spielt sich diese ab?
Der Kontoinhaber beauftragt seine Bank, der Firma oder Privatperson, der er etwas schuldet,
den schuldigen Betrag auf deren Bankkonto zu überweisen. Natürlich muß er seiner Bank den Namen
der Bank angeben, bei welcher der Zahlungsempfänger sein Konto unterhält. Jede größere Firma muß, da—
her heutzutage auf dem Kopf ihres Briesbogens vermerken, bei welcher Bank sie ihr Konto führt. Außer—
dem gibt eine Anfrage am Fernsprecher, bisweilen auch das Adreßbuch (z. B. in Berlin und Hamburg)
jierüber Aufschluß.
Weiß man nur, daß der Zahlungsempfänger ein Bankkonto hat, kann aber nicht feststellen, bei
velcher Bank er es unterhält, so macht man zur Begleichung seiner Schuld von dem Scheckbuch Gebrauch
Zweitens
Der Scheck mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“.
Mit dem Vermerk „Nur zur Verrechnung“ kommt zum Ausdruck, daß der Zahlungsempfänger
leine Einlösungen des Schecks in bar, sondern nur die Gutschrift auf seinem Konto verlangen kann. Bei
Verrechnungsschecks ist auch die Gefahr beseitigt, daß ein Unbefugter den Scheck einlösen kann, der Sched
kann daher in gewöhnlichem Brief, ohne „Einschreiben“, versandt werden, da keine Barzahlung seitens
der bezogenen Bank erfolgen darf. Nach den neuen Steuergesetzen fällt der bisher auf dem Scheck lastende
Scheckstempel von 10 Pfg. vom 1. Oktober d. J. an fort.
Drittens
Der sogenannte Barscheck, d. h. der Scheck ohne den Vermerk „Nur zur Verrechnung“.
Er kommt dann zur Anwendung, wenn der Zahlungsempfänger kein Bankkonto besitzt und daher
bare Auszahlung verlangen muß. Er wird in dem Maße aus dem Verkehr verschwinden, als wir uns
dem ersehnten Ziel nähern, daß jedermann in Deutschland, der Zahlungen zu leisten und zu empfangen
hat, ein Konto bei dem Postscheckamt, bei einer Bank oder einer sonstigen Kreditanstalt besitzt.
Darum die ernste Mahnung in ernster Zeit:
Schafse jeder sein Gold zur Reichsbank!
Mache jeder von der bankmäßigen Verrechnung Gebrauch!
Sorge jeder in seinem Bekannten- und Freundeskreis für Verbreitung des bargeldlosen Verkehrs
Jeder Pfennig, der bargeldlos verrechnet wird, ist eine Waffe gegen den wirtschaftlichen Ver—
aichtungskrieg unserer Feinde!