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15 zuwider die Durchsuchung oder die Einsicht dver
Geschäftspapiere oder cbücher verweigert, wird mit Ge⸗
fängnis bis zu einen Jahre und mit Geldstrafe bis
zu 10000 Mark oder mit einer dieser Strafen be—
straft. Neben der Strafe können Vorräte, die ver—
schwiegen worden sind, ohne Unterschied, ob sie dem
Anmeldepftichtigen gehören oder nicht, eingezogen
werden.
Wer sahrlässig die ihm mach Ziffer 4 und 6
obliegende Anzeige nicht oder nicht rechtzeitig erstat⸗
tet oder ünrichtige oder unvollständige Angaben macht,
wird mit Geldstrase bis zu 3000 Mark bestraft.
Berlin, den 11. August 1916.
Der Minister des Innern.
In Vertretung: von Jarotzky.
Die vorstehende Ausführungsanweisung wird zur
genauen Beachtung bekanntgegeben.
Saarbrücken, den 24. August 1916
L. M. 50. Der Landrat.
736.) —
Auf Grund des 8 3 und 4 der Bekanntmachung
liber Brotgetreide und Mehl aus der Ernte 1916 in
der Fassung vom 24. Juli 1916 wird hiermit für
den Umfang des Landkreises Saarbrücken bestimmt,
daß sämtliche Brotgetreide, Roggen, Wei—
zen, Mischelfrucht, sowie Gerste und Hafer
bis zum 15. November ausgedroschen sein muß. Zu—
widerhandlungen werden auf Grund des 89 der
Bundesratsverordnung mit Gefängnis bis zu 1 Jahr
oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft.
Außerdem wird das Getreide, das bis zu diesem Zeit—⸗
punkt nicht ausgedroschen ist, auf Kosten der Eigen—⸗
tümer ausgedroschen werden. Die Eigentümer sind
verpflichtet, die Geräte und Betriebsräume zur Ver—
fügung zu stellen.
Saarbrücken, den 18. August 1916.
Der Königliche Landrat.
737.) — —
Der Herr kommandierende General des stellv.
21. Armeekorps hat den Bergleuten Heinrich Becker
und Wilhelm Desgranges in Karlsbrunn für tatkräf⸗
tiges Verhalten bei der Festnahme eines entwichenen
ruffischen Kriegsgefangenen am 18. August 1916 je
eine Belohnung von 10 Mark bewilligt und gleich—
—RV—
sprochen.
Saarbrücken, den 25. August 1916.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
738.) — ⸗
Seit einigen Tagen mehren sich die persönlichen
Schreiben in Sachen Fahrradbeschränkung. In Ver—
fügung vom 12. Juli 1916 Nr. V. J. 3546. 16.
KRA. ist ausdrücklich angeordnet, daß alle Gesuche
durch die zuständige Polizeibehörde vor—
gelegt werden müssen. Unvorschriftsmäßig ein—
gereichte Gesuche wirken verzögernd und erhöhen un—
nötig die Arbeitsleistung.
Wenn derartige Gesuche mit Krankheit begründet
waren, fehlten fast stets die ärztlichen Zeugnisse.
Alle Gesuche müssen von der zuständigen Polizei—
hehörde begutachtet sein; nötigenfalls sind Beweis—
stücke als Anlage beizufügen. (8. B. ärztliches Zeug—
nisse.)
Saarbrücken, den 21. August 1916.
Der kommandierende Generxal
des stellvertretenden Generalkommandos des XXI.
Armeekorps zugleich für das XVI. Armeekorps
v. Moßner.
Saarbrücken, den 24. August 1916.
Der Königliche
behkunnimochungen goderer behörden
739.) Bekauntmachung.
Die Herren Ortsschulinspektoren, Rektoren, Schul⸗
leiter usff. weisen wir auf die in der September-Nummer
des Amtlichen Schulblattes zur Veröffentlichung gelangende
Verfügung des Herrn Regierungspräsidenten betr. Buchel
und Eichelsammlung besonders hin.
Saarbrücken, den 26. August 1916.
Königl. Kreisschulinspektion
1: II: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V.: Marx, Hirtz. Hirtz. i. V.: Marx.
740.) Bekanntmachung.
Vom 20.- 26. September ds, 38. findet eine Kriegs⸗
bilderbogen-Woche statt. Der Ertrag dieser Veranstaltung
ist für die bedürftigen Mütter deutscher Kriegskinder be—
timmt. Der Verkaufspreis für jeden Bogen beträgt 10
Bfennige. In Anbetracht des bedeutsamen vaterländischen
zweckes dieser Unternehmung ist die tatkräftige Mitwirkung
der Schule erwünscht. Aushänge, die auf die Kriegsbilder—
hogen⸗-Woche hinweisen, dürfen in den Schulgebäuden und
slassen vom 1. September ds. Is. ab angebracht werden,
zuch dürfen die Schüler und Schülerinnen zum Kauf von
striegsbilderbnpgen angeregt und darauf hingewiesen wer—
den, wie jedes der eigenen Sparbüchse entnommene Zebn—
fenniastück dazu helfen soll, die Not der Kriegsmütter zu
indern. Den Schülern und Schülerinnen, die nach ihrem
Alter und ihrer Haltung dafür in Betracht kommen, ist
der Verkauf der Kriegsbilderbogen zu gestatten. Bestel—
ungen auf Kriegsbilderbogen und Ersuchen um unent—
zeltliche Uebersendung von Aushängen sind an die Lei—
ung der Kriegsbilderbogen-Woche, Berlin We56, Prin—
zessinnenpalais, zu richten.
(Auszug aus M. E. U II 1149. 17. 8. 16.)
Saarbrücken, 26. August 1916.
Königliche Kreisschulinspeltion
1. II: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. i. V. Marx, Hirtz. Hirtz. i. V.: Marx
741.) Bekanntmachung
Um das bisherige Ergebnis der vom Herrn Minister
für Landwirtschaft, Domänen und Sorsten angeordneten
hHarznutzung in den Kiefernbeständen der Staatsforst-Re—
ziere zu steigern, sollen bei dem Mangel an Arbeitern
iltere Schulkinder, welche die Arbeiten leicht ausführen
önnen, herangezogen werden. Die Herren Ortsschulinfpek—
pPren, Rektoren usf. sind ermächtigt, solche Kinder nach
Möglichkeit zu beurlauben.
Saarbrücken, den 28. August 1916.
Königliche
streisschulinspekt. 1: n: Völklingen: Neunkirchen:
Marx. J. V.: Hirsb. J. V.:
Marxr, Sirst. Marx.
742.) Achrenlese durch Schulen.
In der Bekanntmachung Nr. 728 der Königl.
Kreisschulinspektion in Nr. 71 des Saarbrücker
Kreisblattes vom 25. August ist im letzten Satze hinter
„die gesammelten Mengen (Pfund)“ anstelle nur „und“
zu lesen.
Saarbrücken, den 29. August 1916.
Der Königliche Landrat.
don Halfern.
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