Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

712.) Bekanntuachung.
Vom 21. ds. Mts. ab wird der Preis für in⸗—
und ausländische Kartoffeln bei Abgabe an die Ver—
braucher auf 6,80 Mik. pro Zentner ab Bahnhof, auf
7 Mk. pro Zentner ab Lagerraum der Gemeinde, ab
Markt oder frei Keller hiermit festgesetzt. Beim Ver—
kaufe durch die Erzeuger ab Erzeugerort sind höchstens
3,80 Mk. pro Zentner zu berechnen.
Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, wird
mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe
dis zu 1500 Mark bestraft.
Saarbrücken, den 18. August 1816.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.

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Boefannßturung.
Die Notlauf-Seuche unter dem Schweinebestande
des Schlafhauses II der Röchlingschen Eisen- und Stahl—
werke zu Völllingen ist erloschen und sind daher die
aingeordneten Sperrmaßregeln wieder aufgeboben wor—
den.
Böltlingen. den 15. August 1816.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
J. B.: Der Beigeordnete Klonz.

Reanuutuaaung.
In Sohren-LZRinden ist die Maul- und Klauen—
seuche ausgebrochen. Die notwendigen Sperrmaßnabnen
 habse ich sofort getroffen.
Den Sperrbeziet Eckerswetler habe idj unterm heu—
tigen Tage aufgehoben.
St. Wendel, den 14. Angust 1916.
Der Königliche Landrat.
Anleitung zur Serwenduug von KrikalsezSüßstaff bei
der Zuabereitung von Obsterzengnissen und anderen
715.) Sobeusmitteln.
Sacchrin ist in der Form von FrisftallaSüstof
annähernd 459 mal füßer als Zucker, hat jedoch keinen
Aeßrwuert, ist also ledigliechh ein Genußze, aber kein
Anhrungntittel, und vermehrt zudem nicht die Masse
der gesüßtrn Sebenstittel. Daher ist in den Fällen,
vo Zucker — wie z. B. bei der Herstellung von Obst⸗
erenuguitsen — nit nur füct, sondern auch die Masse
der Letenatittel elrübtliß vernehrt, entsprechend we—
atzer Sachacin zu porwenden, während beim Sühen
oon Getränken (Raffee, Tee usw) dem Süßwert des
Zuckers entsprechende Sacchariumencen genommen moer—
den können.
Ein Pöäckchen Kristall-Süßstoff mit U, Gramm
Inhalt entspricht der Süßkraft von annähernd 550
sßramm Zucker. Wird der ganze ZInhalt eines derarti—
gen Pückchens in », LSiter Wasser gelöst, so entspricht
der Süßwert dieser Flüssigkeit etwa 1 Pfund Zucker;
Teelsffel voll davon kann also an Stelle von etwa
225 Stücchen Zucker zum Süßen von Kaffee Tee.
Kakav usw. dienen.
Grundsätzlich ist eher zu wenig als zu viel Süß—
stoff zu verwenden, um den Geschmack der Lebens—
mittel nicht zu verschlechtern, zumal sich leicht jederzeit
nachsüßen läßt. Man schmecke daher — zumal anfanas
— zunöchst vorsichtig ab.
Beiem Obstein—“achen ißt im allgermeinen folgendes
zu beachten:
Süßstoffhaltige Zubereitungen dürfen nmicht ge⸗—
kocht werden. Ein Schmoren der Früchte mit Süßstoff
ist daher zu vermeiden. Eindelegte Früchte. Dunsft—

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obst, Kompotts usw. werden am zweckmäßigsten erst
dor dem Genuß mit Saccharin gesüßt, ebenso Frucht—
säfte. Marmeladen können den Süßstoffzusatz schon
bei Beendigung der Kochung erhalten.
Da künstlich gesüßte Obsterzengnisse nicht ohne
weiteres haltbar sind, weil Saccharin — im Gegensatz
zu Zucker — nicht konserviert, sind entweder Sterili—
sierverfahren (Einkochen ohne Zucker nach Weck, Rex
oder anderen bezw. Einkochen oder Dünsten in son—
tigen Gläfern oder Flaschen mit geeigneten Verschlüs—
en) oder chemische Konserdierung (1 Gramm benzoe—
aures Natron auf 1 Kilogramm eingelochtes Obit bezw
Fruchtsaft) anzuwenden.
Je nach der Art der herzustellenden Obsidauer—
waren verfahre man im einzelnen etwa wie folgt:
Dun stobst, Kompotts und Aehnliches: Beerenfrüchte
aller Art werden im Wasserbade für sich oder mit wenig
WBasser in einer Schale gedünstet, bis genügend Flüs—
igkeit ausgetreten ist. Dann füllt man das Obst in
Flaschen oder Gläser, gibt den Saft hinzu, schließt
»ie Gefäße, und dünstet bei etwa 75—800 3/, Stunden.
Entsteinte Kirschen, Pflaumen, Psirsiche und Apri—
kosen werden direkt in die Früchtegläser gefüllt und
ebenfalls entweder im eigenen Saft, oder unter Zusatz
oon wenig Wasser gedünstet. Kernobst und Steinfrüchte
mit dem Stein werden in die Gläser gebracht, mit
abgekochtem Wasser übergossen und dann gedünstet.
Man süßt vor dem Genuß mit einer entsprochenden
Menge Süßstoff, die je nach der Fruchtart und dem
Beschmack verschieden sein kann. Soll jedoch nicht, nach—
träglich, sondern gleich mit Süßstoff gedünstet werden,
so darf man die Temperatur möglichst nicht bis zum
Kochen steigen lassen, weil sonst der Geschmack enpfindlich
 leiden kann.
Im Durchschnitt können auf 1 Päckchen Kristall—
Süßstoff (1, Gramm) an Zohannisbeeren, Preißel
beeren, grünen Stachelbeeren und Sauerkirschen 7i/
Pfund Früchte, an Erdbeeren, Himbeeren, Pfirsichen
und Aprikosen 10 Pfund Früchte, an Birnen, Aeßfeln
und Heidelbeeren 15 Pfund Früchte gerechnet werden.
Man hat jedoch stets abzuschmecken. zunal die
Früchte verschieden süß sind.
Fruchtsäfte werden nach einem der üblichen Ver—
fahren ohne Zucker bereitet und entweder steritifiert
oder mit benzoesaurem Natron (1 Gramm auf 1 Kilp—
zramm Fruchtsaft) konserviert. Zum Süßzen verwoende
man auf etwant/ß bis , Liter Fruchtsast den Inhalt
eines BSäckchens Kristall-Süßstoff (1. Gramm).
aruteladen: Die zerlleinerten Früchte oder das
Fruchtmus werden genügend dick eingekocht und eut—
weder mit benzoesaurem Natron (1 Gramm auf 1Kilo—
gramm eingekochte Masse) versetzt oder sterilistert oder
nach sonstigen VBersahren haltbar gemacht. Um Enude
der Kochung kann künstlich gesüßt werden, wozu im
Durchschnitt für 5 Pfund eingewogenes Fruchtmark
Bäcchen Kristall⸗-Suüßstoff (12, Gramm) genügt.
Werden Saccharinzubereitungen von nur 110
tacher Süßkraft verwendet (tleine Täselchem)), so ist
hiervon 4mal so viel azu verwenden als von Kriitall-Züßstoff.

718.) Beokn un“ magen ten
betreftend Sicerung der Telegrat hen⸗ und Fern—
spre ꝛcu gegen Beschäüvigus gen.
Die ReTalegraphen⸗ und Fernsprechanlagen
sind ot vorrätzlichen oder fahrlässigen Be—
schädigungen, namentlich darch das Hinein—
verfen von Drahtenden in die Leitungen,
durch Zertrümmern von Zsolatoren, durch
das Auflassen von Papierdrachen in
der Nähe der Leitungen, durch Umorsichtid-
            
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