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schaft, der Jagd, Fischerei, welche zum Genusse
dienen.
Alle eßbaren Garten-, Wald- und Feldfrüchte
frisch getrocknet, gebacken oder eingekocht) als Obst,
Titronen, Pomeranzen, Apfelsinen, Gemüse, Kräu—
ter, Knollen und Wurzeln, ferner Pilze, Beeren,
Sämereien, Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und alle
anderen Mühlenfabrikate aus Getreide und Hülsen—
früchte, sodann Hefe, Brot, Semmel und ähnliche
Backwaren.
Kleine vierfüßige Tiere, Kälber, Schaspieh.
Schweine, Ziegen, Milch, Butter, Käse, Fleisch—
und Fleischwaren (frisch gesalzen und geräuchert)
wildes Geflügel und Wildbret aller Art, Federvieh,
Fier, Honig, Krebse, Muscheln, Fische (frisch ge—
jalzen, gedörrt oder geräuchert).
Andere Erzeugnisse der Natur- und der mit dem
Landbau mit der Forstwirtschaft verbundenen ge—
werblichen Tätigkeit. Rohe Steine und Erde, Schie
er, Kalksteine, Tras, Kreide, Ton, Walkerde, Sand
Feuer-⸗, Wetz- und Schleifsteine und Ziegel, Gras
deu, Viehfutter (auch Oelkuchen) Stroh, Schilf
Rohr, Bast, Laub- und Nadelstreu, Moos und
Schwamm, rohe Wurzelgewächse, Stengel und Blät—
ter, Blumen und Pflanzen, Hopfen desgleichen
Del- und Kleesaat und alle andere Pflanzensamen
Sträucher, Bäume, Ruten, Reiser, auch Besen aus
Reisern, sowie grobe Geflechte aus Holzspänen
aus Weiden und dergleichen, Leinengarn, Flachs
danf, Zwirn, Band, Leinwand, Zwillich und Dril
lich und wollenes Strickgarn, Körbe.
Frische Lebensmittel aller Art.
652.) Bekanntmachung.
Nachdem die Rotlaufseuche unter dem Schweinebestande
der Ehefrau Peter Bechter zu Dudweiler-Jägers—
freude, Bismarckstr. 86, erloschen, ist die über das
Behöft verhängte Sperre aufgehoben worden.
Dudweiler, den 1. August 1916.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister: Jost.
653) Vekanntmachang.
Ueber das Gehöft des Bergmanns Christian Büch
zu Dudweiler-Herrensohr, Eisenbahnstraße 10, ist, nach—
dem bei einem geschlachteten Schwein Ausbruch der
Rotlaufseuche tierärztlicherseits festgestellt wurde, die
Sperre verhängt und sind die erforderlichen Schutzmaßregeln
angeordnet worden.
Dudwmeiler, den 25. Juli 1916.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister:
JDst.
654.) Bekanntmachung.
Die Rotlaufseuche in dem Gehöfte des pens. Weichen—
stellers Johann Wagner zu Gersweiler ist erloschen.
Die angeordneten Sperrmaßregeln sind wieder aufgehoben.
Kersweiler (Saar), den 29. Zuli 1916.
Die Polizei-Verwaltung.
Der Bürgermeister: Müsller
Kgl. Lehranstalt für Wein-, Obst- und Gartenbau
zu Geisenheim am Rhein.
Wir bringen hiermit zur Kenntnis, daß an der
Kgl. Lehranstalt im Johre 1916:
1. Ein Obstverwertungskursus für Männer und
Haushaltungslehrerinnen in der Zeit vom 31. Juli
bis 10 August.
2. Ein Obstverwertungskursus für Frauen in der
Zeit vom 14. bis 19. August abgehalten werden.
Die Kurse beginnen an den zuerst genannten
Tagen vormittags um 8 Uhr. Der Unterricht wird
theoretisch und praktisch erteilt, sodaß die Teilnehmer
Gelegenheit haben, die verschiedenen Verwertunasme—
Zhoden einzufubon
Das Honorar beträgt für den Kursus zu 1: für
Preußen 10 Mark, für Nichtpreußen 15 Mark; für
den Kursus zu 2: für Preußen 6 Mark, für Nichtpreu—
ßen 9 Mark.
Anmeldungen sind unter Angabe der Staatsan—
gehörigkeit an die Direktion zu richten.
Alles Nähere ist aus den Satzungen der Lehr
anstalt, die unentgeltlich verabfolgt werden, zu ersehen
Der Direktor.
Saarbrücken, den 4. August 1916.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
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gemahlen in Sacken,
sowie lose in Stücken,
lietern waggonweise ab
Ptalzer- u. Saar-Werken
West deutsche Kalkwerke,
Saarhrüũcken?
Zahlungsverkehr.
Bei den
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in der Stadt Saarbrücken wird schon seit
einer Reihe von Jahren, nachdem ihnen
durch Erlaß des Herrn Ministers die Ein—
führung des Depositen-, Scheck- und Giro
verkehrs genehmigt worden ist.
ddor bargeldlgsg zuhlungsbersehr
in jeder Weise gefördert. Tie wachsende In
anspruchnahme des Scheckverkehrs bei den
Kassen beweist, daß die Einrickhtung als Fort.
schritt empfunden wird.
Durch diesen Zahlungsverkehr wird der Um—
lauf des baren Geldes bedeutend vermindert,
jeder Geschäftsgang erleichtert, jedes Verzählen
oder Verlieren von Geld ausgeschlossen und
das Geld an die Stelle gebracht, wo es zum
Wohle des ganzen Volkes und des Vaterlandes
die beste Verwendung findet.
Durch Eröffnung eines Depositen- und Scheck—
kontos bei den unterzeichneten Sparkassen
sind alle Kreise in die Lage versetzt, ihre
vaterländische Vflicht in dieser schweren Zeit
zu exfüllen und, dazu beizutragen, daß die
Banknoten zur Neichsbank kommen und die
Finanzkraft des Reiches eine Stärkung erfährt.
Wir richten daher an alle PRrivatleute, Ge—
schüftsinhaber Beamte n vnerter Landwirse.
Vereine, Gejell schoften aw⸗e?t *R⸗ noch nicht
ein Heanto ann die drßgge — iich ein
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Scheck u. Ueberweisungskanto eröffnen zu lassen,
um dadurch an der Ausdehnung des bargeld—
losen Zahlungsverkehrs beizutragen.
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Apoiggidezeg dzaphettbon
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