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541.) Bekanutmachung.
Auf Grund der 88 12, 15, 17 der Bekannt—⸗
machung des Bundesrats über die Errichtung von
Preisprüfungsstellen und die Versorgungsrege—
lung vom 25. September 1915 (R. G. Bl. S. 607)
und der Bekanntmachung zur Ergänzung dieser Ver—
ordnung vom 4. November 1915 (R. G. Bl. S. 728)
wird folgendes bestimmt:
81.
Die Ausfuhr von Frühkartoffeln aus
dem Landkreis Saarbrücken ist nur auf Grund beson—
ders erteilter schriftlicher Erlaubnis zulässig.
82.
Der Erlaubnisschein wird von dem Landrate Saar—
brücken erteilt. 83.
Der Erlaubnisschein ist wiederruflich und kann
ederzeit entzogen werden.
84.
Als Frühkartoffeln gelten Kartoffeln, die vor dem
15. Auqust 1916 geerntet werden.
8 5.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung wer—
den mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit
Beldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft.
Saarbrücken, den 27. Juni 1916.
Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusies.
von Halfern.
542.) Erzeugung von Krafifuttermitteln.
Da viele der von der deutschen Landwirtschaft
erzeugten Futterstoffe, wie Kartoffeln, Rüben usw.
zu geringen Mengen von Eiweiß enthalten und daher
nur zur vollen Ausnutzung kommen können, wenn
Fiweiß in bestimmten Mengen zugesetzt wird, waren
Wissenschaft und Industrie bestrebt, eiweißhaltige Er—
satzfuttermittel zu erzeugen, um so den Mangel aus—
ländischer Kraftfuttermittelt auszugleichen.
Durch das von dem Leiter des Instituts für
Bärungsgewerbe Professor Dr. Delbrück, erfundene
Berfahren der Herstellung von Futterhefe ist die Er—
zeugung ausreichender Mengen eiweißhaltigen Fut ters
ermöglicht worden. Während seit längerer Zeit eine
Reihe kleinerer Anlagen zur Erzeugung von Futter—
hefe bereits in Betrieb ist, haben die Unterstützung
und die erheblichen Beihilfen des Reichs und Preu—
zens es ermöglicht, seit Beginn dieses Frühjahrs 10
große Anstalten in Betrieb zu setzen, und zwar je
zwei in Pommern und Westpreußen und je eine in
hannover, Sachsen, Elsaß-Lothringen. Anhalt und
damburg.
Auch für die Erzeugung von Strohkraftfutter sind
ansehnliche Mittel bereitgestellt worden, so daß die
Herstellung von Strohkraftfutter in den letzten Mo—
naten eine sehr erhebliche Steigerung erfahren hat
und im vergangenen Monat rund 120000 Zentner,
d. h. ungefähr die doppelte Menge des vorhergehenden
Monats, der Landwirtschaft zur Verfügung gestellt
werden konnten.
Dem Strohkraftfutter muß eiweißhaltiges Futter
zugesetzt werden. Bisher wurde dazu der von ge—
trockneter Bierhefe angesammelte Vorrat und außer—
dem das Mehl der entbitterten Lupine verwendet.
Neuerdings liefern nun die Futterhefefabriken die er—
forderlichen Mengen eiweißhaltigen Futters. Ihnen
verden die vorhandenen Vorräte an Melasse zugeführt,
and es wird dort ein Erzeugnis aus Hefe und Stroh⸗
kraftfutter hergestellt, das der Landwirtschaft ein weri—
»olles Futtermittel liefert.
Saarbrücken. den 27. Jun: 1916.
der Königliche Landrat.
vor Halfern.
543.) Personal⸗-⸗Chronik.
Ernannt: Der, Bürgermeisterei-Verwalter Balltke
in Friedrichsthal endgültig zum Bürgermeister der Bürger—
meisterei Friedrichsthal im Kreise Saarbrücken.
Saarbrücken, den 4. Juli 1916.
Der Königliche Landrat.
von Halfern.
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