Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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b. von Kraftfuttermitteln an die Bezugsvereinigung
der deutschen Landwirte, G. m. b. H. in Berlin.
82.
Der Reichskanzler kann Ausführungsbestimmungen
Aber den Verkauf von Saatgetreide (811 Abs. 2 Nr. 1)
erlassen; er kann Ausnahmen von den Vorschriften
dieser Verordnung zulassen.
83.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver⸗
kündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den
geitpunkt des Außerkrafttretens, er kann die Ver⸗
ordnung für einzelne Erzeugnisse außer Kraft setzen.
Berlin, den 21. Juni 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfserich.
511.) Bekauntmachung
betr. Kaffee.
Der Kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren
Ersatzmittel G. m. b. H. Berlin macht bekannt:
1. Koffeinfreier Kaffee darf wie anderer Bohnen⸗
kaffee an den Verbraucher nur in geröstetem Zustande
unter gleichzeitiger Abgabe von mindestens derselben
Sewichtsmenge Kaffee-Ersatzmittel verkauft werden.
2. Der Preis für 1 Paket (1/5 Kilogramm) kof⸗
seinfreien Kaffee und 1/5 Kilogramm Kaffee⸗Ersatzmit⸗
zel darf zusammen 2,24 Mk. nicht übersteigen.
3. Im übrigen regelt sich der Verkauf von kof—
feinfreiem Kaffee nach den von uns unterm 22. Mai
1916 bekanntgegebenen Bedingungen.
Berlin We9, den 9. JZuni 1916.
kriegsausschuß für Kaffee, Tee und deren Ersatzmittel
G.m.b. H.
Bekanntmachung.
Bei der von unseren Feinden pleenm äßig hervorge—
cufenen allgemeinen Knappheit an Lebensmitteln muß auch
dem Gemüse und Obst eine viel größere Beachtung ge—
chenkt werden, als dies bisher der Fall gewesen ist, und
war muß nicht nur gauf eine erhebliche Vergrößerung
der Produktion durch Ausnutzung aller geeigneten Slä-—
hen zum Anbau von Gemüse hingewirkt werden, sondern
ts muß qauch dafür gesorgt werden, daß alles angebaute
Bemüse, dem Verbrauch in zweckmäbiger Weise zugeführt
wird, so daß es nicht, was bisher häufig geschehen ist,
dorkommt, daß an gewissen Stellen Mangel herricht, wäh—
rend an anderen Stellen Ueberschüsse in unrationeller
Weise verwendet, werden oder gar ganz umkommen.
Die neugegründete Reichsstelle für Gemüse und Obst
hat, die Aufgabe, bier einauareifen. Zu diesem wecke
vird sie
sür alle Sorten Gemüse und Obit durch Schaffung
einer großzügigen Verkaufsorganisation, die dem Ver—
triebe besondere Erleichterungen gewährt, auf Preise
hinwirken, die für den Produßenten ein angemessenes
Entaelt darstellen;
für gewisse Sorten von Gemüse (die sogenannuten
Dauergemüse) nämlich: Weitkoßl, Rottohl. Wirsing⸗
kohl, Grünkohl, Rosenkohl, Kohlrüben (Steckrüben.
Brucken) und Mohzrrüben (rote und gelbe Speise—
möhren, auch gelbe Rüben genannt), Stanpelrutben.
Zwiebeln, Kürbisse und Kohlrabi
elbst in ausgedehntestem Made als Einkäufer auftreten.
Sie wird zu diesem Zwecke in allen Landkreisen usw.
nit nennenswerter Produktion Abnahmestellen einrichten
Die Abnahmestellen werden das Gemüse abnehmen unter
allgemeinen Abnatmebedingungen, die in der nächsten Zeit
gaufgestellt werden sollen von einer Kommission, die aus
dem Vorsitzenden der Reichsstelle und der gleichen Anzahl
zInteressenten einerseits der Broduktion, andererseits der
Fabrikation und des Handels besteht; Fir Benennung
dieser Interessenten werden die entsprechenden Organisatio—
nen aufgefordert werden.
Die Festsetzung der Breise wird durch andere, rein
örtliche Kommissionen erfolgen, die aus je zwei Produ—
enten. die von der unteren Verwaltungsbehörde aus den
Insassen des entsprechenden Produktionsbezirks ernann
merden qus 3wei woiforen Mifaliedezn die nu de

Reichsstelle berufen werden, und einem Vorsitzenden, der
hon der höheren Verwaltungsbehörde ernannt wird, be—
tehen. Sie ermitteln kurz vor Beginn der Ernte die
Preise für den besonderen örtlich begrenzten Bezirk, da
die Verhältnisse in den einzelnen Produktionsbezirken allzu
verschieden sind, so daß eine allgemeine Preisfestsetzung
nicht möglich ist. Sie sollen dabei den voraussichtlichen
Frtrag der Ernte, die Produktionskosten, den Wert der
eigenen Arbeit und die besonderen Erschwerungen infolge
des Krieges berücksichtigen; weiter sollen sie dabei er—
vägen, daß dem Produzenten auch ein angemessener Ge—
vinn verbleibt. Zu dem so ermittelten Preise muß die
Abnahmestelle dann die aufgeführten Sorten abnehmen,
oweit sie den vorgenannten allgemeinen Bedingungen ent—
prechen. Sie wird sie dann durch Einrichtungen weiterer
ODrganisationen schnellstens denjenigen Märkten zuführen
wo eine Knappheit herrscht.
Wir wenden uns jetzt an den bewährten Sinn unserer
Landwirte mit dem Aufrufe, unsere Bestrebungen tatkräftig
und nachdrücklich zu unterstützen, und der Aufforderung
zu diesem Zwecke zunächst den Anbau von Dauergemüsen,
türbissen und Stoppelfrüchten in möglichst großem Maß—
tabe vorzunehmen. Wir werden dafür sorgen, daß der
Mühe auch ihr Lohn wird, und das Vaterland wirdt
einen Söhnen Dank wissen.
Weitere Flugblätter werden folgen.
Berlin W. 50, Rankestraße 36, im Juni 1916
Die Geschäftsabteilung
der Reichsstelle sür Gemüse und VObit
513.) Bekanntmachung
Helft weiter in bewährter Weise zur Volksernährunc
beitragen und den schändlichen Aushungerungsplan unserer
Feinde zunichte machen!
Baut Gemüse, insbesöndere Kohlrüsen GBruken) und
Stoppelruͤben!
Pflauzt Rosenkohl und Grünkehl als Wintergemüse!
Baut Hürbis und Kohlrabi in ausgedehnten Maße!
Sät den Samen für Kohlrüben (Wruken) spfiort auf
und pflanzt die jungen Pflanzen bis Ende Juli auch aut
Wgeerntetes Grünfutter- und Getreideland. Die Stoppeb—
rüben bringt nach eingeerntetem Wintergetreide auf di⸗
mgebrochenen Stoppelfelder. Ihr habt damit den Wortei!
weier Ernten ohne besonderen Auswand an Kosten ünd
Arbeit. Wird durch ungünstige Witterung die Ernte beein—
rächtigt, so habt ihr dennoch den Nutzen einer besseren
Bodenkultur.
Die Reichssstelle dür Gemüse und Dbit hat die Absicht,
den Ankauf des Saatgutes zu angemessenem Vreise zu ver—
mitteln. Anliegender Vordruck nimmt die Bestellung auf
Fur das erzeuake Gemuse berahlt die Reichsstelle sonr
einen guten Vreis durch ihre ÄAbnahmesessen, die glterorten
eingerithhztet werden uund jede bleintte uud arößte Neugas ab
nehmen.
Berlin W. 50, Rankestraße 86II.
Geschastsabteilungs
den ¶. AMealle dür Geutirte urd Tovit

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314.)

003876
—226 — 301
—8 03560 .

Bokanuntinachuug
Dem Senffabrikanten Julius Herz hier, Bis
marckstraße Nr. 2a wohnhaft, habe ich heute auf Grund
des 81 der Bundesrats-Verordnung vom 28. 9. 1
RGBl. S. 608 den Handel mit Lebensmitteln und
allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersaat
Saarbrücken. den 21. Juni 1916.
Der Königliche Polizeidireltor
J. BV. Sommer.
Bekanntmachzg.
Dem Betren- und Bettfedernhändlser A. Gerns
heimer in Saarbrücken J, Luisenstraße Nr. 12, wohn
zaft, habe ich heute auf Grund des 81 der Bundes
catsverordnung vom 23. 9. 15 RESBl. S. 603, der
dandel mit allen Artikein des täglichen Bedaris und
allen Lebensmitteln untersagt.
Saarbrücken. den 21. Juni 1916.
Der Königliche Polizeidirektor
RBBeSommer
            
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