Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

hof im Stadtteil St. Johann nachgesucht, was ich auf
Brund der 88 17 und 47 des Gesetzzes über Kleinbah—
nen und Privatanschluüßbahnen vom 28. Juli 1892
hiermit zur öffentlichen Kenntnis bringe.
Die Pläne liegen bei der Kgl. Polizeidirektion
Saarbrücken, Schloßplatz Nr. 2, Zimmer Nr. 23, wäh—
rend der nächsten 14 Tage und zwar vom 4. Jaunar
1916 bis einschiehßlich 17. Jannar 1916 zu jedermanns
Einsicht offen.
Während dieser Zeit können bei der vorgenannten
Stelle Einwendungen schriftlich vder zu Protokoll er—
hoben werden.
Saarbrücken, den 31. Dezember 1915.
Der Königliche Polizeidirektor.
J. A.: S 58naer.

I tzt zennzn or6
13.) Biehseuche nboltzetiitche Anorduuitg.
Nachdem die Maul- und Klauenseuwe in Wiebels—
kirchen erloschen ist, werden die augcordneten Sperrmañ—
regeln wieder aufgebobeu.
Ottweiler, den 28. Dezember 1915.
Ter Königlicze LTaudrat.
14“7 Bekauntmnachung.
Die Sperrbezirke Baumholder, Freisen, Fohren-Linden
und Berschweiler habe ich, da die Bedingungen des 8s 176
V. A. V. G. gegeben sind, unterm heutigen Tage aufgehoben.

Mein Kreis ist jettt wieder seuchenfrei.
St. Wendel, den 24. Dezember 1915.
Ter Königliche Sandrat.
J. B.: LQindner

15.) Bekanntmachnug.
Bei Schunk Jakob, Rohrbacherstraße in Hassel ist
die Maul- und Klauensenche amtstierärztlich festgestellt
worden. Das verszuchte Gehöft ist Sperrbezirk, die
Rohrbacherstraße Beobachtungsgebiet.
St. Inabert. den 14. Dezemeber 1915.
Kal. Bezirksamt.

16.) Bekanuinachung.
In Waibelskirchen sind in zwei Stallungen vei
vier Vferden leichte Fälle von Pferdestaupe (Influenza)
festaestellt worden.
Bolchen, den 19. Dezember 1915.
Kaisertisnee Kreisdiret ion.
173 Bekanttmmachnug.
In Bolmeringen ist die Maui- und Klauenseuche
erloschen. Die angeordneten Schußzmaßreceln sind aufge—
hoben worden.
Wolchen, den 19 Dezenber 1915.
Qaiertichhe Sreisirttiön

18.) Bekanutttmgachuang.
Im Stalle des Landwirtes Mahont in Han a. d. Nied ist
die Maunl- und Klauenseuche sestgestellt worden. Die Ge—
meinde Han a. d. Nied ist als Sperrgebiet erklärt worden.
Von der Bildung eines Beobamtungsnehietes ist ahgesehen
worden.
i Bolchen, den 19. Deember 1915.
Gailsbersicke Sreisretinan

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2 256383 z2 —
Landwirte, mästet Fetsczweine!
Die Sperrung der Zufuhren aus dem Auslande hat
ehten Mangel an Fettstoffen zur Folge, der von der Be—
völkerung schwer empfunden wird. Selbst zu hohen Vrei—
sen vermögen die Leute sich nur schwer Fett zu ver—
schaffen. Verschärft wird die Lage durch das Zurückgehen
der Buͤttererzeugung infolge der Beendigung des Weide—
ganges und des Mangels an Kraftfuttermitteln, der außer—
dem verursacht, daß die Schlachttiere nicht ausgemästet wie
fonst, fondern nur angefleischt zum Markte kommen. Unsere
Berzehrsgewohnheiten in den großen Städten der Provinz
verlangten bisher nach einem leichteren, frühreifen Schwein,
mit zaͤrtem, durchwachsenem Sleisch; dabei konnte von einem
weseutlichen Gewinne an Fett nicht die Rede sein. Und dock
ist das Schwein das eingige Haustier, welches mit der
vporhandenen Futtermitteln größere Massen von Fett erzeu—
Ph enn⸗ wenn man es 16wer genug werder

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Dather die Notwendigkeit: Banne, mäitet geit⸗
sch weine!
Da die Mästung solchher Snzeine eine Frage des
Futters und der Zeit und sichließlich auch der Kosten ist,
hat die Staatsregierung sich in weitschauender Voraus—
sicht entschlossen, den Landwirten für 500 000 Settichweine
Futter zu angemessenen Preisen zur Verfügung zu stellen
unter der Bedingung, daßs sie sich verpflichten, laut Ver—
trag solche Schweine in 83 Monaten im Gewichte von
220 Pfund und darüber — je ichwerer desto besser — zu
liefern. Auf die Rheinprovinz entfällt Fut—
ter für 75000 Schweine.
Der Staat gibt 5 Zentner Roggen- oder Weizenschrot
voder Mais (in Körnern) für jedes Schwein zum PVreise
von voraussichtlich 295 Mk. je Tonne oder 14,75 Mt. für
den Zentner, zu 50 Kilogramm, er gibt, sofern ihm die Be—
schaffung möüglich ist, serner 1 Zentner Futterzucker und
25 Pfund Fiichmehl zu den vom Bundesrate festgesetzten
ßöchstpreisen. Mit diesem Futter soll der Mäster die Tiere
binnen 3 Monaten auf ein möglichst hohes Gewicht bringen,
was natürlich nur zu erreichen ist, wenn Schweine von
über 125 Prfund Lebendgewicht zur Mast gestellt werden.
Für Schweine im Lebendgevichte von 221 bis 240 Pfund
an der Abladestation gewährt der Staat eine
Mastprämie von 10 Mark, für Schweine von 241
Bfund und darüber eine solche von 15 Mark.
Abnahmevort für die Schweine wird der Schlachthof
der kaufenden Gemeinde sein, wo bei Ankunft der Tiere
das Gewicht festgestellt und der nach der Bundesrats—
verordnung geltende Höchstpreis abzüglich 3 Mk. je 50 Kilo—
gramm für sämtliche Unkosten, die auf dem Geschäfte
oon der Verladungsstation bis zum Verkauf an den Metzger
ruhen, gezahlt wird. Das Geschäft geht Zug um Zug. Die
Schweine soller in den Monaten Zanuar, Februar und
März 1916 auf Abruf geliefert werden. Wer Schweine in
dem Gewicht über 229 SPfund hat, kann anliefern. Auch
die, welche bereits im Januar oder noch früher solche
Tiere ankliefern können, erhalten die vorerwähnte Sutter—
menge zum Vorzugspreise.
Der Staat schließt Verträge für dieses Geschäft ab
einerseits zur Schweinemast mit don Mästern durch Ver—
mittelung der zuständigen Landwirtschaftskammern. andrer⸗
seits mit den Gemeinden, die sich zur Abnahme ver—
pflichten. Da die Gemeinden Fettschweine haben müssen.
önnen sie Tiere, die am Abladeort weniger wie 205 pifd.
debendgewicht haben, nicht gebrauchen und daber zurück—
weisen. Für solche zurückgewiesenen Schweine, sowie für
edes Schwein, das, trotzdem der Landwirt Futter zum
Vorzugspreise empfangen hat, überhaupt nicht geliefert
wird, zieht der Staat, der seinen den Abnehmern gegen—
liber eingegangenen Verpflichtungen nachkommen muß und
rus Mitteln der Allgemeinheit die Spanne zwischen Ein—
kaufs⸗- und Abgabepreis des Futters trägt, zu seiner Schad—
loshaltung einen Betraa von 100 Mk. als Vertraas—
trase ein.
Für unsere Rheinbprovinz tritt die Landwirt—
schaftskammer in Bonn als Vertragspartei für die
Schweinemäster dem Staate gegenüber auf. Sie wird sich
zur Durcbführnng der Abnahme der gemästeten Schweine
und der Vertretung der Interessen der Mäster bei der
Verwiegung am Abladeort und der Abrechnung mit den
abnehmenden Gemeinden der beiden landwirtschaftlichen
Viehverkaufsstellen in Cöln und Essen bedienen, die in
Landwirtskreisen allgemeines Vertrauen genießen. Für die
Verteilung der Futtermittel an die Mäster wird die Kam—
mer die Futtermittelverteilungsstellen der Regierungsbe—
zirke zu gewinnen suchen, die ebenfalls das allgemeine
Vertrauen besitzen und mit denen wegen der Futter—
bezüge abzurechnen ist. Das Futter wird etwao monatlich
in gleichen Raten geliefert werden und ist bei Empfang
zu bezahlen.
Soweit die Grundzüge des vom Staate angestrebten
Unternehmens zur Mästung von Fettschweinen. Unter die—
sen Vorausseßzungen kann jeder Landwirt mit gutem Er—
folge Schweine mästen, und zwar um so besser, je schwerer
er dieselben werden läßt. Für Schweine von 200 pjfd.
ist der Höchstpreis in Chin 105 Met. je 50 Kilogr. Lebend—
zewicht, für solche von 221 bis 240 Pfd. beträgt er 115,50
Mark, und für fsolche von 241 Pfd. und darüber 126 Mr.
Zuzüglich der Mastprämie von 10 bezw. 15 Mk. erhält
IAso der Landwirt für ein Schwein im Gewichte von 205
Bfund — dem niedrigsten abnahmefähigen Gewicht — den
Marktpreis von 105 weniger 3 Mk. — 102 Mk. je 50
Kilsgramm, d. i. 209,10 Mek. frei Verladestation, für ein
solches von 221 Pfd. Lebendgewicht an der Ablade—
fation 221——ä,ö — 83 Mt) 221,.x 112,5 Mt. zuzuglich
10 Mk. Prämie — 258,63 Mk. frei Verladestation
und für ein Schwein von 241 Pfd. an der Abladestation
2412 (126 — 3 Mrk.) — 241 123 Mk. zuzüglich 15 Mk.
Prämie — 311,48 Mt. frei Verladestation. Nach
diesen Zahlen darf man daher ieden Vandmirt raten,
            
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