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21. Mit Pelz gefütterte oder überzogene Kleidungs—
stücke
—D
Kleinhandelspreis
für ein Damenhemd 6,50 Ab
für ein Damennachthemd 10,00,
für ein Damenbeinkleid 5,00,
für eine Untertaille 5,00,
für einen Frisiermantel 10,00,
für einen Waschunterrock 12,00,
für eine Morgenjacke 10,00,
rine Nachtjacke 5,00,,
ibersteigt.
Zäuglingswäsche und Säuglingsbekleidung.
sorsette und Korsettschoner.
Wäschestofse, sofern der Kleinhandelspreis bei einer
Breite von etwa 80 Zentimeter 2 Mark für das
Meter und für halbleinene und reinleinene Stoffe
bei einer Breite von etwa 80 Zentimeter 3 Mark
für das Meter übersteigt.
Bemusterte weiße Tischzeuge.
Reinwollene Schlafdecken, sofern der Kleinhan⸗
delspreis 30 Mark für das Stück übersteigt.
Kragen und Manschetten, Vorstecker und Einsätze
strawatten und Schlafanzüge. Fertige Herren-Tag—
und Nachthemden, sofern der Kleinhandelspreis
7 Mark für das Stück übersteigt.
Taschentücher.
dausschürzen, sofern der Kleinhandelspreis 4,50
Mart für das Stück übersteigt. Zierschürzen aus
weißen dünnen Stofsen, sofern der Kleinhandels—
vreis 2 Mark für das Stück übersteiat
Seidene Schuhe.
Die nach Maß anzufertigenden Herren- und
Damen-Ober- und Unterkleider, sofern die unter
19, 20, 22 und 28 angegebenen Vreisgrenzen
überschritten werden.
Betragene Kleidungsstücke, soweit ihr Kleinhan—
delspreis die Hälfte der unter 19 und 20 fest—⸗
gesetzten Preise übersteigt.
Woll- und Baumwollstoffe (12, 13, 14, 15, 18,
25) bis zu Längen von 2 Metern.
Wo in vorstehendem Verzeichnis Preise für be—
stimmte Breitenmaße der Stoffe als Grenze ange—
geben sind, ist für andere Breitenmaße der Preis
entsprechend höher oder niedriger anzunehmen.
In Fällen, in denen Rabatt auf die Preise ge—
währt wird, sind die Preise nach Abzug des Rabatts
maßgebend.
Berlin, den 10. Zuni 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
Dr. Helfferich.
beßungmochungen
des söndglichen Aoglerungs-Drüsiclenten
1914 Bekanntmachung.
Der nachstehende Nachtrag zum Brückengeldtarif
der Gemeinde Güdingen, Kreis Saarbrücken, hat meine
Genehmiqung erhalten.
Nachtrag
zum Brückengeldtarif für die Saarbrücke in Güdingen,
Kreis Saarbrücken, vom 10. 10. 1912 — J. D. 8000
(Amtsblatt S. 317/18).
81.
Die Sätze des Tarifs werden abgeändert, wie
folgt:
J. für Personen, einschließlich dessen was sie tra—
gen, für jede Verson 5 Pfq
IIId. für ein Motorrad, einschließlich der
zugehörigen Personen 12 Pfg
82.
Die in dem Tarif bei „Befreiungen und Ermäßi—
gungen“ Absatz 2 vorgesehene Vergünstigung für die
landwirtschaftlichen Fuhren, die zum Zwecke der Be—
wirtschaftung der auf der linken Saarseite auf Güdin—
ger Bann belegenen Grundstücke die Brücke benutzen
wird aufgehoben.
83.
Dieser Nachtrag gilt nur für die noch nicht ab—
gelaufene Zeit der Dauer des Tarifs und tritt mit den
Tage der Verkündigung in Kraft.
Trier, den 9. Juni 1916. I. D. 246*
Der Regierungs-Präsident.
J. V.: Schulin.
492.) Bekanntmachung.
Der 3. Kriegs-Lehrgang über die Verwertung de—
Frühobstes und der Gemüse im Haushalte findet in der Zei
vom 19. bis 21. Juni 1916 an der Königlichen Lehranstal—
für Wein-, Obst- und Gartenbau zu Geisenbeim a. Rh
statt.
Der Unterrichtsplan weist u. a. folgende Vorträge auf
Empfehlenswerte Verfahren für die Haltbarmachunc
des Frühobstes im Haushalte: Garten-Inspekto
Junge. — Die Ursachen der Entstehung und die
Verhütung des Verderbens von Obst- und Gemüse—
Dauerwaren: Professor Dr. Kroemer. — Das
Kochen des Obstes und der Gemüse im Haushalte
Haushaltungslehrerin Frau Brauch.
An den Nachmittagen werden durch Garten-Inspektor
Junge und Frau Brauch dvrattische Anleitungen über die
Herstellung von Obst-Dauerwaren sowie über das Koche
des Obstes und der Gemüse erteilt.
An diesem Lehrgange können Männer und Frauen
unentgeltlich teilnehmen. Vereinen ist anzuraten, Vertreter
zu entsenden, damit die Anregungen im Lande weit
gehendste Verbreitung finden.
Anmeldungen sind baldmöglichst an die Direktion de—
Lehranstalt zu Geisenheim a. Rh. einzureichen.
xundWieischustliches.
— Lieferung von Saatwicken. Die Landwirt—
schaftskammer ist in der Lage, den rhei—
nischen Landwirten Saatwicken anzubieten. Dieselben
eignen sich in erster Linie zu Gründungszwecken als
Ztoppelsaat und zur Gewinnung von Grünfutter. Der
Preis der gereinigten Saat stellt sich auf 8852590 Mk
die 100 Kilogramm Brutto für Netto ab Buir, Bez
Cöln. Die Keimfähigkeit beträgt gemäß den vorliegen—
den Probeuntersuchungen etwa 90 Prozent. Die Liefe—
rung erfolgt nur gegen Nachnahme. Säcke werden
leihweise überlassen gegen eine Leihgebühr von 30 Pfg.
nicht zurückgesandte Säcke werden mit 2, — Mt. berech
net. Bestellungen sind baldmöglichst an die Land—
wirtschaftskammer sjür die Rheinprovinz in Bonn zu
richten.
— Abgabe von Echweinczuchtuwaterial. Die
Schweinezuchtstation der Landwirtschaftskam—
mer für das veredelte deutsche Landschwein zu Burg
Lissingen bei Eerpistein hat z. Zt. wieder erstklassigt
zjunge Eber im Alter von 2, 3 und 4 Monaten abzu
geben. Interessenten wolsen sich an den Stationsin
haber P. A. Siaas auf Turg Lissingen bei Gerolstein
wenden. (Ferusorechaänschlüuz Amt Gerolstein Nr. 35
Saarbrücken, den 17. Juni 1916.
Der Königliche Landrat.
—MeSyommer NPegdierunosassefsor