Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

ren. Den Inhabern ist eine Quittung über die Hinter
legung auszuhändigen.

8 2.
ZJeder Ausländer, der seinen Aufenthaltsort ver—
läßt, hat sich binnen 24 Stunden vor der Abreise bei
der Ortspolizeibehörde unter Vorzeigung seiner Paß—
quittung und unter Angabe des Reiseziels persönlich
abzumelden. Gegen Rückgabe der Quittung erhält er
seinen Paß zurück.
Der Tag der Abreise und das Reiseziel ist von
der Ortspolizeibehörde auf dem Paß zu vermerken.
Bei Rückkehr an den Ausreiseort hat sich der Auslän—
der wieder gemäß 8 1 anzumelden.
83.
Jedermann, der einen Ausländer entgeltlich oder
unentgeltlich in seiner Behausung oder in seinen ge
werblichen Räumen (Gasthäusern, Pensionen usw.) auf
nimmt, ist verpflichtet, sich über die Erfüllung der
Vorschriften in 8 1 spätestens 24 Stunden nach der
Aufnahme des Ausländers zu vergewissern und im
Falle der Nichterfüllung der Ortspolizeibehörde sofort
Mitteilung zu machen.
Jeder Arbeigeber ist für seine Person verpflich⸗
tet, binnen 24 Stunden ausländische Arbeiter, die er
beschäftigt, bei der Ortspolizeibebörde an — und bei
Austritt abzumelden.

An⸗ und Abmeldung gemäß 81 und 2 können
miteinander verbunden werden, wenn der Aufenthalt
des Ausländers an dem betrefsenden Orte nicht länger
als 3 Tage dauert. In diesem Falle kann der Paß
in den Händen des Ausländers belassen werden.

85.
Die Ortspolizeibehörde hat über die sich an⸗ und
abmeldenden Ausländer Listen zu führen, die Namen
Alter, Staatsangehörigkeit, Paß⸗Nr. und Art des Pas—
ses sowie den Tag der Ankunft, Wohnung und den Tag
der Abreise angeben. Zugünge, Abgänge und Ver—
änderungen dieser Liste sind täglich dem Landrat oder
Kreisdirektor (im Fürstentum Birkenfeld der Regie—
xang) mitzuteilen.

56.
Ausländer, denen seitens der Ortspolizeibehörde
besondere meldepolizeiliche Vorschriften oder Aufent
haltsbeschränkungen auferlegt werden, baben diesen An—
ordnungen nachzukommen.

87.
Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Die be⸗
reits ortsanwesenden Ausländer haben ihre Pässe spä⸗
testens bis zum 1. Februar 1916 bei der Ortspolizei⸗
behörde abzugeben. Die Vorschrift des 8 3 sindet ent—
Pprechende Anwendung.
Der diesseitige Befehl vom 1. 11. 1914 betreffend
die russischen Arbeiter bleibt unberührt; desgleichen
bleiben die besonderen Bestimmungen über die Aus—
weispapiere und Meldevorschriften ausländischer Ar—
beiter in landwirtschaftlichen und großindustriellen Be
trieben unberührt.

88
Personen, welche den Bestimmungen dieser Ver—
ordnung zuwiderhandeln, werden auf Grund des 85
des Gesetzes über den Belggerungszustand vom 4. Jun
1851 bestraft.

Saarbrücken. den 17. Januar 1916
Stellvertretendes Generalkommando
XXI. A-K. zugleich sür XVI. A-K.
Der Konrmandierende Geuera
v. Moßner

.

11

204

boaemimo hungen gueror dehruen
Beschaffung von Kleesaat und von Saat andere;
Futterpflanzen im Erntejahr 19016.
Veröffentlichungen des Preußischen Landwirtschafis—
486.) ministeriums.

Der Bedarf Deutschlands an Sämereien für den
Anbau von Futterpflanzen ist in Friedenszeiten in be
trächtlichem Umfange vom Ausland gedeckt worden
Während des Krieges fehlt diese Einfuhr zum größten
Teile, zumal auch die neutralen Staaten, die mit uns
noch im Verkehr stehen, nicht in der Lage sind, von
ihren Beständen namhafte Mengen abzugeben. Die
einheimischen Landwirte sollten daher, soweit die ört—
lichen Verhältnisse dies irgend zulassen, ihren Bedarf
selbst erzeugen und Wirtschaften, in denen die Verhält
nisse besonders günstig für die Samengewinnung liegen
sollten durch umfangreiche Samenwerbung zur Deckung
des Gesamtbedarfs soviel als irgend möglich beitragen
Die damit für die Wirtschaft verbundenen Unbequem—
lichkeiten und die erforderlichen Aufwendungen werden
durch die gegen Friedenszeit wesentlich erhöhten Preise
aufgewogen.
Der Umfang, in dem der Bedarf bei den einzelnen
Samenarten durch die Erzeugung und die noch mögliche
Einfuhr gedeckt wird, läßt sich aus Mangel an sicheren
Unterlagen schwer ermitteln. Immerhin können nach
den Erfahrungen der Kriegsjahre und nach sonstigen
Feststellungen einige Anhaltspunkte nach dieser Rich—
rung hin gegeben werden. Dabei ist zu berücksichtigen,
daß neben dem inländischen Bedarf auch die sehr er—
heblichen Ansorderungen der besetzten Gebiete befrie
digt werden müssen.

Die Nachfrage nach brauchbarem Rotkleesamen
ist im letzten Jahr außerordentlich groß gewesen. Auch
bei voller Ausnutzung der Einfuhrmöglichkeiten und
günstiger Erntewitterung wird die normale inländische
Erzeugung bei weitem nicht hinreichen, um den Bedarf
zu decken. Eine Steigerung der Erzeugung ist daher
dringend geboten, und alle Wirtschaften, in denen die
Möglichkeit vorliegt, guten Rotkleesamen zu werben.
sollten davon Gebrauch machen.

Ganz ähnlich liegen die Verhältnisse beim Schwe
denklee (Bastardklee, Alsike), auch hier wird der Bedar
bei weitem nicht gedeckt werden können, wenn nich/
eine wesentliche Steigerung der Erzeugung eintritt.

Weißklee und Gelbklee (Hopfenklee) sind im letzten
Jahre nicht so knapp gewesen, wie die beiden erstge—
nannten Arten. Eine angemessene Erweiterung der
Samenwerbung wird aber auch hier erfolgen müssen,
wenn der Bedarf ganz gedeckt werden soll. Der letziere
ist gegenwärtig größer als zu normalen Zeiten, einmal
deshalb, weil die in beträchtlichem Umfange ausgeführ—
ten Moor⸗ und Oedlandskulturen weitere Mengen in
Anspruch nehmen und weil außerdem infolge des Man—
gels an Serradellasamen die beiden Kleegarten vielfach
als Ersatz für diese herangezogen werden mußten.
An Wundklee, der bekanntlich für die leichten sonsl
nicht kleefähigen Böden von besonderer Bedeutung ist,
konnte der Bedarf nicht voll gedeckt werden, so daß eine
Steigerung der Samenerzeugung dringend erwünscht
erscheint

Von den ausdauernden Futterpflanzen verdienen
die Luzerne und die Esparsette in erfter Linie Beach—
tung. Die Luzernesamen wurden zu normalen Zeiten
in besonders reichlichem Maße vom Ausland, namentlich
von Frankreich bezogen. Da in Deutschland die Samen—
gewinnung nur unter quünftigen klimatischen und Boden⸗
            
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