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in Stücken von 60 oder 120 Gramm ver—
packt (Frühstücks- oder Delikateßkäse)
für das Pfund —, 90 M
5. Weichkäse mit einem Fettgehalte von we—
niger als 15 v. Hundert der Trockenmasse
für das Pfund —,60.4A
3. Quark und Quarkkäse.
Gepreßter Molkereiquark (Rohstoff für
Quarkkäse) ..... a—2 —n A AM
Speisequark mit einem Wassergehalte von
höchstens 75 v. Hundert für das Pfund —, 50 A
Frischer Quarkkäse GHarzer⸗, Spitze,
Stangen⸗, Faust⸗ und ähnlicher Käse)
für das Pfund —.76 4l
Ausgereifter Quarkkäse GHarzer, Spitz⸗,
Stangen⸗, Faust⸗ und ähnlicher Käse)
für das Pfund —.90 M—
Die Vorschriften der Verordnung finden keine
Anwendung auf Käse, der im Ausland hergestellt ist.
Bohnen das Pfund 0.56 M
Haferflocken und Grütze, lose 0.58,
Teigwaren (Wasserware), F 0.51,
Teigwaren aus 1000 Auszugsmehle, 0.72,
Makkaroni (Wasserware), 0.52,
Makkaroni aus 1000 Auszugsmehle, 0.73,
Erbsen, „0.56,
Weizenmehl das Pfund 0.25
Roggenmehl 0.22,
Roggenbrot . „0.19,
Gemischtbrot 020,
Graupen Nr. 0 8/0 0.49,
Graupen Nr. 241 06.45,
Braupen Nr. 4458 0.43,
Graupen Nr. 5 F 0.42,
Gries 70.45
GBrütze und Graupen Nr. 6 0.40,
Gerste, gebr., lose — 0.44,
Malzkaffee, lose, 0.53,
— „in geschlossenen Patbetene, 0.538,
—A —— 22 — Pfund 0. 30 a
12/Pfund 0O.16,
Boulz J das Pfund 0.12
Zucker (Brotforn F 0.30
Zucker, Würfel und gemahlen 0.32,
SFeuerzeug (10 Schachteln) 40,
Eine Schachtel O.OöM,
Fleisch⸗ und Fettwaren.
Dechsen⸗, Rind⸗ und Kuhsleisch
einschließlich 2000 Knochen das Pfund 2. 40 4
Kalbsleisch einschl. 20900 Knochen, „2.40,
Hammelsleisch 2.40,
Frisches rohes Schweinefleisch (auch
Speck) mit Knochen bis zu 20 0
des Gesamtgewichts das Pfund 2.40,
Speck, geräuchert, trockene
Dauerware, F
Speck. gesalzen,
Swinken, roh, geräuchert, im Schnitte,
Schinken, gekocht, im Schnitt
Kopf u. Schnauze ——
Füße nichtals Beilage,
Haspel (Eisbein) verwend. werdee
Schweine⸗Lunge
Schweine⸗ Lebey
Leberwurst
Blsutwurst
1
2.80,
2.60,
3.20,
3.20,
ddV
1⸗ O.40
1.20
0805
1.20
1280
150
Fleischwurst (Lioner) das Pfund 2.004
Schwartenmagen u n 1.50,
Mettwurst — * 2.10,
Reines Schweineschmalz, ausgelassen, das Pfund 2.80,
Schweineschmalz, unausgelassen (Schweinefett)
das Pfund 3.40,
Rinderfett, unausgelassen * 290
Rinderfett, ausgelassen v „27.70,
Pflanzenfett, Kunstspeisefett,
gemischtes Fett *
Margarine *.
Milch und Butter
Vollmilch für die Bürgermeistereien
Kleinblittersdorf, Heusweiler,
Ludweiler, Riegelsberg für das vtter 0. 26.
für die übrigen Bürgermeistereien Liter 0.30
Magermilch (für sämtliche Bürger⸗
meistereten) Liter 0.16
Landbutter das Pfund 2.20,
Molkereibutter (Süßrahmbutter) F 2.55
Ausländische Butter 2.55.
(Für die von der Zentral⸗Einkaufsgesell⸗
schaft gelieferte Butter kann von dem Land—
rat ein höherer Preis zugelassen werden.)
Marmeladen.
Sorte II, pfundweise ausgewogen, Reingewicht
für das Pfund 0.60
Bei Verkauf in ganzen Blecheimern oder
sonstigen Gefäßen unter 5 xg Rohgewicht
fur das Pfund —
Sorte III, pfundweise ausgewogen, Reingewicht
für das Pfund 0.50
Bei Verkauf in ganzen Blecheimern oder
sonstigen Gefäßen unter 6 k3 Rohgewicht
für das Pfund 0.55
Sorte IV, pfundweise ausgewogen, Reingewicht
für das Pfund 0.40
Bei Verkauf in ganzen Blecheimern ode
sonstigen Gefäßen unter 5 k5 Rohgewicht
für das Pfund 0.44
Sorte V, pfundweise ausgewogen, Reingewicht
für das Pfund 6.86
Bei Verkauf in ganzen Blecheimern oder
sonstigen Gefäßen unter 5 x8 Rohgewicht
für das Pfund 0.88
Buchweizen und Hirse.
Für geschälten Buchweizen für das Pfund 0,04
„Buchweizenfuttergrtze .050
Buchweizenspeisegrütze, Gries oder⸗Mehl 0,60.
geschälte Hirse O.47,
„polierte Hirse O,60
SDSirsenarüte. ⸗Gries oder ⸗Mehl ,63
asild fur beste Ware.
Rot⸗ und Damwild für das Pfund 1.40
Rehwild fur Ruůcen und Hinterkeule 77
für das Pfund 4,60
Rehwild für die übrigen Teile 160
Wildschweinen im Gewichte von mehr als 5803
Kiloarannm für Keule und Rüken