Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Amtliches Anzeigeblatt v
für den Kreis Saarbrüclen

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Oeffentlichem Anzeiger,
herausgegeben vom Königl. Landratbacat Eaarbruder

ttebattion des aichiamttichen Telles Vruck und Verlag von C 9. Sqene vcac⸗
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Ersveinangbtage: Diendtag und Futtuag
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13. Juni 1916. 42. Jahrg.
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Nr. 495

Dienstan,

Inhalt.
Verfüttern von Kartoffeln (S. 273). — Einschränkung 274). — Eisenbahnüberwachungsdienst durch Militärbecsonen
des Fahrradverkebhrs (S. 273). — Einfuhrverbot von, Mode- (G. 279. — Obstausfuhrperbot (S. 274). — Anträge für
blättern, Seichnungen usw. (S. 273). — Sqhundliteratur Vereinsversammlungen usw. (S. 274). — Söchstpreise für
(S. 274). — Fratautsendungen aus dem Auslande (S Kehensmittel (S. 274). — Viehseuchen in Clarenthal (S. 275)
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Bekannturachung über das Versüttern von Kartoffeln.
179.) Vom 8. Juni 1916.
Auf Grund des 82 der Bekanntmachung über
das Versüttern von Kartoffeln vom 10. April 1916
Meichs-Gesetzbl. S. 284) wird folgendes bvestimmt:
81.
Vom 10. Juni 1916 ab dürfen Kartoffeln nicht
mehr versüttert werden. Der Kommunalverband regelt
die Zulassung von Ausnahmen. Nusnahmen dürsen
nur bewilligt werden für Kartoffeln, die sich nach—
weislich zur menschlichen Ernährung nicht eignen
82.
Viehbesitzer dürsen bis 15. August 1916 an ihr
Vieh insgesamt nicht mehr Erzeugnisse der Kartoffel—⸗
trocknere; versüttern, als auf ihren Viehbestand bis
zu diesem Tage nach solgenden Sätzen entfällt:
An Pferde höchstens zweieinhalb Pfund,
an Zugkühe höchstens einundeinviertel Pfund,
In Zuchochsen höchstens einunddreiviertel Pfund.
an Schweine höchstens ein halbes Pfund
täglich.
Die Kommunalverbände können das Versüttern
dieser Erzeugnisse weiter beschränken oder ganz ver—⸗
bieten.
Kartoffelstärke und Kartofselstärkemehl dürsen nicht
verfüttert werden

83
Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit
Geldstrafe bis zu 10000 Mark (zehntausend Mark)
wird bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen
zuwiderhandelt.
Bei vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen 88 1 und
2 ift der Mindestbetrag der Geldstrafe gleich dem
zwanzigfachen Werte der verbotswidrig verfütterten
Mengen (8 7 der Bekanntmachung über das Versüttern
von Kartosfeln vom 15. April 1916 — Reichs-Ge—
sekbl. S. 284)

84.
Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Ver
ündung in Kraft.
Berlin, den 8. Juni 1916.
Der Stelloertreter des Reichskanzlers
Dr. Hefferich

—
— 0559 J 9
beame hunsen 88 bonorgitonds
21. Mneghorjö.
Bekannturgchung
niber Einschrünkung des Fahrradverkehrs.
Auf Grund des 8 9b des Gesetzes über den Belage—
rungszustand vom 4. Juni 1851 in Verbindung mit
dem Gesetz betrefsend Abänderung dieses Gesetzes vom
11. Dezember 1915 (R. G. Bl. S. 813) — in Bayern
auf Grund Art. 4 Nr. 2 des Gesetzes über den Kriegs—
zustand vom 5. November 1912 in Verbindung mit
dem Gesetz zur Nenderung dieses Gesetzes vom 4. Dez
1915 und der Königlichen Verordnung vom 31. JZuli
1914 — wird zur Erhaltung der öffentlichen Sicher—
heit nachstehendes Verbot zur allgemeinen Kenntnis
gebracht:
Jede Benutzung von Fahrrädern zu Vergnügungs—
fahrten (Spazierfahrten und Ausflüge), serner zu
Sportzwecken wird hiermit verboten.
Fahrradrennen auf Rennbahnen dürfen statt—
finden, wenn sie mit vorrätigen sogenannten Renn—
reifen (geschlossener Gummireisen ohne Luft'ichlauch)
ausgeführt werden.
Jede Uebertretung oder Aufsorderung oder An—
reizung zur Uebertretung wird, soweit nicht die Gesetze
eine schwerere Strafe androhen, mit Gesängnis bis
zu einem Jahre und beim Vorliegen mildernder Um
stände mit Haft oder mit Geldftrase bis zu 1500
Mark bestraft.
Saarbrücken, den 27. Mai 1916.
Der kommandierende General des stellvertr. 21. Armee
korps zugl. für das 16. Armceko ps.
gez. von Moßner—
472.3 VBerorduurig.
Ich verbiete die Einfuhr und den Vertrieb aller
aus dem feindlichen Auslande stammende Mode—
blätter, Modezeichnungen. Mode- und ähnlichen Fach
zeitschriften.
Zuwiderhandlungen werden auf Grund des 8 96
des Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4 6.
1851 bestraft.
Saarbrücken, den 24. Mai 1916.
Der Kommandierende General
des Stellvertretenden 21. Armeekorps augleich
für das 16. Armeekorps.
gez. v. Moßner.
            
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