Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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die Landsturmrolle zu melden. Ferner sind sämtliche 4.30 Ubr Ruine Bucherbach. Die anzukörenden Tiere aus
Landsturmpflichtigen, die noch nicht ausgehoben sind Sellerbach, Rittenboffen und Engel—
d. h. die noch nicht gemustert worden sind, sowie alle fangen sind bei der Ruine Bucherbach
diejenigen, die eine endgültige Entscheidung noch nich vorzufübren.
erhalten haben, d. h. die zwar gemustert worden sind 5.00 Uhr Vüttlingen.
aber nicht die Entscheidung „Infanterie, Artillerie 2. Tag d J
alierie, Train ufwe, tp., gy. oder Landsturm ohne . TZag der Köruus, Freitas. den 2. Juni 1816.
Waffe „av.“ erhalten haben, fondern als zeitig garni⸗ Abfahrt 7.30 Uhr vormittags vom Landratsamt.
sondienst⸗ oder arbeitsverwendungsunfähig bezeichnet 7.55 Uhr Auersmacher. Der Stier aus Hanweiler ist auf
worden sind, beim Verziehen in einen anderen Bezir! der Straße bei der Haltestelle Auers—
zur An⸗ und Abmeldung bei dem zuständigen Bürger macher vorzuführen. Die anzukörenden
meisteramt verpflichtet. Ebenso sind die Genannten Tiere aus Auersmacher sind an der
verpflichtet, jeden Wohnungswechsel, außer der vorge Straßenkreuzung nach Rilchingen bei
schriebenen polizeilichen Meldung, auch dem Bürger— der Kuchlinger Kapelle vorzuführen.
meifteramt zur Berichtigung der Landsturmrolle anzu⸗ 8. 15 Uhr Kleinblittersdorf. Die Stiere und Eber aus
zeigen. Diejenigen, deren Paß den Vermerk „nicht zu Bliesransbach sind am Nordost-Aus—
tntrollieren“ trägt, sind zu Meldungen nicht ver gange von Kleinblittersdorf auf der
Nuchtet. Straße nach Bliesransbach vorzu—
Saarbrücken, den 24. Mai 1916. fübren.
Der Zivilvorsitzende der Ersatz⸗Kommission
Saarbrücken⸗Land.
J. V.: Sommer.

8.40 Uhr Bübingen.
8.50 Uhr Güdingen.
9. 15 Uhr Neufechingen. Der Stier des Wilhelm Altpeter
wird an Ort und Stelle, Provinzial—
straße 79 zu Neufechingen, besichtiat
Die Stiere und Eber aus Fechingen
sind am Ausgange von Neufechingen
auf der Straße nach Fechingen zu
vorzuführen.
10.20 Uhr Gersweiler. (An der Kirche).
10.30 Ubr Clarenthal. Die Stiere aus Clarenthal sind
am Ausgange des früheren Ortsteiles
Krughütte nach Kleinrosseln zu vor—
zuführen.
11.00 Uhr Großrosseln. (An der Brücke).
11.30 Uhr Emmersweiler. (An der Abzweigung von St
11.45 Uhr St. Nikfolas. (An der Kirche). Der Stier au
Naßweiler ist in St. Nikolas mit vor—
zuführen.
12.05 Uhr Karlsbrunn.

126.) Körplan 1916.

Unter Bezugnahme auf die im Kreisblatt Nr. 50
vom 15. Dezember 19183 bekannt gemacht gewordenen Po—
lizeiverordnungen betreffend Körung von Zuchtstieren, wird
der nachfolgende Plan für das diesjährige Körgeschäft zur
zffentlichen Kenntnis gebracht.
l. Tag der Körung: Mittwoch, den 31. Mai 1916.
Abfahrt 7.30 Uhr vormittags vom Landratsamt
mittels Automobil.
7.45 Uhr Bischmisbeim.
8.25, Scheidt. Der Stier von Scheidt ist an der
Abzweigung der Straße nach Dud⸗
weiler vorzuführen.
8.45 Uhr Dudweiler. (Marktplatz).
9.25 Uhr Sulzbach.
9.40 Uhr Fischbach. Die Stiere aus Fischbach sind an
die Straße am Ausgang nach Quier⸗
schied zu auszustellen.
10.00 Uhr Quierschied. Der Stier aus Friedrichsthal ist
in Quierschied vorzuführen.
10.30 Uhr Holz. Die anzukörenden Tiere aus Wabl⸗—
schied sind in Holz mit vorzuführen.
11.30 Ubhr Berschweiler. Die anzukörenden Tiere aus
Kutzhof und Numborn sind in Bersch—
weiler vorzuführen. Der Stier aus
Bietschied ist auf der Straße zwischen
Holz und Bietschied an der Abzweigung
nach Berschweiler vorzuführen.
12.00 Uhr Heusweiler. Der Stier aus Dilsburg ist in
Heusweiler mit vorzuführen.
Frühstückspause.
2.00 Uhr Eiweiler. Die anzukörenden Tiere aus Hellen—
hausen und Kirschhof sind in Eiweiler
mit vworzuführen.

Frühstückspause.

2.10 Uhr Lauterbach.
2.20 Uhr Ludweiler.
2.35 Uhr Geislautern.
2.45 Ubr Wehrden. Die Stiere aus Fürstenhausen sind
in Wehrden mit vorzuführen.
3.00 Uhr Völklingen.
3.25 Uhr Obervölklingen. Daselbst ist der Stier aus Alten⸗
kessel mit vorzuführen.
Die Herren Bürgermeister werden ersucht, für orts⸗
übliche Bekanntmachung sofort Sorge zu tragen, auch die
hetreffenden Besitzer der anzukörenden Tiere noch ent—
sprechend besonders zu benachrichtigen. Es kommen ietz!
nur Stiere und Eber zur Körung. Die Ankörung von
giegenböcken wird im Spätsommer erfolgen.
Die anzukörenden Tiere sind auf den Gehöften der
Stierbesitzer bezw. an den im Körplan bezeichneten beson;
deren Stellen vorzuführen und die Deckregister mitzu—
bringen. Das zum Ankauf geeignete Zuchtvieh ist ebenfalls
an den Gehöften der Stierbesitzer aufzustellen. Ich weist
noch besonders darauf hin, daß die Stiere an den be—
stimmten Orten vorgeführt werden müssen.
Die Herren Orts- und Bezsirksvorsteher werden er—
sucht, an den Körterminen innerhalb ihrer Besirke teib
zunehmen; den Herren Bürgermeistern wird die Teilnabm⸗
anheimgestellt.
Saarbrücken, den 24. Mai 1916.
Der Königliche Landrat.
von Miqqauel.

2.35 Uhr Hirtel.
3.00 Uhr Obersalbach.
3. 15 Uhr Kurhof.
3.30 Uhr Niedersalbach.
3.50 Ubr Walvershofen. Die anzukörenden Tiere aus
Herchenbach sind in Walpersbofen mis
vorzuführen.
4. 10 Uhr Hilschbach. Die anzukörenden Tiere aus Hilsch—
(Stumven) bach, Guichenbach und Ueberhofen sind
in Hilschbach an der Straßenzweigunc
nach Malpershofen vnorauführen
            
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