Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Haarbrücker Kreisblatt
Amtliches Anzeigeblatt *
für den Kreis Saarbrucken

verbund⸗e mit
Oeffentlichem Anzeiger,
heranogege den vom Konmigl. Landratsaiit Searbrcker

tedattion des nichtatatlichen Teilea. Druc und Sertag von C. O Saeu ⁊ va Saev
raden Crucoct Boltiragenn — Ferniprecher der Geschaftestelle ¶Vadubofstra e oer
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Sezuaboreis ar das Diertetsabr 1232 W— zeiteεαινιιν
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Nr. 40.

Same tag,

13. Mai 1916 42. Jahrg.

Juhalt.
Gewinnung und Verfütterung von Laubholzreisig (S. J Altaummiabfälle (S. 228). — Nichteingelöste Wanderge—
225). — Einfuhr von ZSigaretten-Rohtabak (S. 227). — Ver⸗werbescheine (S. 228). — Rotlaufsseuche in Gersweilen
bot des Hausierhandels mit Kriegsandenken (S. 228). — ! G. 228).

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Acerflüchhen. Oe oom 15. Maj uüct bestellt su, wersen cursh die bemeinde böostelll

—
19 * z00 bestimme über die Gewinnung und Abgabe von Fut—
bbaͤummachungen ser —I— — terreisig aus den Staatsforsten unter Aufhebung der
386. Allgemeine — Nr. III. 25/1916 hiervon abweichenden früheren Bestimmungen für die
n Dauer des Krieges folgendes:
sämtliche Königlichen Regierungen mit Ausnahme der— 1. Die Abgabe von Futterreisig zur Selbstwerbung
jenigen in Aurich, Münster und Sigmaringen. ist nach Möglichkeit zu fördern und zu erleich—
Das Gewinnen und Verfüttern von Laubholzrei— tern. Sie kann, wo Schaden nicht zu befürchten
sig als Ersatz für Heu und sonstiges Rauhfutter hat im oder durch Aufsicht und Belehrung zu verhüten
vergangenen Jahre in einem verhältnismäßig nur ge— ist, auf Grund von Erlaubnisscheinen, die auf
ringen Umfange stattgefunden und da, wo man damit ganze Familien ausgestellt werden dürfen und
einen Versuch gemacht hat, in seinen Ergebnissen nicht für die hiermit ein Preis von 50 Pifg. festgesetzt
immer befriedigt. Dieser teilweise Mißerfolg ist nich wird, gestattet werden. Hierfür kommen insbe—
in der Unbrauchbarkeit des Reisigs für Fütterungs— fondere Eichenschäl- und Durchforstungsschläge, die
zwecke, sondern in anderen Umständen, insbesondere in den Sammlern, damit das Reisig rechtzeitig ver—
dem Mißtrauen der Bevölkerung gegen das ihr unbe— füttert oder getrocknet werden kann, schon vor
kannte Futtermittel, in der mangelnden Kenntnis von ihrer Fertigstellung zu öffnen sind, in Betracht.
der besten Art der Aufarbeitung und Verabreichung Auch bleibt die Königliche Regierung ermächtigt,
des Reisigs an das Vieh und in der vielfachen Unguns im Notfalle die ein⸗ bis dreijährigen Ausschläge
der Witterung während der Aufbereitungszeit, endlich von Nieder⸗ und Mittelwaldbeständen als Futter⸗
auch in dem Mangel an Arbeitskräften vom Beginn reisig abzugeben.
der Heuernte ab begründet. Ich mache bei dieser Gelegenheit darauf auf—
Gut und rechtzeitig geschnittenes und unverdor⸗ merksam, daß das Schälen der Eichenrinde un—
ben eingebrachtes Reisig hat sich, wenn es in richtig bedenklich durch die Monate Juni und JZuli hin—
bemessenen Gaben und zweckmäßig zubereitet dem Vieh durch fortgesetzt werden kann, einer ausgiebigen
verabreicht worden ist, ausnahmslos als ein durchaus Gewinnung von Futterreisig in Schälschlägen also
schätzbarer Ersatz für anderes Rauhfutter erwiesen. keinerlei Hindernisse entgegenstehen.
Die vorjährige Ernte an Rauhfutter war eine sehr Liegt die Entnahme von Futterreisig — wie bei
geringe, der Bedarf war und, ist dagegen infolge des Ausführung von Läuterungen, Wege und Grenz—
bestehenden Mangels an Kraftfutter ein gesteigerter. aufhieben und ähnuchen Maßnahmen, die sonft
Es entspricht somit einem dringenden vaterlün⸗ mit Kosten für die Staatskaffe verbunden find.
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dischen Interesse, die Gewinnung möglichst großer Men⸗ — im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse des
gen von Futterreisig auch für das laufende Jahr ins Forstfiskus, so können unentgeltliche Erlaubnis—
Auge zu fassen und dadurch die unbedingt notwendige scheine verabfolgt werden.
Deckung des Futterbedarfs auch für den Fall einer Die Abgab Selbostwerb k ch ch
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sicherunellen irnng der Behörden wie der landlichen seschrlebene sorn he Aufseen des Materials auf—
Bevölkerung habe ich die anliegende Versffentüchung rund von Ichatinn, Fehehen.
über das Gewinnen, Aufbewahren und Verwerten des Die werbungskostenfreie Tare eines g
Futterreisigs unter Benutzung der mit dem Reisig bis⸗ meters Futterreisig wird hierdurch auf 10 Pfg
her und namentlich im letzten Jahre von der Heeres— festgesetʒt. F
berwaltung, von Landwirten und von Forstbeamten In allen Fällen der Abgabe von Futterreisig zur
angestellten Versuche und gemachten Erfahrungen zu⸗ Selbstwerbung ist den Käufern das Trocknen und
sammenstellen lassen. Iplegen in Wirn an — Stellen des
Ich beauftrage die Königliche Regierung, jedem a unentgeltlich zu gestatten.
Oberförster und jedem an der Futterreisiggewinnung Neben der Abgabe zur Selbstwerbung ist, wie im
beteiligten Forstschutzbeamten Ihres Bezirks ein Stück vergangenen, so auch in diesem JZahre, die Auf—⸗
dieser Verfügung nebst Anlage zu überweisen und bereitung von Futterreisig auf Kosten der Ver—

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