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Art. III.
z 6 des Spinn⸗ und Webverbots erhält folgenden Zusatz
4. Garn⸗ und Zwirnabfälle (vgl. 82 Nr. 2) dürsen
nur an die Altiengesellschaft zur Verwertung von
Stoffabsällen, Berlin, Bellevuestraße 122, ver⸗
ãußert werden.
keine Anwendung auf Auslandsspinnstoffe und
Auslandsgarne (8 3 Ziffer 4)
Art. V.
Dem Spinn⸗ und Webverbot werden solgende Be—
stimmungen hinzugefügt:
Art. IV.
8 10 des Spinn⸗ und Webverbots erhült folgende
Fassung:
Die Verdußerung oder Lieferung von Baum—
wollspinnstoffen und Garnen nach 88 8, 5 und
6 dieser Bekanntmachung wird nur gestattet, wenn
keine höheren Preise als die in der Bekannt⸗
—X
gesetzten Höchstpreise für Beaumwollspinnstoffe
Baumwollgespinste und deren Abfälle gefordert
und bezahlt werden.
Dies gilt auch dann, wenn vor dem 1. April
1916 höhere Preise als die Höchstpreise vereinbar⸗
sein sollten. Jedoch dürfen Garnlieferungsver⸗
träge, die vor dem 1. April 1916 zu höheren
Preisen abgeschlossen worden sind, zu diefen Prei⸗
sen insoweit erfüllt werden, als dies erforderlich
ist zur Erfüllung von Heeresaufträgen gegen Be—
legschein 3, über welche die auftraggebende Heeres⸗
voder Marinebehörde dem Garnverbraucher bereits
vor dem 1. April 1916 den Zuschlag erteilt hat
In gleicher Weise dürfen Garnlieferungsverträge
die vor dem 1. April 1916 gegen Freigabeschein
für Nähfäden zu höheren Preisen abgeschlossen
worden sind, zu diesen Preisen erfüllt werden,
falls der Freigabeschein vor dem 1. April 1916 Art. VI.
ausgefertigt worden ist. Vorstehende Bekanntmachung kritt am 10. Me
Die Bestimmungen der Absätze J und 2 finden 1916 in Kraft.
Saarbrücken, den 10. Mai 10916.
Königlich Preußisches Stellpertretendes Generalfommando 21. Armeekorps.
Allgemeine Ausnahmen.
Die Kriegs-RohstoffeAbteilung des Königlich
Preußischen Kriegsministeriums kann allgemeine
Ausnahmen von den Vorschriften dieser Bekannt
machung bewilligen.
813.
814.
Anfragen und Auträge.
Anfragen und Anträge, die die Melde⸗
pflicht und Meldungen von Baumwollspinn—
stoffen und Garnen betreffen, sind an das Web—
stoff-Meldeamt der Kriegs-Rohstoff⸗Abtei—
lung des Königlich Preußischen Kriegsministe
riums, Verlängerte Hedemannstraße 11, all
iüübrigen Anfragen und Anträge, die
diese Bekanntmachung oder die etwa zu ihr er—
gehenden Ausführungsbestimmungen betreffen, sind
an die Kriegs-Rohstoff-⸗Abteilung Sek—
tion W. U., des Königlich Preußischen Kriegs
ministeriums, Berlin SWea48, Verlängerte Hede
mannstraße 98/10, zu richten und am Kopfe de⸗
Schreibens mit der Aufschrift:
„Betrifft Vaumwollbeschlagnahme“
zu versehen.
Saarbrücken, den 10. Mat 1916. J3. Kriegslehrgang über die Verwertung des Früh
Der Köniagliche Landrat: obstes und der Gemüse im Haushalte vom 19
von Miquel. * bie 21. Juni 1916. Im VBedarfsfalle Wieder
—t dc — — hosung vom 26. bis 28. Juni 1916.
Kriegslehrgang über die Herstellung der Obst- und
Bekanntmachung. J Beerenweine sowie der altoholfreien Wetne und
An der Königl. Lehranstalt sür Wein⸗ Dbsi- und Obstsäfte im Haushalte vom 183. bis 15. Jub
Bartenbau zu Geiseuheim a. Rhein finden zur För— 1916. Im Bedarfsfalle Wiederholung vom 20
derung und Sicherstellung der Vollksernährung durch bis 22. Juli 1916.
Unterweisung der Bevölkerung im Obst⸗ und Gemuse⸗ Kriegslehrgang über Winter-Gemüsebau vom8
bau und in Obst⸗ und Gemüseverwertung die nach⸗ bis 11 Oktober 1916. Im Bedarssfalle Wieder
stehenden Sehrgange kostenfrei statt, in denen holung vom 16. bis 18. Oktober 1916.
außer Vorträgen Aber Obst⸗- und Gemüsebau und Be— striegslehrgang über Obsibau für Gartenbesitze
kampfung wichtiger Schädlinge des Obstes und der vpom 13. bis 18. November 1916. Im Bedarfs
Vemuse auch solche über die Bedentung des Obstes falle Wiederholung vom 27. November bis 2 De
und der Gemüse als Nahrungsmittel, sowie über ihre zember 1916.
Vuhereitung in der ude sibalten werden. Im Anschluß au die Sehrgänge werden 2 Aus
Außerdem werden auch praktische Anleitungen im sellungen von Frischobst und -gemüse sowie von
Kochen des Obstes und der Gemüse erteilt. Dost⸗ und Gemüsedanerwaren veranftaltet
An diesen Lehrgängen können Männer und Frauen Nätere Auskunft erteilt
unentgeltlich teilnehmen. Vereinen ist anzuraten, BVer⸗ die Direktion.
kreter zu entsenden, damit die Anregungen int Lanbe
weitgehendste Verbreitung finden.
1. Kriegslehrgang über Gemüsebau vom 20. bis 28
Maärz 1916. Im Bedarfsfalle Wiederholung vom
BS3. bis 6. April 1916.
1. Kriegslehrgang über die Verwertung der Früh
gemüse im Haushalte vom 15. bis 17. Maĩ 1916
Im Bedarfsfalle Wiederholung vom 22. bia 24
Mai 19186.
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