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Straßenbahn Saarbrücken- Riegelsberg — Heusweiler.
370.) 8
3 —
Besörderungs⸗Bestimmungen.
Die Fahrpreise für Einzelfahrten, Jahres-, Monats-Schüler⸗,
Lehrlings- und Arbeiterwochenkarten sind aus nach—
sltehenden Zusammenstellungen ersichtlich.
Bei Haltestellen, die zwischen zwei sich folgenden der nach—
stehend aufgeführten Haltestellen vorhanden sind, ist der Fahr—
preis für die ganze zwischen diesen beiden liegenden Strecke zu
entrichten.
a) Fahrscheine für Erwachsene.
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1. Einzelfahrten. Hierfür gelten die Fahrpreise zu a) für
Erwachsene, zu b) für Kinder vom vollendeten 4 bis zum
olenbeten 143 Lebenssahre und für jüngere Kinder, für welcht
ein besonderer Platz bransprucht wird.
Fahrgäste, welche einen Fahrschein für eine Einzelfahrt ge
löst haben, haben das Recht, ein angehöriges Kind im Alten
bis zum vollendeten I Lebensjahre unentgeltlich mitzunehmen
sosern fir dieses kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird.
Jeder Fahrgast hat fofort nach Besteigen des Wagens
einen Fahrschein unter Angabe des Reisezieles zu sordern
Die Fahrscheine sind nicht übertragbar und berechtigen nur
zur einmaligen umunterbrochenen Fahrt auf der durch Lochung
der Einsteigestelle gekenngeichneten Strecke. Sie find —8
hewahren und bei der Nachprüfung den diensthabenden Au—
gestellten unaufgefordert und offen vorzuzeigen.
2. Jahres⸗ und Monatskarten. Diese Karten golten nur für
die auf der Karte benannte Person (Vor- und Zuname mil
Tinte geschrieben) und eingetragene Fahrstrecke, sind daher
nicht Abertragbar. Dem Fahrpersonal sind die Karten auf
Erfordern vorzuzeigen. Bei Zuwiderhandlungen oder wenn
die Karle nicht vorgezeigt werden kann, hat der Fahrgast den
353 Fahrpreis durch Lösen eines Fahrscheines zu
Die Ausgabe derselben findet vom letzten Tage eines
Monats oder wenn diesor auf einen Sonn⸗ oder Feierdag fällt
boreits voꝛr. vorletzten ab statt; die Karte für den neuen
Monat ist an den vorgenannten Tagen des alten Monats
und die im Vormonat ausgefertigte noch am ersten Tage —
olgenden Monats gültig. Abgelaufene Karten find beĩ der
Worn neuer an der Ausfertigungsstelle abzugeben.
ese Karten berechtigen zur beliebigen Fat in⸗
—— — Strecken in allen
rin Piatz vorhanden it jedoch ausschliehüch der Vergizute
e nnn ee b unentgeltliche Mit—
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tragen werden, ist ausgeschlossen. e ain den Wie go
Bei unrechtmãßiger Benutzung dieser Kart f i
ziehung derselben unter Verlust des dene —S
in des Anrechtes auf weiteren Bezug dieser Karten a
ine Ruckgewähr der für, die Zeittc Betra
oder Verlängerung D eneertn et
Behinderung in der Benutzung der Karten fudet nicht statt.
es sei denn, daß Krankheit, Todesfall oder Erfüllung der Wehr⸗
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3 we Drnden 383 Verkehrsunterbrechunger
in Anzahl der ausgefallene t Teil de⸗
——— 3 — n Taqge entsprechender Teil de—
wischen dem 10. und 20. eines Monats neu hin
zutretend;
— * können entfsprechend gekürzte Monatskarten er
3. Schülerfahrscheine. Die ülerfahrschei
scheine zu einem Heft vereinigt bb eeeIenr
von 2 Monaten gültig) werden für Schüler und ee
höherer und niederer Lehranstalten, für Zöglinge von Iee
oder Lehrerinnenbildungsanstalten uunde Vorbereitun
stalten bis zum vollendeten 20. Lebensjahr u,
Die Schülerfahrscheine sind vor Beginn der Geltungszeit ig
Vorlage einer vom Schulvorstand er uiue
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aen Vhheunden der Schüler gelten die Schüler
Die Schülerfahrscheine si ü i
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welchem der Name mit Tinte angegeben sein in — 3
scheine dürfen nur der Reihenfotge nach benutzt — .
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