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35 Amtliches Anzeigeblatt
3 für den Kreis Saarbrüclen
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TIRs. dienslag,
2 Mai 1916. 42. Jahrg.
Inhalt.
Verwendung der Weidenrinde zur Fasergewinnung Riegelsberg —Heusweiler (S. 214). — Sammelt Teekräuter
(S. AB). Gintragungen ins Staatsschuldbuch (S. 218. — S. 215).
Befhrderungsbeftimmungen der Straßenbahn Saarbrücken —
Verwendung der Weidenrinde zur
Fasergewinnung.
368.) Veröffentlichungen des
Preußischen Landwirtschaftsministeriums
Seit langer Zeit sind aus der beim Schälen der Korb—
weiden gewonñnenen Rinde in einfacher Weise Fasern als
Bindemalterial für Gärtnereien usw. gewonnen worden.
Die derzeitige Knappheit an Faserstoffen hat zur Auf
findung besserer Verfahren der Faserabscheidung geführt
Die gewonnene Faser kann für sich zur Herstellung roher
Gewebe und zur Beimischung zu anderen Faserstoffen als
Ersatz für Werg beim Gewehrreinigen usw. Verwendung
finden. Ob die vorher auf Gerbstoff verarbeitete Rinde zur
Fasergewinnung noch brauchbar ist, steht noch nicht fest
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inde
Die Rinde,muß in lufttrockenem Zustand zur Faser—
gewinnung abgeliefert werden; in größere Haufen fräösch
zusammengebrachte Rinde schimmelt und ist dann zur Saser
gewinnung weniger geeignet. Besonders wertvoll ist solche
Rinde, die in geordneten Bündeln zusammengelegt wird
Wenn die Schälftücke gleich beim Schälen in dieser Weise
geordnet werden, sind besondere Kosten dafür kaum auf—
zuwenden. Die Rinde wird von den auf Fasergewinnung
eingerichteten Fabriken in lufttrockenem Zustand abgenom—
men. Uü. a. hat sich die Firma H. Sternberg ir,
Berlin NO., Meyerbeerstraße 14, bereit erklärt, luft—
trockene ungeordnete Rinde zum Preis von 4 Mark für
100 Kilogramm frei Waggon des Absenders abzunehmen.
Die in Deutschland in einer Schälperiode (November
bis Juni), anfallende Rinde wird auf 6000 Tonnen geschätzt
Davon wird ein Drittel in der Winterschälzeit November
bis März, zwei Drittel in der Frübiahrsschälzeit April bis
Juni gewonnen.
Die Weidenrinde kann also zur Deckung des inlän—
dischen Faserbedarfs einen namhaften Beitrag liefern. Die
Weidenschälbetriikebe sollten,daher im Inter—
esse der Allgemeinheit aufeinesorgsame Ge—
winnung, Behandlung und auf rechtzeitige
Ablieferung der gewonnenen Weidenrinde
bedacht sein.
I. A. I. 4232. Berlin, den 18. April 1916.
K. 15 347.
369) Bekanntmachung.
Die Besitzer Preußischer Staatsanleihen haben be—
kanntlich das Recht, ihre Forderungen in das Staats—
schuldbuch gegen Einreichung der Wertpapiere eintra—
gen zu lassen. Eine solche Eintragung gewährt man—
nigfache Vorteile. Sie sichert unbedingt gegen den
Schaden, der durch Diebstahl, Verbrennen oder sonsti—
ges Abhandenkommen oder durch Beschädigung der Ef—
fekter entstehen kann, sie erspart das Abstchneiden der
Zinsscheine und das Erneuern der Zinsscheinbogen
Die Zinsen werden den Inhabern eines Kontos im
Staatsschuldbuch durch die Post unmittelbar zugesandt
oder auf Reichshanf-sirokonty üherwiesen: sie können
auch bei den Regierungshauptkassen, den Kreiskassen
und den Reichsbankstellen, sowie bei einzelnen Steuer⸗
ämtern abgehoben werden. Dabei werden laufende
Verwaltungskosten nicht berechnet und neuerdings sind
durch das Gesetz vom 24. Juli 1904 auch die Gebühren
für die Umwandlung von Konsols in Buchforderungen
aufgehoben worden.
Um die Vorteile dieser Kapitalsanlage weitesten
Kreisen auf die einfachste und billigste Weise zugäng—
lich zu machen, hat der Herr Finanzminister sämtliche
Regierungshauptkassen und sämtliche Kreiskassen außer⸗
halb Berlins angewiesen, vom Publikum Staatsschuld—
berschreibungen anzunehmen, die erforderlichen An—
tragsformulare ihrerseits nach den Erklärungen der
Antragsteller am Schalter auszufüllen und an das
Staatsschuldbuch-Bureau zu übermitteln. Darüber hin—
aus sollen aber die erwähnten Kassen von Jedermann
auch bares Geld zum Ankauf Preußischer Staatsan—
seihen und deren sofortiger Eintragung in das Staats—
schuldbuch annehmen. Die beteiligten Beamten haben
über die bei dieser Gelegenheit zu ihrer Kenntnis kom—
menden Vermögensangelegenheiten gegen Jedermann,
insbesondere auch gegenüber den Steuerbehörden, das
unverbrüchlichste Stillschweigen zu beobachten. Außer
den geringfügigen Spesen an Kurtage und Stempel
bei dem Ankauf der Konsols werden für die Vermitte—
lung der Eintragung Gebühren nicht erhoben. Hier—
durch ist jedem, der einen kleineren oder größeren Ka—
pitalbetrag zinsbar anzulegen hat, die Möglichkeit ge—
geben, durch Einzahlung bei der ihm nächst gelegenen
Königlichen Kasse ein Konto im Staatsschuldbuch ohne
jede Schreiberei und Umständlichkeit und möalichst billig
zu erwerben.
Dieselben Geschäfte wie die Königlichen Kassen
übernehmen auch die mit Kasseneinrichtung versehenen
Reichsbankstellen, jedoch gegen Erhebung einer geringen
Vrovision.
Die Billigkeit und Einfachheit dieser Kapitals—
anlage in Verbindung mit ihrer Sicherheit und der
Kostenlosigkeit der laufenden Verwaltung erscheint ge—
eignet, die Eintragung von Kapitalien in das Staats—
schuldbuch und zwar besonders auch in den Kreisen
kleinerer Kapitalisten noch beliebter zu machen, als sie
es schon jetzt ist. Wie vielfach schon jetzt von den Vor—
teilen des Staatsschuldbuchs Gebrauch gemacht wird,
zeigt der Umstand, daß bereits mehr als 1700 Millio—
nen Mark dort eingetragen sind, wobei noch bemerkt
sein mag, daß über 36 Prozent der Konten auf Posten
bis zu 4000 Mark einschließlich lauten.
Dieselben Einrichtungen wie für die Preußischen
Staatsanleihen und das Staatsschuldbuch sind auch für
die Reichsanleihen und das Reichsschuldbuch getroffen