Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

Mit Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten der Rbein⸗
broti bestimmen wir auf Grund des 8 2 unferer Satzung,
daß beim Weiterverkauf von Schweinen
a) außerhalb eines öffentlichen Schlachtvieh⸗
martie ein Anfschlag von 12
auf einem öffentlichen Schlachtviebmarkt
innerdald der Rheinprovinz ein Aufschlag v. 16*0 und
im Marktverkehr auf einem öffentlichen
Schlachtviehmarkt qußerbalb der Rheinpro—
dins ein Aufichlas von...316
ruf die durch Bundesratsverordnung vom 14. Februar 1916
Ri ð viS. 99) für die einzelnen Besirke der Rheinvro
inz fesseseßten Stallhöchstpreise nicht überschritten wer—⸗
den darf Die Aufschläge dürfen demnach nur auf die, dem
Landwirt oder Mäster in der, Rheinprovinz gezahlten
Saittoöchstpreise erboben werden; sie schließen sämtliche Spe—
sen. Fracte und sonstige Kosten, Gewichtsverluste, sowie auch
den Sandelsgewinn ein.
i ane steben auch denjenigen Landwirten und
Mässtern zu, die Schweine selbst auf Schlachtviebmärkten
hertanfen vber durch Kommissionäre verkaufen lassen. Die
in 8IAbiaß 3 obenerwähnter Bundesratsverordnung bei
weiter als 2 Kim. entfernt liegenden Verladestellen zuge
isenen beiduderen Aufschläge dürfen in diesen Fällen nicht
zryoben werden. —28 —M
Dieze Bekanntmachung tritt am Tage nach der Veröf—
sentlitzang in Kraft.
Umgeßungen der Anordnung werden auf Grund der
Bundetratsrerordnung vom 23. Juli 1915 gegen übermäßige
VPreissteigerung (R.G.⸗Bl. S. 467) und der Bundesratsver⸗
ocdnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom
Handel vom 23. September 1915 (R. G. Bl. S. 605) geabndet.
Den Verdandsmitgliedern wird die genaue Beachtung der
Vestimmungen besonders zur Pflicht gemacht; bei Ueber—
schreituna der Aufschläge haben sie zeitweilige oder dau—
rende Entzichting der Ausweiskarte zu gewärtigen.
Köln, den 21. März 1016.
Rheinischer Viehbandelsverband.
Der Vorstand
Dr. Lotbes. Dr. Krähling.
Bekanntmachung.
An der Königl. Lehranstalt für Wein-, Obst— und
Bartenbau zu Geisenheim a. Rhein finden zur För—
derung und Sicherstellung der Volksernährung durch
Unterweisung der Bepölkerung im Obst- und Gemüse—⸗
bau und in Obst- und Gemüseverwertung die nach—
stehenden Lehrgänge kostenfrei statt, in denen
außer Vorträgen über Obst- und Gemüsebau und Be—
kämpfung wichtiger Schädlinge des Obstes und der
Bemüse auch solche über die Bedentung des Obstes
und der Gemüse als Nahrungsmittel, sowie über ihre
gzubereitung in der Küche gehalten werden.
Außerdem werden auch praktische Anleitungen im
kdochen des Obstes und der Gemüse erteilt. —
An diesen Lehrgängen können Männer und Frauen
unentgeltlich teilnehmen. Vereinen ist anzuraten, Ver—
treter zu entsenden, damit die Anregungen im Lande
weitgehendste Verbreitung finden.
Kriegslehrgang über Gemüsebau vom 20. bis 23
März 1916. Im Bedarfsfalle Wiederholung vom
3. bis 6. April 1916.
Kriegslehrgang über die Verwertung der Früh—
gemüse im Haushalte vom 15. bis 17. Mai 1916.
Im Bedarfsfalle Wiederholung vom 22. bis 24
Mai 1916.

Kriegslehrgang über die Verwertung des Früh—
obstes und der Gemüse im Haushalte vom 19
bis 21. Juni 1916. Im Bedarfsfalle Wieder⸗
holung vom 26. bis 28. Juni 1916.
grierslehrgang über die Herstellung der Obst⸗ und
Veerenweine fowie der alkoholfreien Weine und
Obstjäste im Houshalte vom 13. bis 15. Juli
1916. Im Bedarfsfalle Wiederholung vom 20.
bis 22. Juli 1916.

14

5. Kriegslehrgang über Winter-Gemüsebau vom 9
bis 11. Oktober 1916. Im Bedarfsfalle Wieder
holung vom 16. bis 18. Oktober 1916.
Kriegslehrgang über Obstbau für Gartenbesitzer
vom 13. bis 18. Nobember 1916. ZIm Bedarfs—
falle Wiederholung vom 27. November bis 2 De—
zember 1916.
Im Anschluß an die Lehrgänge werden 2 Aus—
stellungen von Frischobst und ⸗»gemüse sowie von
Obst- und Gemüsedauerwaren veranstaltet.
Nähere Auskunft erteilt
die Direktion

Höhere Lehranstalten Saarbrücens
für die männliche Jugend.
Anmeldungen für das neue Schuljahr werden von
15. März ab täglich von 116/, bis 12/3 Uhr und am
7. April 326, 8. April 9212 Uhr im Amtszimmer
des Direktors entgegengenommen, können auch schrift—
lich zu jeder Zeit an die Anstalt (nicht an den Direktor
persönlich) gerichtet werden.
Mitzubringen sind Geburtsschein, Impfschein und
Abgangszeugnis.
Aufnahme⸗Prüfung am 25. April, morgens 8 Uhr.
Kal. Ludwigs⸗Gymnasium mit Realgymnasium und
8 klassiger Vorschule, in die Kinder vom 1. Schuljahre
an aufgenommen werden. —
Städt. Reformrealgymnasinm mit Realschule.
Möonigl. Oberrealjschule.
Prof. Neuber. Kneuper. Prof. Meinardus

*

Das Juhaltsverzeichnis des Jahrgangs 1915
ist im Drudk erschienen und wird auf Anfordern kosten
frei geliefsert.
Saarbrücker Kreisblatt.
Völklingen Saarbrücken
Fernspr. 11, 12 u. 13 Fernspr. 1184

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Das Saarbrücker Kreisblatt
erscheint Dienstags und Freitags.
Alle Schriftftucke welche bis Montag bezw. Donners⸗
bag frũh 7 Uhr bei der Geschäftsstelle vorliegen, bönnen
in der nächsten Ausgabe veröffentlicht werden.
Der vierteljãhrliche Bezugspreis beträgt 128 Mart
ausschließlich Postbestollgeld). Ie und Be—
schwerden wegen etwaiger unpünktlicher Lieferung find
bei den Postaustalten anzubringen.
Einzelne Exemplare des Saarbrücker Kreisblattes
werden mit 10 Pig. berechnet. Beim Bezug einer
groößeren Anzahl derselben Nummer ermäßiglt sich der
Preis bis zi6 Pfg. das Stuck. Gebundene Cremplari
werden am —— soweit vorrͤtig, zum Preile
von 120 Mark abgegeben. Rechtzeitige Bestellungen au
den standigen Bezug der gebundenen Exemplare hnd
erwümscht· Einrudungsgebuͤhr für Behörden: füuͤr den
weigespaltenen J m/m hohen Raum 20 Pia.: bei Wieder⸗
holungen 108 Nachlaß
            
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