Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

*

stlaffe ß

Gegenftaud

—æ

Blei, unverarbeitet, in sestem
oder flüfsigem Zustande, mit
einem Reingehalt an Biei von
mindestens 98 v. H. des Ge
samtgewichtes.

65

46

Blei, vorzearbeitet, inz besondere
gewalt, gepreßt, geichnitten.
gestanzt. ehämmert, gegossen
mit einem Reingehalt an Brei
von mindestens 98 v. H. des
Gefamtgewichts, auch mil
anderen Stoffen mechanisch
verbunden. insve ondere durch
Schrauten, Schmelzen, Loͤten,
Fassen, Ueberziehen, sofern das
Gesamtgewicht der mit dem
Slei verbundenen Stoffe nicht
mehr als 10 v. H. des Blei
gewichtes beträgt. Beifpiele:
Ballaft, Gewichte, Kugeln,
Röhren, Trähte, Platten,
Bleche, Rollblei, Feniterblei
Blei in Legierungen, unverar—
bertet, in festem oder fluͤssi em
Zustande, mit einem mein—
—DO
als 98 v. H des Fesamtgewich
tes.
Unter legiertem Blei wird
ein Material verstanden, dat
insgesamt mit mehr als 2
v. H rande en Stoffen ver
schmolzen ist und bei welchem
Blei dem Gewichte nach gegen
ber jedem anferen in der
Legierung verschmolen. Stoff
uberwiegt.
Blei in Legierungen, vorge
arbeitet, entiprechend den
Klassen 46 und 47.

7

p

Plei in Altblei, Fehlgüsen und
Abfatlen jeder Aet, auch in
Legi rungen. Als Alible
werden insbesondere Gegen—
stände angesehen, die sich in
einem Zustande vefinden, in
dem sie herkömmlich nich!
mehr für den durch ihre Ge—
sialtung gegebenen Zweck be
nutzt werden.
Blei in Erzen, Rückständen (auch
Aschen und Krätzen]. Neben—
und Zwischenprodukten der
Hut enindustrie und der Blei
derarveitenden Industrien,
mit einem Bleig halt von
mindestens 10 v. H. des Ge
samtgewichtes.

30

gochstpreis

62⸗ fur je 100 kg
Gesamtgewicht.

32 A fuͤr je I00 kxg
Gefamtgewicht,
zuzüglich einer
Entichadigung
f. Formgebung
u. Verbindung
die unt. Berück
sichtigung der
gesamten Ver—
haltnisse, insbe⸗
ondere der Her—
stellungskosten,
Verwertbarkeit
und Marktlage
leinen überma—
ßigen Gewinn
enthalten darf.
62 Æ füur je 1I00 kg
Bleimnhalt.

ß2.A flur je 100ks
Bleunhalt, zu—
züglich einer
Eentschaͤdigung
wie bei Klasse
46.

354 für ie 100kg
Bleiinhalt.

82.Mfur je 100 ko
Bleiinhalt, ab—
zuͤalich eines an
gemessenen
Hurtenlohnes.

— —— — —
Der Preis für Blei in den Erzeugungsvorstufen
zu den vorgenannten Klassen muß in einem ange—⸗
messenen Verhältnis zu den verordneten Höchstpreisen
stehen.
Wer Blei in den Erzeugungsvorstufen zu den
vorgenannten Klassen zu einem Preise veräußert oder
erwirbt, der in keinem angemessenen Verhältnis zu
den genannten Höchstpreisen steht, hat auch die Zwangs—⸗
enteignung seiner Bestände zu gewärtigen.
Bei den vorstehenden Preisen dürfen Gold und
Silber nach dem Tagespreis bezahlt werden.
Ein außer Gold und Silber im Blei, in den Blei⸗
legierungen und in den Bleierzen der Klassen 47 bis
50 enthaltener Stoff darf nur dann in Rechnung
gesetzt und bezahlt werden, wenn dieser Stoff dem
Gewichte nach mehr als 2 v. H. des Gesamtgewichts
ausmacht. In diesem Falle darf als Preis für das
Zusatzmaterial höchstens der Tagespreis oder, sofern
Höchstpreise bestehen, der Höchstpreis gefordert und
bezahlt werden. *

—*

Bahruugsbediuguugen..

Die Hoͤchstpreise gelten für Barzahlung bei Emp—
fang und schließen die Versendungskosten nicht ein.
Wird der Verkaufspreis gestundet, so dürfen Jahres⸗
zinsen bis zu 2 v. H. über Neichsbankdiskont hinzu⸗
geschlagen werden.

8 3

Zurũcchaltung von Vorräten.
Bei Zurückhaltung von Vorräten mit der Absicht
der Preistreiberei ist sofortige Enteignung zu gewär⸗
tigen.

Aussuahmen.
Die Kriegs-Rohstoff-Abteilung des Königlich
Preußischen Kriegsministeriums, Berlin SWe 48, Ver
längerte Hedemannstraße 10, kaun, insbesondere bei
Einfuhr, Ausnahmen von den Bestimmungen diesern
Bokanntmachung gestatten. Nur schriftliche, auf der
Namen der Firma lautende Entscheidungen haben
Gültigkeit.

84.

Anträge auf Gestattung von Ausnahmen und An
fragen, welche die vorliegende Bekanntmachung be
treffen, sind zu richten an die Metall⸗Meldestelle der
Kriegs⸗Rohstoff-Abteilung des Königlichen Kriegsmi
nisteriums, Berlin We9, Potedamer Straße 10/11.

Jukrafttreten.
Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. April
1916 in Kraft und erstreckt sich auch auf zollfreie
BGebiete. —

85.

Saarbrücken, den 1. April 1916.

Kgl. VPr. Stellvertr. General-Kommando
21. Armeekorps.
            
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