Full text : Saarbrücker Kreis-Blatt

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Nr.28.

Samstag,

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1. April 1916. 42. Jahrg.
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— 2

JInhalt.
an Staatsschuldbuch (S. 188. — Verhütungsgnerkenntnis
üjber Kriegsleistungen (S. 158). — Karioffelversoraung S.
58. Terminkalender (S. 159. — Weiterberkauf von
Schweinen (S. 155). — Gemeinderat Friedrichsstbal (S. 1555.
— Biebfeuchen (S. 156). — Spiritusgewinnung (S. 156.
— Hederichbefämpfung (S. 156). — Beschlannanme der
333
—I
277) Belannutmuachung.
Die Besitzer Preußischer Staatsanleihen haben be—⸗
kanutlich das Recht, ihre Forderungen in das Staats⸗
schuldbuch gegen Einreichung der Wertpapiere eintra—
gen zu lassen. Eine solche Eintragung gewährt man—
nigfache Vorteise. Sie sichert unbedingt gegen den
Schaden, der durch Diebstahl, Berbrennen oder sonsti—
ges Abhandenkommen oder durch Beschädigung der Ef—
sekten entstehen kann, sie erspart das Abschneiden der
Zinsscheine und das Erneuern der KFinsscheinbogen
Die Zinsen werden den Inhabern eines Kontos im
Staatsschuldbuch durch die Post unmittelbar zugesand⸗
oder auf Reichsbank-Girokonto überwiesen: sie können
auch bei den Regierungshauptkassen, den Kreiskassen
und den Reichsbanlstellen, sowie bei einzelnen Steuer—
ämtern abgehoben werden. Dabei werden laufende
Verwaltungskosten nicht berechnet und neuerdings sind
durch das Gesetz vom 24. Juli 1904 auch die Gebühren
für die Umwandlung von Konsols in Buchforderungen
ausgehoben worden.
Um dle Vorteile dieser Kapitalsaulage weitesten
Kreisen auf die einfachste und billigste Weise zugäng—
lich zu machen, hat der Herr Finanzminister sämtliche
Regierungshauptlassen und fämtliche Kreiskassen außer—
halb Berlins angewiesen, vom Publikum Staatsschuld—
erschreibungen anzunehmen, die erforderlichen An—
tragssormulare ihrerseits nach den Erklärungen der
Antragsteller am Schalter auszufüllen und an das
Staotsschuldbuch-Bureau zu übermitteln. Darüber hin—
aus sollen aber die erwähnten Kassen von Jedernmann
auch bares Geld zum Ankauf Preußischer Staatsan—
leihen und deren sofortiger Eintragung in das Staats
schuldbuch annehmen. Die beteiligten Beamten haber
über die bei dieser Gelegenheit zu ihrer Kenntnis kom
menden Vermögensangelegenheiten gegen Jedermann
insbesondere auch gegenüber den Steuerbehörden, das
unverbrüchlichste Stillschweigen zu beobachten. Außer
den geringfügigen Spesen an Kurtage und Stempe!
bei dem Ankauf der Konsols werden für die Vermitte—
lung der Eintragung Gebühren nicht erhoben. Hier⸗
durch ist jedem, der einen kleineren oder größeren Ka—
pitalbetrag zinsbar anzulegen hat, die Möglichkeit ge—
geben, durch Einzahlung bei der ihm nächst gelegenen
Königlichen Kasse ein Konto im Staatsschuldbuch ohne
jede Schreiberei und Umständlichkeit und möglichst billig
zu erwerben. —
Dieselben Geschäfte wie die Königlichen Kassen
übernehmen auch die mit Kasseneinrichtung versehenen

Gummibereifung S. 15373. — Söchsthreise —
e
breise Len Altenne veshlagnahme von
—— ——
wollspinnstoffen (E. 166).

In ue belberung er Mu —8
— —— —J———
— —1 —DVVV———
Reichsbankstellen, jedoch gegen Erhebung einer geringen
Provision.
Die Billigkeit und Einfachheit dieser Kapitals—
anlage in Verbindung mit ihrer Sicherheit und der
Kostenlosigkeit der lausenden Verwaltung erscheint ge
eignet:, die Eintragung von Kapitalien in das Staals
schuldbuch und zwar besonders auch in den Kreisen
kleinerer Kapitalisten noch beliebter zu machen, als sie
es schon jetzt ist. Wie vielfach schon jetzt von den Vor—
teilen des Staatsschuldbuchs Gebrauch gemacht wird,
zeigt der Umstand, daß bereits mehr als 1700 Millio—
nen Mark dort eingetragen sind, wobei noch bemerkt
sein mag, daß über 36 Prozent der Konten auf Posten
bis zu 4000 Mark einschließlich lauten.
Dieselben Einrichtungen wie für die Preußischen
Staatsanleihen und das Staatsschuldbuch sind auch für
die Reichsanleihen und das Reichsschuldbuch getroffen
278. Berkannimachnug. * ια,
betrefsend die Cinlösuns von Vergütungsauerkenntnissen
uüber Kriresleistuuaen nacs 93 Zisser 1unv 2des Gefebes
über dir Frizesleiftungen vomn 13. Zuni 1873.
Gemäßß 821 des Gesetßzes über die Kriegsleistungen
on 483. Suni 1873 mache ich biermit bekannt. daß die
Einlöfung der nachbezeichnelen Vergütungsanerkenntuisfe
oerfolüt?
Nr. 166 bis 269 Gusschl. Ne, ä ööσ
281und Nr. 1048 bis 1080 (ausschl. Nr 1053
106. ausgestellt auf Gemeinden des Kreises Saor⸗
bruücken⸗Land, einzulösen bei der Konial. Kreiskaffe
Saarbrlcken. J
Die mit Quittung versebenen Vergütungsgnerkenntnisse
ind der vorbezeichneten Kreiskasse einzureichen und, von
dieser der Köntglichen Reglerungsbauptkafse zu Trier zwecka
Zahlung iuz Abrechnungswege gesammelt einzusenden.
Der Zinsensauf für vorstehende Vergütungsanerkennt
me endiet mit dem 31. Mars 1016.
Trier, deu 21. Mäeß 1916.
Der Regierungs-Präfident.
J. A.: SEchralamp.
279. VBekanntsnachung.
Auf Grund der Ausführungsanweisung vom 10. Fe⸗—
hruared. J. zur Bundesralsverördnung über die Speise—
lartoffelversörgung im Frübiahr und Sommer 1916 vom
7. Februar d. J. Gt.⸗G.aBl. S. 80) ist von dem Herrn
Derpräsidenten der Rheinprovinz eine Vrovinzialb-Kar—
toffelstelle für die Provinz errichtet und au deren Vor—
ützenden der berpräsidialxat Dr. Momm, zu dessen
Stellvertreter der Oberregierungsgrat am Oberbpräsftdium
Dr. von Gal ernannt worden. Die Geschäftsstelle befindet
sich auf dem Oberpräsidium in Coblenz. r
Trier, den 17. März 918.
Der Regierungs Präsident.
— J. A.: Mulert.
            
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