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249.) Bekanntmachung.
In letzter Zeit sind vielfach Broschüren, Denb—
schriften und Flugblätter verbreitet worden, die unter
Verletzung der 886 und 19 des Gesetzes über die Presse
vom 7. 5. 1874 jede Angabe üÜüber Namen und Wohn⸗—
ort des Druckers, Verlegers, Versassers oder Heraus⸗
gebers vermissen lassen.
Auf Grund des 89b des Gesetzes über den Be—
lagerungszuand vom 4. 6. 1851 und des Reichs—
gefetzes vom 11. 12. 1916 (Reichs-Gesetzblatt S. 818)
verbiete ich hiermit für den Bereich des 8. Armee⸗
korps, mit Ausnahme der Befehlsbereiche der Festun—
gen Coln und Coblenz⸗Ehrenbreitstein, die Verbrei—
tung der vorbezeichneten, den Bestimmungen des 8
6 des Gesetzes über die Presse nicht entsprechenden
Druckschriften.
Wer diesem Verbot zuwiderhandelt, wird nach den
gesetzlichen Bestimmungen bestraft.
Enblenz, den 25. Februar 1916.
Stellvertretendes Generalkommande
des VIII. Armeekorps.
Der Kommandierende General
von Ploetz,
General der Infanterie.
— —— — — —
beunnmuchungen des sagl. Lunsrusamtes.
2509.) Aendernuug über Heubeschlagnahme.
Auf Grund des Beschlusses des Bundesrates über
die Sicherstellung des Heubedarfs der Heeresverwaltung
bom 28. 2. 1916 (R. G. Bl. S. 126) wird hiermit
das sämtliche im Landkreise Saarbrücken vorhandene
Heu bis auf Weiteres beschlagnahmt. Die Beschlag
nahme erstreckt sich nicht aus die Bestände des Be⸗
sitzers, die derselbe zur Fortführung seiner eigenen
Wirtschaft unbedingt benötigt.
Eine Veräußerung von Heu oder die Abgabe von
solchem in anderer Weise darf nur nach vorher einge⸗
holter Genehmigung der unterzeichneten Stelle er⸗
folgen.
guwiderhandlungen unterliegen den gesetzlichen
Strafbestimmungen.
Saarbrücken, den 15. März 1916.
Der Königliche Landrat
2 Vorsitzende des Kreisausschusses.
von Miquel.
Bekanutmachung
Unter Abänderung der Höchstpreisfestsetzung vom
11. Februar 1916 wird der Höcshreis für Milch für
den Bezirk der Bürgermeisterei Brebach und Gers—
wpeiler vom 15. März 1916 ab auf 28 Pfg. für das Liter
festgesetzt.
Saarbrücken, den 10. März 1916.
Der Königliche Landrat.
von Miquel,
ö —
2532. Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung vom 28. Oktober
1915, RGEBl. S. 711 — 2. Märs 1916, RGEBI. S. 140
werden fur Speisekartoffeln vom 15. ds. Mits. ab
folgende Kleinhandelshöchstpreise festgesetzt.
Bei Mengen von mehr als 50 Pfund auf 6,00
Mark fur den Zentner. Bei Mengen von weniger
als d0 Pfund für 10 Pfund auf 61 Pfennig
Saarbrücken, den 13. Mürz 1916.
Der Königliche Landrat.
von Miquel
In
behgnneahungen mücerer behrücn.
253.) Belanntmachung.
Der Zentralviehhandelsverband Berlin hat folgende
Stallhöchstpreise für Rindvieh sestgesetzt.
Gewicht des Tieres
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100 90
95 85
90 80
85 75
80 70
75 65
70 60
4 65 55
3 4 60 —
Maßgebend ist das Lebendgewicht, nuüchtern ge⸗
wogen (12 Stunden futterfrei), oder gefüttert gewogen
abzüglich 5 Prozent.
Beim Weiterverkauf dürfen für Unkostenund Han—
delsgewinn, außer Frachtkosten, folgende Zu—
schläge auf den Einstandspreis berechnet werden
a) außerhalb eines öffentlichen Schlachtviehmarktet
höchstens 3 Prozent;
b) auf Schlachtviehmärkten östlich von Berlin im gan—
zen höchstens 6 Prozent;
e) auf dem Schlachtviehmarkte Berlin und auf
Schlachtviehmärkten westlich von Berlin im ganzen
höchstens 7 Prozent.
Vorstehende Bestimmungen über Höchstpreise und
Aufschläge treten für die Rheinprovinz am Tage nach
der Veröffentlichung in Kraft.
Umgehungen dieser Anordnung werden auf Grund
der Bundesratsverordnung vom 23. 7. 1915 gegen
übermäßige Preissteigerung (RGBI. S. 467) und der
Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverläs—
siger Personen vom Handel vom 283. 9 1915 (RGB!
S. 603) geahndet. Den Verbandsmitgliedern wird die
genaue Beachtung der Bestimmungen besonders zur
ppflicht gemacht; bei Ueberschreitung der Preisgrenzen
oder der Aufschläge haben sie zeitweilige oder dau—
ernde Entziehung der Ausweiskarte zu gewärtigen
Cbln, den 12. März 1916.
Rheinischer Viehhandelsverband.
Der Vorstand:
Dr. Lethes, Dr. Krähling
Vorsttzender. Geschäftsführer.
11 Zentner und mehr
10 a
9
254.) Bekanntmachung.
Die Rotlauf-Seuche in dem Gehöfte des Gruben—
schlossers Heinrich Herrmann zu Krughütte ist
erloschen. Die angeordneten Sperrmaßregeln sind
wieder aufgehoben.
Gersweiler (Saar), den 9. März 1916.
Die Polizei⸗-Verwaltung.
Der Bürgermeister.
Müller.
255.) Betanntnachung.
Im Hinblick auf den bevorstehenden Abschluß des Rech—
nungsjahres wird ersucht, die fälligen Zahlungen an die
Gemeindekasse recht bald zu leisten, widrigenfalls mi
dem Beitrelbungsverfahren begonnen wird.
Brebach, den 13. März 1916.
Ser
Buͤrgermeister:
Becker.